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Götterbote

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  1. Du hast noch die Fahrtroute vergessen, die vorher von der Behörde genehmigt werden muss.
  2. Wenn du eine Standgebühr abdrückst, dann bekommst du ja auch eine Quittung, die als Versicherungsnachweis gilt. Die Quittung sollte bei der Behörde auch als Trainingsnachweis anerkannt werden.
  3. Zum Glück nicht, aber man wollte mal schauen, ob sich das die Leute ohne auf zu mucken gefallen lassen.
  4. Das ist in NRW doch schon ein alter Hut.
  5. Ich war bisher noch in keinem Verein Mitglied, in dem es nicht Pflicht war, sich vor dem Schießtraining in die Standkladde einzutragen und zu unterschreiben. Es ging in allen Fällen nur um den Versicherungsschutz.
  6. Bisher reichte, was meine Person angeht, der Behörde immer eine Bescheinigung des Vereins, dass ich regelmäßig mit meinen Waffen trainiere als Bedürfnisnachweis aus. Nur die Vereine bestanden immer auf die nachweisbaren 12/18 Termine. Leider finde ich in den Vereinen mehr vorauseilenden Gehorsam vor als bei den Sachbearbeitern...natürlich gab es bisher auch ein paar Ausnahmen, die aber nichts mit der persönlichen Einstellung der Sachbearbeiter gegenüber dem Legalwaffenbesitz zu tun hatte.
  7. Es sollte natürlich so sein, wie du es formuliert hast. Aber es klappt halt nicht überall so. Sonst würden Anwälte keine Artikel darüber schreiben. Zum Glück wohne ich seit dem Frühjahr diesen Jahres nicht mehr in NRW. In Bayern ticken die Uhren in den Amtsstuben noch ganz anders. Ich war total positiv überrascht wie die jungen SBinen im Landratsamt Erding drauf sind. Was diesen Erlass in NRW angeht, wollte man mir diesen auch nicht zur Einsicht aushändigen. Mir wurde damals gesagt, dass diese die verbindliche Handlungsanweisung für die Sachbearbeiter sei und als Verwaltungsvorschrift über dem Bundesdeutschen WaffG stünde. Außerdem hätten nur Bedienstete des öffentlichen Dienstes in NRW das Recht auf Einsicht, das gemeine Volk nicht. Komischerweise konnte sich die Kreispolizeibehörde damals bei meiner Verwaltungsklage vor Gericht nicht darauf beziehen. Da musste auf einmal das WaffG wieder für deren Argumentation herhalten.
  8. Die WaffVwV ist auch so eine Geschichte für sich. Ich glaube, es war ein älterer Artikel im DWJ, in dem stand, dass die WaffVwV eine Arbeitshilfe für den Sachbearbeiter sein soll, aber das du als Erlaubnisinhaber kein Anrecht auf die Befolgung der WaffVwV hast.
  9. Wer weiß was in den Handlungsanweisungen steht. In NRW sticht die rot-grüne Handlungsanweisung aus Düsseldorf das WaffG aus.
  10. An Zufälle glaube ich auch nicht. Wie hat denn die Behörde davon erfahren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Behörde automatisch von der Geburt erfährt, wenn Mutter und/oder Vater mit der Geburtsurkunde zum Rathaus rennen.
  11. Ich brauchte mich noch nicht einmal zu wehren. Es war nur ein Tipp meines Anwalts, den Brief so formulieren zu lassen. Ich war schon auf Krawall gebürstet und wollte einen Widerspruch dagegen einlegen. Aber mein Anwalt meinte nur dazu, dass man bei Peanuts den Weg des geringsten Widerstandes gehen sollte. Hätte meine damalige Behörde den Brief nicht akzeptiert, wäre es zur Klage gekommen, da das Sprengstoffgesetz damals keine weitere Bedürfnisprüfung für die Verlängerung des Scheines vorgesehen hat.
  12. Das ist halt typisch für NRW. Leider liegt das nicht an vermeintlich dummen oder unwissenden Sachbearbeitern! Es liegt an der Landesregierung, die die Sachbearbeiter anhält so zu verfahren, wie es in weiten Teilen NRW's momentan so üblich ist. Genauso so ist es. Bei mir, damals noch in NRW, lief es folgendermaßen ab. Es gab bei mir eine anlassbezogene Bedürfnisüberprüfung, weil von seiten BDMP mein Austritt aus diesem Verband an die Behörde gemeldet wurde. Meine Behörde wußte natürlich nichts davon, dass ich zu dieser Zeit auch Mitglied im RSB war. Warum auch, wenn nur Austritte zu melden sind. Müssten die Dachverbände Eintritte melden, gäbe es deutlich weniger anlassbedingte Bedürfnisüberprüfungen. Meine zuständige Behörde (Kreispolizeibehörde) hat jedenfalls vom Vereinsvorstand einen entsprechenden Wisch über meine regelmäßige Teilnahme am Trainigsschießen bekommen und es war gut. Zwei oder drei Wochen später wollte das Ordnungsamt von mir einen Nachweis haben, dass ich mit jeder einzelnen meiner Waffen 12 bis 18 mal im Jahr schieße. Es ging um die Pulverscheinverlängerung. Man wollte damit einen Verbrauchsnachweis führen, dass ich mein SP und NC-Pulver auch wirklich verschieße. Daraufhin habe ich meinen Anwalt angerufen und ihn um Rat gefragt. Das Ordnungsamt bekam darauf hin einen Brief mit dem schlanken Satz, dass "Ich mit meinen Waffen regelmäßig trainiere." Danach war Ruhe. Man muss noch dazu sagen, dass die Kreispolizeibehörde und das Ordnungsamt in diesem Landratsamt von den gleichen Sachbearbeitern besetzt sind.
  13. Im Hobbyraum ist man ja auch öfter, sonst könnte man dort auch nicht wiederladen, und dieser Raum ist ja auch ein unbewohnter Nebenraum.
  14. Hab den Hinweis zum Urteil auch beim DWJ gefunden: http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/vermieter-kann-mieter-waffenaufbewahrung-nicht-verbieten.html
  15. Das kann ich nur bestätigen. Meine Behörde wollte auch schon mal Schießnachweise mit jeder Waffe von mir haben. Ich habe damals sofort mit meinem Anwalt telefoniert. Er gab mir den Tipp, den Trainingsnachweis in folgender Form vom Verein schreiben zu lassen: "Herr XY nimmt regelmäßig mit seinen Waffen an den Trainingseinheiten teil." Wichtig ist nur, das nicht "mit allen seinen Waffen" oder ähnliches drinsteht.
  16. Ich habe gestern abend Zugangsdaten von gundoo per E-Mail erhalten, obwohl ich keine Zugangsdaten angefordert habe. Kriegen die die E-Mailadresse von WO oder eGun???
  17. Ist aber schon komisch, das der kleine Büchser, der die Ware von Frankonia beschafft, trotzdem dicke Rabatte geben kann.
  18. Ich habe irgendwie den Eindruck, das Frankonia versucht, auf dem Gebiet Waffen und Munition alleiniger Deutschlandimporteur zu werden. Nur so kann es sich diese Firma erlauben, die Katalogpreise so hoch anzusetzen. Wenn ich mir den aktuellen Katalog so anschaue, dann wird mir schwindelig.
  19. Die Frankonia-Kataloge haben nur noch für diejenigen kleinen Händler eine Bedeutung, die diese als Preisliste für ihr eigenes Warensortiment nehmen.
  20. Gestern Abend lief beim WDR eine interessante Reportage über WW2 Reenactements in England. Dort wurden Platzpatronen aus MP40, MG34, Browning M2 usw und aus diversen Repetierern verschossen. Sind diese Waffen alle von scharf auf Filmwaffen umgebaut worden und sind diese Waffe in England erlaubt?
  21. Das eine Kilo bezieht sich auf die Gebindegröße. Also max. ein Kilo Pulver pro Dose.
  22. @7,62x54R Danke für den Hinweis. Ich meinte natürlich den Geschossmantel aus Tombak. Leider kommen öfters Schreibfehler bei mir vor, wenn ich nebenher in der Uni dieses Forum besuche. So multitaskingfähig bin ich leider noch nicht. Gruß Jens
  23. Ich habe doch geschrieben, das ich eine Waffe im Kaliber .308 Winchester verwendet habe und keine .300 WinMag. Wenn eine .308 Win. VM Durchschüsse durch die VA Stahlbleche schafft, dann die .300 WinMag erst recht. Die Bretter habe ich von hinten mit Sand aufgeschüttet, damit wenigstens die meiste Geschossenergie in die Bleche ging und nicht in ein Drehmoment, welches das Brett wegkatapultiert hätte. Du musst mir aber nicht glauben, das ich die Bleche durchschossen habe. Aber Du kannst mich gerne mal besuchen, bist herzlich eingeladen, und ein paar verschieden starke Bleche mitbringen, dich ich mit meiner .308 Win. durchlöchere. Gruß Jens PS: Bilder von den durchschossenen Blechen kann ich leider keine mehr machen, da diese als Pokale weggegangen sind.
  24. Wenn ich mir die Waffen dieser Firma in den eGun Auktionen so anschaue, dann frage ich mich, wie die dort auf diese fantastischen Preisvorstellungen kommen.
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