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LL0rd

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  1. Wo siehst du da einen Widerspruch? Man kann einen Wohnsitz unterhalten ohne unter die Meldepflicht zu fallen. Wie viele Leute haben ein Ferienhaus als Zweitwohnsitz in Spanien und sind dort nicht gemeldet.
  2. Okay und wie läuft dann dort die Verwaltung ab? Nehmen wir mal an, ich möchte eine neue Waffe kaufen, muss ich dann die WBK dort einsenden? Das heißt, bis ich die wiederhabe, habe ich keine WBK?
  3. Die Waffen werden da gelagert, wo die jetzt auch schon gelagert werden. Also im Tresor in meinem Haus. Ich verlagere ja meinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland heraus. Das bedeutet ja nicht, dass ich hier keinen Wohnsitz haben werde.
  4. Hallo Leute, ich habe momentan ein kleines Problem und brauche einen Rat. Ich habe aktuell eine grüne WBK. Ab Herbst werde ich ca. 3 Jahre "unterwegs" sein. Am Wochenende bin ich in Deutschland. Unter der Woche in Frankreich und der Schweiz mit diversen Ausflügen in andere Länder der Welt. Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein, werde ich in Deutschland meinen Wohnsitz abmelden. Dementsprechend wird mir die lokale Waffenbehörde auch meine waffenrechtliche Erlaubnis entziehen. Die würde ich aber gerne noch behalten, damit ich meine Waffen zu Hause lagern kann. Kennt ihr da irgendwelche Möglichkeiten, wie man doch die waffenrechtliche Erlaubnis weiterhin behalten kann?
  5. Kein Bock mehr auf den Tresor? Oder Tresor defekt? Oder unsichere Rechtslage oder oder oder... Ich selbst habe vor einem Jahr den Geld- und Wert Zweig samt Waffen ohne Mitarbeiter eines anderen Sicherheitsunternehmens übernommen. Der GF hatte einfach kein Bock mehr drauf. Er schickt lieber seine Leute ins Asylantenheim.
  6. Hallo, kann mir jemand von euch sagen, wem ein Waffenschein gehört? Nehmen wir mal folgende Konstellation: Ich bin Unternehmer. Ich habe den Waffenschein eines Mitarbeiters bei der zuständigen Behörde beantragt und auch bezahlt. Wem gehört nun der Waffenschein? Dem Staat oder der Behörde, wie z.B. der Personalausweis? Gehört der Waffenschein als Unternehmer mir - sodass ich den Waffenschein jeder Zeit selbst vernichten kann? Oder gehört der Waffenschein einem Mitarbeiter? Ich hoffe, jemand weiß da bescheid.
  7. Was unterscheidet aber so eine Waffe z.B. von meiner neuen Glock? Die Waffe wurde - wie meine Glock - auch irgendwann gebaut. Also muss die Waffe dort auch das erste Mal auftauchen. Und wenn es kein Import ist, z.B. bei H&K dann habe ich keine anderen Registrierungen mehr.
  8. Hallo Leute, immer wieder lese ich im Internet, dass Erben irgendwelche Waffen finden, aber wohl keine WBK dazu haben und diese Waffe deshalb illegal ist. Stimmt das wirklich? Sind diese Waffen illegal? Bzw. was ist eine illegale Waffe? Im WaffG finde ich irgendwie nichts über dieses Thema. Klar würde man jetzt sagen, dass jede Waffe, die nicht registriert ist, illegal ist. Wenn ich mir jetzt aber eine fabrikneue Waffe kaufe, z.B. eine Glock mit AT-Beschuss, dann taucht die Waffe das erste Mal in Deutschland in meiner WBK auf. Und trotzdem habe ich mir dann keine illegale Waffe gekauft. Ich bitte euch um Hilfe bei der Klärung.
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