Zum Inhalt springen

JuergenG

WO Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    13.835
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von JuergenG

  1. Zwischen den Jahren sieht's bei mir eher mau aus, es sei denn, es klappt auf dem Heimweg von Murmel. Am 30. geht's definitiv nicht.
  2. Das hat was ! Gebt Laut, wenn das passieren soll. BDF ebenfalls vorhanden.
  3. Ei, dann schwätze mer do noch emol. Wehe, die Pasta taugt wieder nix
  4. Moin Manfred, das zuständige RP ist Giessen. Ja, es geht um die 2. Neue Gelbe. Und ja, man beruft sich auf einen Erlass des hess. IM nach dem alten WaffG, nachdem eine weitere (alte) Gelbe Karte auch nur nach komplett neuem Antragsverfahren erteilt werden dürfe. Wir erklären dem RP jetzt den Untrschied zwischen Erlaubnis (die nun mal unbefristet erteilt wurde) und Urkunde (die lediglich die Erlaubnis verkörpert). Mal sehen, wer von uns beiden schneller eine positive Entscheidung erreicht, dann sollten wir uns nochmal austauschen. Bist Du am Freitag in Heusenstamm ?
  5. Richtig, und Farbe müssen sie bekennen! Das mag als Hinhaltetaktik taugen, wird aber zum Bumerang werden. Am 12.12. ist der Widerspruch 3 Monate dort. Wenn bis dann keine Entscheidung: Untätigkeitsklage Für mich negative Entscheidung: Klage beim VG Die können nur verlieren, und wissen das wahrscheinlich auch. Allerdings muss jemand dem RP solche Faxen austreiben, und wer ist dazu besser geeignet, als ein Richter !?
  6. Es gibt Neues: Von wegen "wo der Vorgang seit nunmehr 2 Monaten anhängig ist"..... Das zuständige Dezernet des RP ist umgezogen, und just im Umzug ging die Akte verloren. Der SB schreibt jetzt alles nochmal neu. Aber wehe, man würde einen Erwerb zu spät anzeigen
  7. Nix da "Anwalt wird von Organisation bezahlt", issich meine RSV (und nicht zum ersten Mal). BTW, das war KEIN Schreibfehler
  8. Horschemol, Petting war schon vor 30 Jahren kein Fremdwort für mich !
  9. Dann empfehle man der Dame die Lektüre des § 28 WaffG (alt), i.V.m. § 58 (1) WaffG (neu). Wenn sie dann noch ein Problem hat, hilft wohl nur noch das Verlangen eines schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheides. Wenn es allerdings so weit kommt, sollte man die Kombination FWR/ÖRAG in Petting haben.
  10. Ähnlich in meinem Fall (Neue Gelbe voll, weitere Karte soll nur nach komplett neuem Antragsverfahren mit allem Brimborium ausgestellt werden): Nach Erhalt des schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheides (dieser mit Gebühren von gut EUR 40 versehen)wurde mit Hilfe einer nicht unbekannten Kanzlei Widerspruch eingelegt. Das zuständige OA hat diesen zur Entscheidung an das RP weitergeleitet, wo der Vorgang seit nunmehr 2 Monaten anhängig ist. Das RP müsste dazu noch diese Woche Post erhalten.
  11. Kennst Du den Unterschied zwischen Diskussion und Disput ? Eher nicht ! Ich klinke mich jetzt hier aus..........
  12. Sag mal, in welcher Mission reitest Du hier eigentlich gegen Windmühlenflügel ?
  13. "Und wenn, wie hier auch schon genannt wurde, für die gelbe WBK gar kein Bedürfnis mehr nachgewiesen werden müßte,...." Hat das hier wirklich jemand geschrieben ? "Einmaliger Bedürfnisnachweis, unbefristete Erwerbserlaubnis, 4 Waffenarten" ist die mehrheitlich vertretene Position, genau wie's im § 14(4) WaffG steht.
  14. Wozu ein Urteil, wo doch der Gesetzestext (ausnahmsweise) EINDEUTIG ist ? Mit Deiner Auffassung davon stehst Du so ziemlich allein auf weiter Flur, und nicht nur, weil das hier ein Waffenforum ist.
  15. @Gunny Brav, so war recht ! Manfred, wenn er das so mit Dir abspricht, wie kommt er dann auf den Kappes mit 2/6 auf alte Gelbe ? Liegt's an seinem Vorturner, Regierungspräsidium, oder wem ?
  16. Da sagt § 14(4) WaffG aber was ganz anderes !
  17. Ups, übersehen Und, ÖRAG versichert ?
  18. Welches Bundesland und ggf. RP ?
  19. Das wurde, wie zu erwarten, leider nix. Neuer Antrag mit komplettem Brimborium.
  20. Alter Wein und junge Weiber sind die besten Zeitvertreiber !
  21. Das werde ich übernächste Woche mal antesten. Gerade eine .45er verkauft und liebäugele mit einem Baerchen.........NEIN, nicht mit dem.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.