Zum Inhalt springen

a2c

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    213
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von a2c

Mitglied +100

Mitglied +100 (4/12)

126

Reputation in der Community

  1. Schau mal seinen Gesichtsausdruck bei seiner Antwort an - ca. 3:50... edit: ah, grad nochmal angesehen - ist nicht so deutlich - beim ersten Anschauen meinte ich, dabei ein Grinsen zu vernehmen...
  2. In Bayern ist das ganz normal beim Richterwerden - man muss auch in der Staatsanwaltschaft tätig gewesen sein (wohl auch um die verschiedenen Blickwinkel kennenzulernen). Ausbildungstechnisch finde ich das eigentlich gar nicht so verkehrt, im Referendariat geht es wohl nicht zur Staatsanwaltschaft. Keine Ahnung wie das anderswo ist.
  3. Tja. Das Dilemma, wie man den heute 18 Jährigen beibringen will, dass sie doch bitte zur BW gehen sollen. Ich wollte oben nur mal fiktiv 2 aus meiner Sicht plausible Ansichten anbringen, die alleine schon ein sehr breites Spektrum aufspannen. Ich selbst bin wohl irgendwo dazwischen. Ich finde nur hin und wieder verwunderlich, wie wenig einfühlsam so manche Diskussion geführt wird - wie manche Standpunkte scheinbar einfach gar nicht nachvollzogen werden können? (ohne sie gleich teilen zu müssen) Ich denke, das sich-in-den-anderen-hineinversetzen könnte auch manche Diskussionskultur bereichern.
  4. Naja, unter den 200.000 auswandernden Bundesbürgern pro Jahr dürften da sicher zahlreiche Gegenbeispiele sein, die auf keinen Fall für die derzeitige BRD dienen würden. Wie schätzt du deine eigene Empathiefähigkeit ein? Und hast du mal versucht, dich in Personen mit diesbezüglich anderer Sichtweise hineinzuversetzen? Weiter mal ein Zitat: Wie wird Deutschland in den nächsten 10, 20, 30, 40 Jahren aussehen? Wenn man sein Land in x Jahrzehnten oder sogar jetzt schon abschreibt, ergibt das Risiko für eine Wehrtätigkeit (Risiko für den erheblich vorzeitigen Exitus) doch keinen Sinn. Als pensionierter Beamter oder Rentner mit 60+ Rentenpunkten und guter privater Altersvorsorge und abgezahltem Haus wäre eine feindliche Übernahme natürlich katastrophal und ein feindlicher Angriff ein sehr hohes Risiko für das eigene Hab und Gut und die finanzielle Versorgung, der auf jeden Fall verteidigt werden müsse. Aus Sicht eines 20 Jährigen, dessen Pubertät von Corona (ggf. mit Depression) gezeichnet wurde, der in Schule einen weit überproportionalen Migrationsanteil erlebt hat als im Mittel über alle Altersgruppe vorliegt, noch nichts erarbeitet hat, was es zu schützen gälte und wo ein Großteil heutzutage erstmal eine Weltreise machen will: Wofür soll der sein Leben auf's Spiel setzen? /edit und Ergänzung: Der 20-Jährige ist gesund, hat sich noch nicht an Luxus gewöhnt, hat sein ganzes Arbeitsleben zum Ansparen einer Altersvorsorge noch vor sich und hat vermutlich weitaus weniger Vaterlandsliebe gelehrt und vorgelebt bekommen als die heute 60 und 70 Jährigen...
  5. @JFry Die absoluten Zahlen aktiver Soldaten ist doch ungünstig zu vergleichen - 1.5 mio indische Soldaten sind ca. 1 Promille. Wir haben wohl 184.000 aktive Soldaten (2.2 Promille) und das Ziel seien 260.000 (3.1 Promille).
  6. Die haben halt einfach mal nur grob 1/4 der deutschen Lohnkosten...
  7. Ach, da gibt es sonderbare Ansichten und der genannte Aspekt ist dann auch konkurrierend mit der harten Verfechtung des 2nd Amendments. Man bedenke den Hintergrund, dass grad bei Waffenherstellern auch vermehrt Leute sitzen, die mal gedient haben und tendenziell sehr rot wählen. Ich überlege gerade, ob so diverse Billigstschrott-Ami-Hersteller, von denen man als Europäer nur ganz selten mal was hört, oder billiger Chinamist das widerlegen könnte. Lebt jemand in mieser Gegend, ist arm und will die Kanone eigentlich gar nicht schießen, außer muss, scheinen billige Hersteller, die nur zu 99,99% sicher laufen, gar nicht mal so schlecht. Sowas käme einem deutschen LWB aber vermutlich nie in den Sinn, auf sich zu nehmen. Hätte wohl die Liberator 45 einen Beschusstest bestanden?
  8. Es gibt viele Waffen-, Waffenzubehör- und auch Messerhersteller, die schlicht und ergreifend keine Lust haben, ins Ausland zu verkaufen, oder das aus Prinzip so handeln, sei es - weil sie zuhause schon genug Nachfrage haben, - keine Lust auf internationale Kontakte und Exportabwicklungen haben, - sie nicht wollen, dass ihr Geraffel woanders ggf. mal gegen amerikanische Soldaten verwendet wird, oder - ... Zudem kommt dann noch der Schnickschnack dazu, dass bis vor kurzem Läufe in Deutschland 42cm lang sein mussten, während die dazugehörige Standardlänge in den USA schlicht 16" sind. Savage hat für die MSR Serie (iirc) extra deutsche Versionen mit etwas längeren Läufen gefertigt.
  9. Ja, wir waren dabei, dass du eine Waffendefinition aus dem WaffG abgeleitet hast, die mich an Trump und BBC denken ließ. Und auf mich wirkt es so, als ob dir immer noch nicht einleuchten will, dass besagte Definition eigentlich (entgegen deiner Art zu zitieren) dreigleisig ist. Nicht alle Waffen im Sinne des deutschen WaffG haben einen waffentypischen Bestimmungszweck, den du für wesentlich hältst. Du blendest (2) 2. b) aus. Der dritte Ast der Definition. Ich würde ja gerne mal zuschauen, was passiert, wenn du dich mit offen am Gürtel getragener Machete mit 40cm Klingenlänge und danach mit Küchenmesser mit 20cm Klingenlänge versuchst, für 1h vor eine bayrische Polizeistation zu stellen. Tip/Warnung: Mit dem 2. Mal wärst du wahrscheinlich alle WBKs los. Auch ein Einhandmesser mit Bestimmungszweck Werkzeug steht im WaffG und wäre damit gem. Paragraf 1 WaffG (2) 2. b) als Waffe definiert, auch wenn sie in der Praxis nicht als solche angesehen werden. Seit 2008.
  10. 42a (1) 3. beschreibt Messer mit mehr als 12cm Klingenlänge, unter die auch alle entsprechend großen Küchenmesser fallen. Diese werden allgemein entgegen der Definition aus Paragraf 1 nicht als Waffen angesehen. Echt: Top Recherche. Hast du nur bis (1) 2. gelesen? @42: Ja und? Willst du jetzt Küchenmessern mit 20cm Klingenlänge die Eignung, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit herabzusetzen, absprechen? Ok, die Herabsetzung von Angriffs- und Abwehrfähigkeit tritt nach Messerverletzungen meist erst Minuten bis Stunden verspätet nach Ende der Auseinandersetzung ein - aber im WaffG steht ja auch kein Zeitlimit für die Wirkung?
  11. @peng peng Schau dir doch nochmal genauer an, was ich oben von dir zitiert habe. Du schriebst, dass der Begriff "Waffen" ganz klar definiert sei und zitierst dann das WaffG so, als ob Waffen im WaffG durch die Zweckbestimmung definiert werden, was aber keineswegs eine eineindeutige (umkehrbare) Definition ist. Die Zweckbestimmung ist nur eine von mehreren möglichen Bedingungen, die dabei aber nicht mal vorliegen muss. Wie kann damit der Begriff einer Waffe klar definiert sein? Ab 12cm Klingenlänge gilt dafür WaffG 42a, allgemein Messer auch in 42 und 42b. Wobei Küchenmesser bei der Waffendefinition schwierig werden, da die Definition aus Paragraf 1 seit 2008 bzgl. Messer nicht mehr ganz zutreffend oder widersinnig ist: - Vor 2008 waren nur alle im WaffG genannten Gegenstände mit Klingen Waffen, - seit 01.04.2008 kommen durch 42a Messer im WaffG vor, werden von der Rechtssprechung aber irgendwie nicht allgemein als Waffe angesehen, obwohl sie unter die Definition von Paragraf 1 (2) 2. b fallen würden. Die Definition aus Paragraf 1 widerspricht also der Praxis des WaffG ("nicht alle Messer sind auch Waffen"). Das wär mal ein Beispiel dafür, dass Waffen im WaffG wohl auch nicht so klar definiert sind. So eine Definition an einem Landesgesetz festzumachen, halte ich auch für eher ungünstig. Man denke mal an den Fall, dass sich ein Berchtesgadener mit einem Salzburger unterhält...
  12. Könnte es sein, dass du hier das WaffG so zitierst wie BBC Herrn Donald Trump? Die Zweckbestimmungsdefinition bezieht sich nur auf "tragbare Gegenstände", die NEBEN Schusswaffen als Waffen definiert sind. Weder der Umkehrschluss von der Zweckbestimmung auf den Begriff Waffe noch umgekehrt kann abschließend eindeutig richtig sein. Waffen im Sinne des WaffG müssen nicht deine Zweckbestimmung haben, siehe z.B. eine Walther GSP oder Weihrauch HW40, die nicht zum Töten gemacht sind. Und ein Benchmade BM42 Butterflymesser oder ein Benchmade Infidel (OTF Springer) dürften auch nicht unter deine knappe Definition fallen, das WaffG benennt sie aber auch als Waffen.
  13. @Engelbert01 Hast du schon mal im EU-Ausland oder gar jenseits der EU bestellt? Oder bist du selbst Händler und deshalb auf alle sauer, die selbst importieren und dir so die Marge abgreifen?
  14. Was ihr euch da aufregt. Wann habt ihr das letzte Mal eine kritische Aussage zur deutschen Vollzugspraxis der Aufbewahrungskontrolle in manchen Gegenden gelesen, die so eine Reichweite gehabt hat?
  15. Präzisierung: - In Bayern sähe man 2+2 KW bei 2 Bedürfnissen wohl als 2 Grundkontingente an. Nach 10 Jahren WBK-Besitz reicht dann gelöster Jagdschein und Vereinsmitgliedsschaft. - Ich frage mich, ob die Baden-Württemberger die insgesamt 4 KWs dann zwangsläufig als Überkontingent ansehen könnten, wenn sie meinten, dass die ersten 2 KW ja sowohl jagdlich als auch sportlich nutzbar seien und dann Wettkampfnachweise oder Schießnachweise fordern könnten? Das beträfe dann bspw. Zugezogene oder schon länger in BW Wohnende, die früher mal jagdliche und sportliche KWs erhielten (gibt es in BW überhaupt noch Behörden, die jagdliche und sportliche (Kurz-)Waffen getrennt betrachten?)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.