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Und @Traugott: - m = 250..350g - g ~ 10 m/s² - h >= 30m - E_pot = mgh >= 75 J Juristisch würde ich es mir aus Sorge um die Zuverlässigkeit nicht kaufen. Technisch betrachtet: - Laut diesem Reddit-Beitrag haben die Faustschläge von "average young males" eine Energie von 70-100J, professionelle Boxer noch weit mehr (bis zu 1000J - als 10x mehr) - Die Seite nennt für Rocky Marciano 925 ft lbs, was 1250 J entspräche, was obiges Reddit-Zitat bestätigen würde. http://www.factfiend.com/rocky-marciano-hit-harder-bullet/ - 75 J entsprechen rund 55 ft•lbs und damit hat eine .22lr schon nach 2" Lauf in der Regel mehr Energie, während man hier mit 2" Rohr oder größer mehr als das 80fache der Querschnittsfläche hat. http://ballisticsbytheinch.com/2011graphs+/22ME.html Gefährlich für den Leib: Vielleicht (insbesondere Augen, Gesicht, Hände, Luftröhre/Hals, männliche Genitalien, innere Blutungen im Bauchbereich, Rippen, etc.) Gefährlich für das Leben eines Erwachsenen? Denk ich eher weniger.
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Das mag so sein. Aber willst du dich darauf verlassen, dass das Sachbearbeiter, PVBs und Richter in x Jahren auch noch so sehen? Ich befürchte, dass gerade Razzien bei Reichsbürgern oder @steven mit einem ambitionierten Mitarbeiter auf Behördenseite vor allem dann, wenn man traurigerweise nix findet, so ein altes F-Luftgewehr noch ein schöner Haken wäre, an den man sich klammern könnte. Findet man dann noch einen Richter, dem BMI-Schreiben egal sind, macht sowas gerne Schule. Du bist doch bei so vielen anderen Punkten des WaffG auf dem Standpunkt "die öffentliche Praxis der letzten Jahren entspricht nicht dem Gesetzestext" - wieso hältst du die jetzt gegenteilige Auslegung für so falsch? Gesetzesbegründungen stehen nicht im WaffG und in keiner Verordnung und sind schnell vergessen. Und lässt man solche Fehler unberichtigt im Gesetz, kann der Laie doch noch weniger den Inhalt für andere Sachen erschließen. Als Laie frage ich mich regelmäßig, ob ein Nebensatz nun alleine für den Hauptsatz gilt oder der Teil hinter dem "oder" einen ganz anderen Fall beleuchtet, ob jemand einen Kommafehler gemacht hat oder ... Für Juristen bestimmt klarer, weil sie das tagtäglich nutzen, für den Laien, der versucht den Satz logisch zu verstehen, nicht immer so. Und wenn dann noch solche Fehler drin bleiben...
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Mal ein Rückblick in die Vergangenheit, was bei der Einführung des 42a in der Begründung der Beschlussempfehlung dazu drin stand: - Wie lange wurde der 42a so beherzigt wie in der Begründung genannt? - Wie ist das heute so? Und hat es was gebracht?
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Wie rausfinden ob links oder rechts die KW halten
a2c antwortete auf Hasenklage's Thema in Allgemein
Nee. Gar nicht, wenn man Rechtshänder ist und linkes Auge dominant ist - das ist dann ganz normal. Oder findet es deine Frau blöd? Die Kurzwaffe sitzt halt geringfügig näher an deinem Auge, wenn du sie mit rechts vor's linke Auge hältst (mit Oberkörper parallel zum Ziel) und bei sehr großen Kalibern für deine Statur hast du ggf. einen blöderen Hebel. -
Einfach das zu weit überstehende abschneiden. Die gelben 3M Tannenbäume stoßen bei meinen Ohren unterm Sordin auch nicht an. Den Faden benutze ich nicht.
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Der Grundidee von @JFry bin ich schon angetan - ein LWB, der seit 10+ Jahren eigene Waffen hat, wird wohl kein Amok und noch unwahrscheinlicher in einer Schule laufen. Fraglich wäre, ob das mit seinem Alter mehr korreliert oder mit seinem langjährig unauffälligen, rechtsbewussten Waffenbesitz? Die Beobachtung ist aber dann tatsächlich schwer nutzbar - erhöht man die Wartezeit von 1 auf mehr Jahre, erschwert man nur die Hürde, aber ganz ausschließen, dass jemand mit böswilligen Absichten den Weg des legalen Waffenbesitzes wählt, kann man auch nicht. Die 1-jährige Wartefrist und sonstige Hürden sind sowieso nur willkürlich gesteckte Hürden, ebenso wie 2, 5 oder 10 Jahre oder 48h (?) in AT und wenige Stunden (?) in den USA.
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Den Schadensanspruch als Geschädigter musst du an den Schadensverursacher richten. Nicht an eine Versicherung...
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"Ausschlag" hat auch eine hohe Bandbreite. Es sind nicht nur die Mehrkosten für das Öl. Der BüMa muss es erst ausprobieren, ob ein bestimmtes Öl sich eignet und ggf. etwas rumexperimentieren. Einfach gschwind beim neuen Auftrag ein anderes Öl zu nehmen, kann dann den Schaft im Zweifel ruinieren und beinhaltet ein höheres Risiko, da die Schaftkosten den eigentlichen Rechnungsaufwand übersteigen. Ich würde das so ähnlich wie eine Maschinenfuhrparkumstellung sehen. Und das alles für "kann" allergische Reaktionen hervorrufen. Wie groß ist denn der Anteil der BüMas, die kein Turbinenöl nehmen? Kann das von anderen verwendete Turbinenöl keine allergischen Reaktionen hervorrufen? Wenn fast alle Turbinenöl nehmen und das somit üblich ist, bin ich gespannt, wie ein Richter von beiden Seiten sorgsam argumentierte Standpunkte dann bewerten würde.
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Hä? Du fragst doch zuletzt genau nach dem, worauf dir @whaco antwortet?
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Ja, "sollte" - aber scheinbar sind solche Behördenbesetzungen nicht ganz statistisch-zufällig in der BRD verteilt...
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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
a2c antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@heinzaushh Jetzt hast du aber zumindest einige separate Quellen, die Teile seiner Aussagen bestätigen. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
@karlyman Es gibt Leute, die wohnen in Mietwohnungen. Schau dir da am Besten mal typische Grundrisse an. Ich vermute eine Korrelation dahingehend, dass zur Miete eher beengter gewohnt wird als im Eigenheim, da beim Mieten die Kohle am Ende einfach weg ist. Bei typischen Mietwohnungen sehe ich den Vorteil des Waffenschranks im Schlafzimmer vor allem darin, dass dort die wenigste Laufkundschaft im Alltagsleben (Besuch der Eltern, Besuch der Kinder) hinkommt. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Beim Erstellen des Unterbaus wird es schwierig, wenn dein Bodenbelag nicht ganz eben und nicht senkrecht zur Wand verläuft: - Machst du den Unterbau zu niedrig, drücken dauerhaft die 170kg an den Holzdübeln und Schraubteilen der Wände runter. - Machst du den Unterbau zu hoch, drückt es an den Befestigungen durch Pax-Gewicht und Inhalt runter. Wenn es nicht ganz passt, würde ich den Pax-Boden rechteckig für den Waffenschrank ausschneiden, in dem Bereich ein 10cm dickes Brett (oder eine entsprechende lastverteilende Unterkonstruktion) reinlegen, die Rückwand vom Pax ausschneiden, den Waffenschrank bis an die Wand schieben und dort befestigen, sodass gar keine Last über den Pax abgetragen wird. Später einen Boden/Deckel für einen Pax zu bekommen, sollte in der Fundgrube oder auf dem Gebrauchtmarkt unproblematisch sein. Beim Reinschieben muss man dann allerdings mehr aufpassen wie wenn der ganze Schrankboden unterfüttert ist. -
Das WaffG interessiert die doch teilweise gar nicht wirklich bei ihren Verordnungen - als ich mal eine Verordnung las, fiel mir auf, dass sie die Ausnahmetatbestände aus dem WaffG noch mit Interpretationen garniert reingeschrieben hatten, die über die Vorgaben des WaffG hinausgingen. Und selbst wenn da die Verordnung dem WaffG widerspricht, bringt das dem Ottonormalverbraucher nix, der keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder keine RSV hat - die Polizisten oder Ordnungsamtleute werden sich erwartungsgemäß auf ihre Verordnung versteifen und das WaffG ist ihnen dann völlig egal.
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@JoergS: Ich glaub du bist da im falschen Bundesland für so eine Diskussion: - Grad von BaWü gibt es doch eher strengere Auslegungen des 42a und des sozial anerkannten Zwecks durch Gerichte. - Du wirst mit den Ansichten kollidieren, dass ein Picknick im Wald was anderes sei als das Picknick in der Waffenverbotszone und dass bei der Beurteilung des sozial anerkannten Zwecks auch die Eignung/Angemessenheit des Werkzeugs mit berücksichtigt wird und dabei bei grün regierter Bevölkerung und dort lebenden und verwurzelten Richtern bei einem als Waffe klassifiziertem Messer gleich die Alarmglocken schrillen. - Du fußt deine Argumentation nur auf deiner persönlichen (durch die WaffVwV mehr oder weniger gut begründbare) Auffassung des 42a, der aber von Anfang an sowas von windelweich formuliert war, dass man aus Begründungen wie "nur um was gegen gewaltbereite Jugendliche in der Hand zu haben" oder der anfänglichen bayrischen Sicht "alles außer Selbstverteidigung ist sozial anerkannter Zweck" in der Praxis oft die richterliche Auffassung findet, dass Einhandmesser ganz schlimm seien und zuhause bleiben sollen oder maximal nur am Einsatzort aus dem verschlossenen Behältnis rausdürfen. Aus meiner Sicht: Aussichtslos.