

a2c
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Den Schadensanspruch als Geschädigter musst du an den Schadensverursacher richten. Nicht an eine Versicherung...
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"Ausschlag" hat auch eine hohe Bandbreite. Es sind nicht nur die Mehrkosten für das Öl. Der BüMa muss es erst ausprobieren, ob ein bestimmtes Öl sich eignet und ggf. etwas rumexperimentieren. Einfach gschwind beim neuen Auftrag ein anderes Öl zu nehmen, kann dann den Schaft im Zweifel ruinieren und beinhaltet ein höheres Risiko, da die Schaftkosten den eigentlichen Rechnungsaufwand übersteigen. Ich würde das so ähnlich wie eine Maschinenfuhrparkumstellung sehen. Und das alles für "kann" allergische Reaktionen hervorrufen. Wie groß ist denn der Anteil der BüMas, die kein Turbinenöl nehmen? Kann das von anderen verwendete Turbinenöl keine allergischen Reaktionen hervorrufen? Wenn fast alle Turbinenöl nehmen und das somit üblich ist, bin ich gespannt, wie ein Richter von beiden Seiten sorgsam argumentierte Standpunkte dann bewerten würde.
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Hä? Du fragst doch zuletzt genau nach dem, worauf dir @whaco antwortet?
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Ja, "sollte" - aber scheinbar sind solche Behördenbesetzungen nicht ganz statistisch-zufällig in der BRD verteilt...
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Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
a2c antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
@heinzaushh Jetzt hast du aber zumindest einige separate Quellen, die Teile seiner Aussagen bestätigen. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
@karlyman Es gibt Leute, die wohnen in Mietwohnungen. Schau dir da am Besten mal typische Grundrisse an. Ich vermute eine Korrelation dahingehend, dass zur Miete eher beengter gewohnt wird als im Eigenheim, da beim Mieten die Kohle am Ende einfach weg ist. Bei typischen Mietwohnungen sehe ich den Vorteil des Waffenschranks im Schlafzimmer vor allem darin, dass dort die wenigste Laufkundschaft im Alltagsleben (Besuch der Eltern, Besuch der Kinder) hinkommt. -
172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung
a2c antwortete auf PartyPooper's Thema in Allgemein
Beim Erstellen des Unterbaus wird es schwierig, wenn dein Bodenbelag nicht ganz eben und nicht senkrecht zur Wand verläuft: - Machst du den Unterbau zu niedrig, drücken dauerhaft die 170kg an den Holzdübeln und Schraubteilen der Wände runter. - Machst du den Unterbau zu hoch, drückt es an den Befestigungen durch Pax-Gewicht und Inhalt runter. Wenn es nicht ganz passt, würde ich den Pax-Boden rechteckig für den Waffenschrank ausschneiden, in dem Bereich ein 10cm dickes Brett (oder eine entsprechende lastverteilende Unterkonstruktion) reinlegen, die Rückwand vom Pax ausschneiden, den Waffenschrank bis an die Wand schieben und dort befestigen, sodass gar keine Last über den Pax abgetragen wird. Später einen Boden/Deckel für einen Pax zu bekommen, sollte in der Fundgrube oder auf dem Gebrauchtmarkt unproblematisch sein. Beim Reinschieben muss man dann allerdings mehr aufpassen wie wenn der ganze Schrankboden unterfüttert ist. -
Das WaffG interessiert die doch teilweise gar nicht wirklich bei ihren Verordnungen - als ich mal eine Verordnung las, fiel mir auf, dass sie die Ausnahmetatbestände aus dem WaffG noch mit Interpretationen garniert reingeschrieben hatten, die über die Vorgaben des WaffG hinausgingen. Und selbst wenn da die Verordnung dem WaffG widerspricht, bringt das dem Ottonormalverbraucher nix, der keine Lust auf Gerichtsverfahren und/oder keine RSV hat - die Polizisten oder Ordnungsamtleute werden sich erwartungsgemäß auf ihre Verordnung versteifen und das WaffG ist ihnen dann völlig egal.
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@JoergS: Ich glaub du bist da im falschen Bundesland für so eine Diskussion: - Grad von BaWü gibt es doch eher strengere Auslegungen des 42a und des sozial anerkannten Zwecks durch Gerichte. - Du wirst mit den Ansichten kollidieren, dass ein Picknick im Wald was anderes sei als das Picknick in der Waffenverbotszone und dass bei der Beurteilung des sozial anerkannten Zwecks auch die Eignung/Angemessenheit des Werkzeugs mit berücksichtigt wird und dabei bei grün regierter Bevölkerung und dort lebenden und verwurzelten Richtern bei einem als Waffe klassifiziertem Messer gleich die Alarmglocken schrillen. - Du fußt deine Argumentation nur auf deiner persönlichen (durch die WaffVwV mehr oder weniger gut begründbare) Auffassung des 42a, der aber von Anfang an sowas von windelweich formuliert war, dass man aus Begründungen wie "nur um was gegen gewaltbereite Jugendliche in der Hand zu haben" oder der anfänglichen bayrischen Sicht "alles außer Selbstverteidigung ist sozial anerkannter Zweck" in der Praxis oft die richterliche Auffassung findet, dass Einhandmesser ganz schlimm seien und zuhause bleiben sollen oder maximal nur am Einsatzort aus dem verschlossenen Behältnis rausdürfen. Aus meiner Sicht: Aussichtslos.
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Dann aber beeilen - die nehmen maximal 35-Jährige! (oder ist der Zug schon ganz abgefahren?)
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Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
a2c antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Nein, ich las es weder komplett noch merkte ich mir alles. Insbesondere die Abschnitte zum gewerblichen und behördlichen Krimskams habe ich stets soweit übersprungen/überflogen, bis ich wieder zu für mich relevanten Teilen kam. Aber wenn ein Threadstarter mit Legalwaffen ein gut erkennbares Zitat aus dem WaffG nicht erkennt, es selbst offenbar ignoriert/sich nur Sekundärliteratur sucht und Angst vor Gesetzestexten hat, hielt ich so eine Empfehlung für angebracht. Wenn er meiner Empfehlung folgen sollte und schlau ist, wird er selbst erkennen, was ihn nicht betrifft und kann das ja auch überspringen. Und sooo krass unverständlich ist das WaffG im Allgemeinen doch nun auch wieder nicht. -
Reparatur/Veränderung selbst ausführen ohne Büchsenmacher zu sein
a2c antwortete auf andreas59's Thema in Waffenrecht
Du solltest mal das WaffG komplett einschließlich Anlagen durchlesen. -
Was meinst du mit "gesamte Statur"? Artikel vom 01.04., "in der Morgendämmerung" - wann standest du zuletzt für mehrere Stunden in der Kälte blöd rum? Ich zieh mich bei solchen Gelegenheiten gern ein wenig Richtung Michelinmännchen an und seh dann vermutlich deutlich unvorteilhafter aus als im Sommer. Junge Menschen kämen in der Regel wohl nie auf die Idee, sich so hässlich anzuziehen und würden lieber Kälte leiden. Ich werde auch alt.
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Oder das ist gar kein Schweinsbratenbauch, sondern Weste (mit Platten), Wärmeschutzjacke und dann eine Weste nur um Geraffel dranzuhängen und die linke Hand darin abzulegen? In der Geraffelweste sind ja offenbar keine Platten drin...
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Naja. Das ist dann doch der formal ganz korrekte Weg, den Deal einseitig zu ändern. Kann man nix machen, außer sich einen neuen Verein zu suchen, wenn der Deal so nicht für einen funktioniert...