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Und warum hat er das nicht schon bei der 99. oder 101. oder 140. oder erst bei der 143. entschieden ? Also hat er doch nach dem Zufallsprinzip und nach eigenem GUSTO bei der 142. entschieden, dass diese jetzt nun eine zu viel ist. Das du als eingeschworener Etatist das gut finden musst, dürfte mittlerweile auch dem letzten klar geworden sein. Nur leider ist das reine Willkür, denn nirgends im AffG steht ein konkretes oberes Limit bei WBK gelb. Und für den (Steuer)Bürger gilt zuerst nur das Gesetz + dazugehörige Verordnungen, etwaige Verwaltungsvorschriften sind für die VERWALTUNG und auch diese Zusatzvorschriften kennen mW keine Zahl zur WBK gelb. Welche Bestimmung hat der Mann also denn jetzt nun verletzt ?
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Es ist AffG-rechtlich gegeben, dass WBK Gelb keine zahlenmäßige Limitierung vorsieht. Und auch keine Legitimation für den SB, dies nach eigenem Gusto festlegen zu können/dürfen. Also, wo setzt man die Grenze ? 1 ? 10? 100 ? 1000 ? Oder doch open end ? Erforderlich ist das, was der Käufer für erforderlich hält, auch das hat nicht der SB für den Bürger zu entscheiden. Das ist nicht AffG-rechtlich gegeben, dass ist GG-rechtlich gegeben... lies Art. 2 (1).
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Genau... Was ist denn eine Sammlung (auch lt. deinem so heiß geliebten und verehrten Gesetz) ? Also es ist keine ANsammlung, wie sie einfach entsteht, wenn man 40 Jahre lang, Waffen kauft, nutzt, erbt und immer mal wieder eine neue kauft... wie gesagt, die WBK Gelb kennt KEINE Limitierung, solang die Waffen sportlich nutzbar sind, Ende.
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Und genau das verstehen hier einige scheint's nicht so recht und so war es von Gesetzes wegen nach meinem Verständnis auch nicht gewollt. Ungeprüft, unbefristet und unbegrenzt, so hieß es früher bei der WBK Gelb Alt, es war halt die Sammler-WBK des kleinen Mannes. Und was für die alte Gelbe galt, war auch für die neue gedacht. Eine Einzelbedürfnisprüfung war dafür nie vorgesehen, nur eine Einmalprüfung, die praktisch die Mitgliedschaft in einem Verband positiv ausfällt, für jede Waffe braucht es dann nur eine potentielle Verwendbarkeit, ergo irgendeine Disziplin in irgendeiner SpO. So lese ich den Spaß und andere wohl auch, wenn man mal die Beiträge der Etatisten ausblendet.
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Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? Ich meine, OVP aufreißen, Inhalt und anderes Material zerstören usw., das hat doch nichts mit einer Durchsuchung zu tun, wenn man wie ein Elefant im Porzellanladen die halbe Einrichtung zam haut. Das zahlt doch auch keine Versicherung. Weil, wenn man dann da was abholt, kann man denen ja gleich eine Rechnung in die Hand drücken.
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Und wieder ist der Überbringer der Nachricht wichtiger und erhält mehr Aufmerksamkeit als die Nachricht selbst. Woran erinnert mich das bloß ?
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Naja, vlt. weil Eigentum ein notwehrfähiges Rechtsgut ist ?
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Mein US-Englisch schleppt zwar etwas, aber so wie ich das lese, ist doch eine eidesstattliche Aussage des DA vor dem Friedensrichter (in Funktion eines Notars) und kein Haftbefehl. Diese sind üblicherweise mit etwas wie "Warrant of Arrest" oder so was überschrieben. Die Anklageerhebung (mit Kautionsfestsetzung) erfolgt idR vor dem Bezirksgericht, vor einem "Amtsrichter".
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Gar nicht, ich hallte es nur für relativ unwahrscheinlich, dass der Friedensrichter in derartigen Strafsachen vor dem County Court überhaupt zum Zuge kommt. Wobei, wer kann schon 50 Bundesstaaten im Blick haben und vlt. ist das in Montana anders als in anderen Ecken des Landes. Mir kam das halt spanisch vor.
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Gibt es das auch irgendwo als Übersetzung für die, die dem Amts-Deutsch nicht mächtig sind ?
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Wie man am Opa aus Sittensen so schön explizit erklärt bekommt... alles ganz easy in Good Old Germany... weil das bei uns eben nicht solcher Unsinn ist... Selbst wenn er ihm eine Lampe gebaut hat und selbst wenn er vorher rum geblödelt hat beim Barber, letztlich hat der Rotzer NICHTS in einem fremden Haus zu suchen oder verloren oder von dort zu entwenden. Die Intention des Typen war ein Diebstahl fremden Eigentums, auch in Schland ein notwehrfähiges Rechtsgut... nur ist es da drüben eben egal, ob die Tür offen stand und man den Dieb quasi "eingeladen" hat, denn die Entscheidung zum Dieben trifft letztlich immer noch der Dieb selbst... ein aufbrechen der Tür hätte aus ihm zusätzlich zu einem Burgler dann eben noch einen Invader gemacht... der Kültürbereicherür hat eben gedacht, was zuhause in Hamburg klappt, klappt auch in Nordamerika... er hätte sich den "Kulturkreis" eben vorher ein wenig besser anschauen sollen... PS: Friedensrichterin ? Typisch Spiegel, das ist simple Recherchearbeit, was man von diesen Linken Schreiberlingen nicht erwarten darf, ich weiß...
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Und damit die sich damit befassen, müsste doch irgendwer erst mal Revision, Widerspruch what ever eingereicht haben. Denn von sich aus beschäftigen die sich doch nicht mit Entscheidungen untergeordneter Instanzen. Oder haben die einfach mal Bock gehabt und sich gesagt, "hee, heute ist ein schöner Tag, da revidieren wir mal ein mal LG Entscheidungen", oder wie ?
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Das wäre nach so einem Zirkus, "bei einem Büxer liegt eine Waffe auf der Werkbank, oh weh" nur verständlich, wenn man sich aus dem Geschäft vollends zurück zieht. Nicht das die kleinen Gewerbebetriebe eh schon die Melkkuh der Finanzämter sind, muss man sich noch mit reichlich Bürokratie und Papier herum schlagen, um dann so abgefertigt zu werden ? Ich kann jeden verstehen, der da hinschmeißt und sich a) als Angestellter verdingt oder b) gleich aufs Altenteil zurück zieht. Schade wenn solche alteingesessenen Betriebe wegen solcher Pillepalle vom Erdboden verschwinden. Eine Verwarnung mit Frist zur Nachbesserung, wenn man schon was ablassen muss von Amts wegen, hätte hier sicher auch 10x gereicht.
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Und das sollte nach dem offiziellen Verständnis der Strafverfolgung der BRD nicht die Handlungsmaxime der Büttel sein. Also warum springt hier das Gewaltmonopol so bereitwillig durch den hingehaltenen Reifen ?
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Wer ist denn der Erzeuger der Brut ? Also, hier zieht der Minderheitenschutz, diese armen und benachteiligte Kinder hatten doch keine andere Wahl... und deswegen muss man sich das einfach gefallen lassen, also darf der böse Mann sich nicht einfach so dagegen wehren... wo kämen wir denn da hin ? Schlimm genug, dass so eine Clique solange Stunk machen kann, bis die Büttel einknicken und sich der veröffentlichen Meinung beugen... das möchte ich mal erleben, wenn das "Opfer" ein Ethno-Deutscher ist...