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ChrissVector

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  1. Auch hier wieder: "Schweizer Ansatz". Wer die Waffen als Reservist besitzt hat ein jährliches Soll an Schießterminen zu erfüllen. Das setzt aber wiederum voraus, dass es dafür entsprechende Möglichkeiten gibt. Die Schweiz hat das mit der Pflicht jeder Gemeinde dafür einen Schießstand zur Verfügung zu stellen schon ganz schlau gelöst.
  2. Drei Tage in Vollzeit wären für die grundlegende Waffenausbildung völlig ausreichend. Die Defizite bestehen aber regelmäßig in ganz anderen grundlegenden Bereichen des grundlegenden soldatischen Fähigkeitsprofils. Naja, EÜ sind ja noch mal was anderes. Da geht es ja normal darum Fachpersonal für eine bestimmte Verwendung, die über mehrere Jahre als SaZ dienen sollen nicht als Schützen einstellen zu müssen, sondern schon direkt im vorgesehenen Dienstgrad entsprechend ihrer Qualifikation, während sie die militärischen Ausbildungsabschnitte der jeweiligen Laufbahn, regelmäßig in vollem Umfang, durchlaufen. Bei den Reservisten ist das eher ein "Offizier durch Handauflegen ohne absehbare militärische oder fachliche Ausbildung".
  3. Ist mir bewusst, aber auch bei denen zeigt sich der Verschleiß langsam. Aber wenn die tatsächlich irgendwo für Reservisten zur Ausbildung tatsächlich verfügbar werden soll mir das nur Recht sein. Sehe ich aber nicht.
  4. Nicht ganz, die Ausbildung für ungediente ist wie auch die meisten Ausbildungen adW ein schlechter Scherz. Das hat sich die Bundeswehr aber schon vor langer Zeit eingebrockt, gerade auch aufgrund der Art wie ein Studium nach der Dienstzeit, auch bereits nach dem Grundwehrdienst, sich auf den Dienstgrad auswirkt.
  5. G36 vielleicht, wobei das Problem weniger in der zahlenmäßigen Verfügbarkeit liegt als am Zugriff durch die Reservisten. Es braucht ja nicht nur X Gewehre, sondern auch jemanden mit dem Schlüssel dafür... Und bei den P8 wird ein nicht geringer Teil verschleißbedingt einfach ausgesondert und vernichtet werden wenn die P13 langsam auftaucht.
  6. Wer sagt denn, dass kein derartiges Interesse besteht? Wenn wir uns erst mal auf beorderte Reservisten beschränken besteht dieses eindeutig, das heißt nicht, dass die regional sehr unterschiedlichen Möglichkeiten auch nur im Ansatz ausreichen um Fähigkeiten zu erhalten oder gar zu verbessern. Die Logistik hinter Schießterminen für Reservisten die auch tatsächlich wahrgenommen werden können ist hierbei einer der entscheidenden Faktoren, und könnte dadurch vereinfacht werden. Wie fähig derjenige war lässt sich ohne eine entsprechende Begutachtung ja in aller Regel nicht mal beurteilen. Aber selbst diese kam oft genug nicht zustande, oder wurde so lange herausgezögert dass das Interesse nicht mehr bestand, oftmals, weil man sich eben anderen Organisationen angeschlossen hat die dahingehend schneller und offener waren. Weil die unbeorderte Reservistenarbeit und gerade der VdRBw eben ein Sammelbecken dafür ist. Dort werden sich aber gerade Ungediente mit Interesse an der Reserve erst mal nicht einfinden, das ist auch nicht unbedingt im Sinne des Erfinders. Auch der Bedarf an Mannschaften und Unteroffizieren ist dort in der Regel längst gedeckt. Das mit dem "alleine" ist ein Punkt den ich selbst sehe, deshalb der "Schweizer Ansatz". Dass es weiter qualifizierte Ausbilder, Aufsichten und Schießstandpersonal braucht um Reservisten in einem sinnvollen Rahmen den Fähigkeitserhalt zu ermöglichen bestreite ich nicht. Die Verfügbarkeit von für die Ausbildung nutzbaren Waffen ist allerdings dort planerisch oft ein maßgebliches Hindernis. Unter 10 Reservisten genug zu finden die die Befähigung zum Leitenden oder Schießausbilder haben und damit ein Schießen für diese zehn planen und durchführen können ist egal ob in der beorderten oder unbeorderten Reservistenarbeit regelmäßig einfacher als in einer gewissen Regelmäßigkeit auch noch die erforderlichen Waffen bereitgestellt zu bekommen.
  7. Ok, wir haben uns hier missverstanden. In diesem Kontext meinte ich nicht die Waffe, die durch den Dienstherrn während eines Dienstverhältnisses oder einer Übung bereitgestellt wird, sondern eine baugleiche oder nahezu baugleiche halbautomatische Waffe im Privatbesitz des Reservisten. In der Theorie. In der Praxis wurden bereits zahlreiche willige und fähige einfach am langen Arm verhungern gelassen weil sich das BAPers und seine nachgeordneten Dienststellen nicht bequemt haben auf entsprechende Anfragen zeitnah (oder überhaupt) zu antworten, in einem vernünftigen Zeitrahmen die nötigen Untersuchungen oder Einstellungsverfahren durchzuführen etc. Den Heimatschutzverbänden haben sie die Bude eingerannt bis der Bedarf mehr als gedeckt war, bei Ergänzungstruppenteilen oder gar als Spiegel in aktiven Einheiten wird man ohne vorherige Verbindung zu diesen nur schwerlich einen Beorderungsdienstposten bekommen, sofern man denn überhaupt die nötige Ausbildung erhält. Und wenn wir hier von Reservisten reden denke zumindest ich primär bis ausschließlich an die beorderte Reserve.
  8. Welche seriöse Debatte? Die um Wehrfähigkeit oder die um Lockerungen des WaffG?
  9. Ein berechtigter Einwand, aber der VDB behauptet ja auch nicht, dass eigene Interessen nicht ihre Vorschläge treiben. Ein Vorschlag wird nicht falsch weil der der ihn äußert wirtschaftlich profitieren würde...
  10. Naja, die Heimatschutzregimenter gehen in gewissem Maße in diese Richtung. Die Reserve ist allerdings in den USA auch deutlich größer als die NG, und inwieweit man das US-System als Vorbild nehmen kann ist auch fraglich. Das große Problem der Reserve ist aktuell eher die Divergenz von Papierlage und "Hoflage", und das bereits in den Ergänzungstruppenteilen, die schon nur einen kleinen Teil der Reserve ausmachen.
  11. Davon abgesehen wie realistisch privater Waffenbesitz für Reservisten ist oder nicht, in jedem Fall sollte man bei diesem Gedanken klar zwischen Schießsport und Reservistendasein trennen. An sich wäre es wünschenswert, wenn es eine gewisse Offenheit gäbe zumindest bestimmte Reservisten in einem definierten Rahmen den Zugang zu Waffen die den dienstlich geführten entsprechen zu ermöglichen. Betreffen würde das aber wahrscheinlich weniger die die danach teils schon sehr auffällig lechzen, die unzähligen unbeorderten, in Ergänzungstruppenteilen oder als Spiegel beorderten, sondern die die als "Einzelfunktionsträger" in KVK etc sitzen, und daher auch im Rahmen einer aktiven Tätigkeit keinen Zugang zu einer WaKa vor Ort haben um mindestens für den Selbstschutz eine Waffe zu bekommen wenn es denn mal so weit kommen sollte. Ein Gedanke dabei, wenn er auch wahrscheinlich nicht auf Begeisterung der Befürworter stoßen wird, wäre eine Art "Schweizer Modell", das unter Voraussetzungen wie nachgewiesener sicherer Lagerung, regelmäßiger Überprüfung der Zuverlässigkeit und regelmäßigen Pflichtschießen zwar den Besitz von halbautomatischen Äquivalenten der jeweiligen StAN-Bewaffnung ermöglicht, aber keinen Munitionserwerb dazu. Das würde zwar wieder für den Erhalt der Schießfertigkeit eine gewisse Organisation auf lokaler oder regionaler Ebene erfordern, aber den logistischen Auffand dennoch erheblich verringern. Es muss allerdings auch gesagt sein, dass der Verweis auf den VdRBw bei diesem Thema ehrlicher Weise nutzlos ist. Unterm Strich ist dieser Verband kein "Reservistenverband" im engeren Sinn, der ernsthaft die Reserve der Bundeswehr in nützlicher Weise organisiert oder stützt, sondern längst mehr ein "Ehemaligenverein", der für unbeorderte Reservisten und pro forma Reservisten lustige Veranstaltungen, einschließlich des Schießsports, durchführt. Das hat auch seine Berechtigung, für die Kampfkraft und Bereitschaft der Reserve ist der Verband aber unwesentlich.
  12. Ja, durch den neuen § 14 IV 4 WaffG ist mittlerweile durch den Verband zu bescheinigen, sofern es sich um eine Folgeprüfung im Sinne des § 4 IV WaffG handelt. (die typische Überprüfung im 5-Jahres-Turnus)
  13. Wenn es tatsächlich eine .22 lfb ist dann gibt es mit Freier Pistole oder beispielsweise "Alte Scheibenpistole" im BSSB dafür Disziplinen. Aber: Was genau daran ist denn nicht funktionsfähig?
  14. Der "Gebrauch" beschränkt sich aber nicht nur auf die explizit erlaubnispflichtigen (und unter bestimmten Umständen erlaubnisfreien) Umgangsformen wie das Führen. Auch das "Führen daheim" ist Umgang mit der Waffe, wenn auch keine der gesetzlich definierten und im Zweifel erlaubnispflichtigen bzw. ausnahmsweise erlaubnisfreien Umgangsformen. Aber wenn du das im Zweifel mit einem Richter im Rahmen deiner Klage gegen den Entzug deiner waffenrechlichen Erlaubnisse diskutieren möchtest...
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