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ChrissVector

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  1. Pardon, nicht aufmerksam gelesen.
  2. War sie ja nicht, bzw nur in einer recht kleinen Nische. Ersetzt hat die MP7 vorrangig die MP2. Die MP7 ist allerdings wieder eine ganz eigene Klasse von Waffe, mit klaren Vor- und Nachteilen.
  3. Ja, aber genau dafür ist sie auch optimiert. Entfernungen jenseits der 100m sind dort ohnehin die Ausnahme, und die Einschränkungen durch eine vergrößernde Optik, selbst wenn sie eine 1x-Stellung hat weit problematischer als eine Vergrößerung realistische Vorteile bieten kann.
  4. Das ist nur eben überhaupt nicht Sinn dieser Bewaffnung. Genau das ist der Punkt, es geht um Entfernungen von 15 bis maximal 100m, eher weniger.
  5. Naja, was will man treffen? Die Scheibe oder die 10 auf der Scheibe? Was davon erkennt man problemlos ohne Vergrößerung? Aber auch hier wieder: statisches, wettkampfmäßiges Schießen unter "sterilen" Bedingungen stellt nicht die gleichen Anforderungen an den Schützen und das verwendete Material wie dynamisches, taktisches Schießen unter Stress, Zeitdruck und mit unterschiedlichsten Rahmenbedinungen. Es geht nicht darum dem "polizeilichen Gegenüber" auf höhere Entfernung mit einem ruhigen, gezielten Schuss "eine Zehn zu schießen", sondern darum, auf eher kurze Entfernungen, mit Ausrüstung, in Bewegung etc schnell, aber sicher effektiv wirken zu können. Dafür ist eine vergrößernde Optik in der Regel eher hinderlich als nützlich.
  6. Der Unterschied ist nun wirklich vernachlässigbar. Ja, 223 ist 9mm unter manchen Umständen überlegen, aber 300 blk in der Regel wiederum eher unterlegen. Erst recht wenn man Unterschallmunition verwenden will, wofür im polizeilichen durchaus auch Gründe sprechen.
  7. Was die Optik angeht wahrscheinlich, wenn man sich ansieht was die Waffen ersetzen sollen und wofür sie gedacht sind ist .300 Blk aus einem kurzen Lauf mit Schalldämpfer wahrscheinlich die bessere Wahl gegenüber 5.56 und 14".
  8. Eine Waffe gleicher Funktionsweise und gleichen Kalibers wird gleich zehn mal gefährlicher wenn man sie statt in einen Holzschaft in einen schwarzen Schaft beliebigen Materials setzt...
  9. Die Gefahr besteht, aber die Alternative zeichnet sich auch bereits am Horizont ab: neue Stände werden nur unter ebenfalls teuren Lärmschutzauflagen genehmigt, alte Stände müssen ebenfalls nachgerüstet werden oder erhalten andere Beschränkungen, beispielsweise eine Begrenzung der Schießzeiten nach Tageszeit oder auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Damit ist doch auch nichts gewonnen...
  10. Eigentlich alles, aus ballistischer Sicht. Selbst Unterschall noch mehr Energie als 9x19 Überschall, daneben sind je nach Bundesland die MP5 einfach alt und haben teils noch nicht mal eine Optik, geschweige denn ein LLM. Heißt: für annähernd gleichwertige Ausstattung müsste man die MP5 flächendeckend modernisieren, das lohnt sich aber eher nicht. Wirkung gegen Westen dürfte auch um ein vielfaches besser sein, wenn auch in der Regel nicht mal durchschlagend. *lacht in Föderalismus*
  11. Seien wir mal realistisch: das mit den "über 50 m" ist einfach nur der Ausschreibungstext. Das ganze ist ein Ersatz für die MP5, wie in anderen Bundesländern auch, und realistisch einerseits für Entfernungen jenseits der 15m, die mit einer normalen Dienstpistole, dem Ausbildungsstand eines durchschnittlichen PVB und unter Stress die maximale effektive "Kampfentfernung" darstellen dürften gedacht, sowie andererseits, wie auch die MP5, einfach als Langwaffe mit etwas höherer Kapazität, Reichweite und Optik für Ausnahmesituationen, in denen das was man militärisch wohl als "Niederhalten" bezeichnen würde eher das Ziel ist als der gezielte Einzelschuss zum Zwecke der "Kampfunfähigkeit" des Gegenübers. Dass man dafür ein Kaliber wie 300 Blk gewählt hat wird wahrscheinlich der Vereinheitlichung mit den SEK und MEK dienen. Niemand wird bei der Beschaffung das Ziel gehabt haben (hoffentlich), dass der Beamte damit auf 150m oder mehr versucht den bösen Buben gezielt niederzustrecken. Wenn die Ausbildung auf diese Entfernung künftig zum Ausbildungsprogramm gehören würde wäre das für mich schon eine Überraschung...
  12. Ob Verbote einzelner Waffenarten nicht auch von der FDGO gedeckt sind kann man diskutieren. Aber spätestens beim Bedürfnisprinzip und dem Grad der aktuellen Detailregelungen sind wir da schon in einem sehr fragwürdigen Bereich...
  13. Selbst wenn man sie analog zu Wechselsystemen erlaubnisfrei für alle WBK-Inhaber erwerbbar machen würde wäre schon viel gewonnen. Natürlich kann die Möglichkeit als Sportschütze einen SD zu erwerben über kurz oder lang dazu führen, dass einige Stände direkte oder indirekte SD-Pflicht haben, aber ich denke das wäre immer noch besser als die aktuelle bzw absehbare Alternative, nämlich, dass manche Stände geschlossen werden. Und im gleichen Zug kann man mal darüber nachdenken, wie sinnvoll die ganzen anderen Verbote für Waffenzubehör (Wärmebildvisiere, Laser/Lichtmodule..) sind, denn eine Deliktsrelevanz gibt es hier genauso wenig. Diese Frage "darf" man aber bei kaum einer Regelung des Waffenrechts ernsthaft stellen, denn die Antwort ist jedem der sich damit auch nur kurz befasst hat klar...
  14. Ist mir schon durchaus bewusst, aber selbst dann sind über 6000 € pro Einheit, gerade mit einer eher kosteneffizienten Optik, nicht gerade wenig.
  15. Geht ganz schnell, wenn man für jede mögliche Form des Trainings ein eigenes System mit beschafft, weil man den angehenden Vollzugsbeamten nicht mal zutraut in der Ausbildung niemanden mit einer scharfen Waffe zu verletzen... Wahrscheinlich kosten die Laserwaffen schon mehr als die scharfen ...
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