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ChrissVector

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  1. Das übrigens auch nach EN 1300 zertifiziert sein müsste, um in einen Tresor der nach EN 1143 zertifiziert sein soll eingebaut werden zu können...
  2. Wäre das ein tatsächliches Zertifikat nach EN 1143-1 oder EN 1142-2 wäre dort aber auch der Widerstandsgrad für die jeweiligen Modelle verzeichnet.
  3. Und in keinem dieser Schränke ist für irgendeinen Waffenbesitzer die geladene Aufbewahrung zulässig. Siehe § 36 I, V WaffG iVm. § 13 I AWaffV Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Waffen ist nur ungeladen erlaubt... Ein volles Magazin neben der ungeladenen Waffe stellt gerade keine geladene Waffe dar.
  4. Eingeschränkt, aber sie macht das durch andere Aspekte (Reichweite trotz geringen Maßen, hohe Magazinkapazität, Kontrollierbarkeit im Feuerstoß) wieder weitgehend wett. Bei einer Pistole wären diese Vorteile nicht vorhanden.
  5. Das ist am Ende eigentlich der einzige Kritikpunkt an der P-10. Nach über 25 Jahren und den immer deutlicheren Defiziten der P8 war es durchaus Zeit für einen Nachfolger. Und hinsichtlich des Kalibers verstehe ich den Einwand zwar, aber Westen tatsächlich mit Vollmantelmunition zu durchdringen ist nicht unbedingt Aufgabe der Bewaffnung, egal ob Gewehr oder Pistole. Auch mit der steigenden Verbreitung von Schutzwesten ist die Relevanz nicht so hoch wie viele denken...
  6. Es zeigt, dass selbst die Landesregierungen nach außen nicht der Ansicht sind, dass es dort einen Fehler gibt der korrigiert werden müsste...
  7. Wie oft haben die Landesregierungen, denen die besagten Innenminister angehören im Bundesrat angeregt, den redaktionellen Fehler durch eigenständiges Gesetz oder im Rahmen einer ohnehin beabsichtigten Änderung des WaffG zu korrigieren?
  8. Es ist ja Sommerloch... Wenn wir nicht von Magazinen für mehr als 10 Patronen für eine Langwaffe/mehr als 20 Patronen für eine Kurzwaffe reden unterfallen sie dem WaffG nicht, entsprechend gibt es keine Regelungen die die Aufbewahrung in einem bestimmten Behältnis vorgeben. Du kannst den ganzen Tag mit einem leeren Magazin rumlaufen, es als Briefbeschwerer auf deinem Schreibtisch verwenden, ist völlig (l)egal. Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?
  9. Ja. Und dass eigentlich in dem Moment in dem dieses Dokument im Umlauf war das Bundesinnenministerium hätte tätig werden müssen um den bundeseinheitlichen Vollzug eines Bundesgesetzes zu garantieren, indem es mindestens die Waff-VwV endlich auf den aktuellen Stand des Gesetzes bringt.
  10. Sich als Interessenvertretung verarschen zu lassen hat nichts damit zu tun, dass der Gesetzgeber am Ende genau die Regelung verfasst hat die er verfassen wollte. Sie setzen es eben genau nicht um wie es im Gesetz steht, sondern sie setzen das um was sie glauben dass im Gesetz stehen sollte...
  11. Weil es keinen gibt. Die dortigen Innenministerien wollen nur nicht umsetzen was dort steht, und machen sich ihr eigenes Gesetz, indem sie sich auf ein "redaktionelles Versehen" berufen.
  12. Warum hat § 4 IV WaffG dann einen eindeutig anderen Wortlaut?
  13. Wenn dem Verband die Einträge im Schießbuch als Nachweis reichen ist das natürlich etwas anderes. Da gibt es dann aber auch normalerweise Regelungen wer das wie nachvollziehbar unterzeichnet.
  14. Dafür führt der Schießstand eine Schießkladde. Der Verein bestätigt aufgrund der Eintragungen in dieser, wann der Schütze in welcher Form am Schießsport teilgenommen hat. Der Verband bestätigt auf dieser Grundlage das Fortbestehen des Bedürfnisses. Ab 2026 sind eh die Verbände einzig dazu berufen entsprechende Bescheinigungen auszustellen.
  15. Grundsätzlich ist eine Bedürfnisprüfung gem. § 4 IV WaffG nur alle fünf Jahre vorgesehen. Auch führst du als einzelner Schütze keinen "Schießnachweis", der gegenüber der Behörde für die Bedürfnisbescheinigung eine Relavanz hätte. Das Bedürfnis wird durch den jeweiligen Verband bescheinigt, dass du die hierfür angegebenen Teilnahmen tatsächlich hast bestätigt dem Verband gegenüber der Verein. Also dass dein SB auf einmal auf der Matte steht und dein Schießbuch sehen will um dein Bedürfnis zu überprüfen wird nicht passieren...
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