Theoretisch, natürlich. Aber der besteht halt im Zweifel aus den beschriebenen Verdachtsmomenten: "verwaschene Sprache", "träge Pupillen", "kaltschweißig" etc.
Und viel Spaß mit den Aufnahmen der Dashcam, was genau willst du damit erreichen? In der 720p Aufnahme der Innenkamera widerlegen, dass der Polizist das so wahrgenommen haben kann? Von den (zumindest bis sich das BVerfG mal zu einer Entscheidung durchringen kann...) alleine durch die Audio-Aufzeichnung einer Kontrolle entstehenden Problemen fangen wir besser gar nicht erst an...
Ich haben auch genug Polizisten im Umfeld, und ich schätze die meisten so ein, dass sie durchaus ihre Befugnisse nur gewissenhaft und nur wenn geboten ausüben. Aber sie sind halt auch nur eine Stichprobe einer großen Gruppe, und genug andere aus dieser Gruppen haben bereits wiederholt bewiesen, dass sie ihre Befugnisse gerne wo es geht ausreizen. Das macht sie auch nicht "doof", man sollte nicht den Fehler machen dabei derartiges zu unterstellen...