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tkopa

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  1. tkopa

    nvm

    Hab wohl was falsches gepostet... kA was das Problem ist, aber gut. Trotzdem danke.
  2. Tut mir wirklich Leid, aber wenn du europäische Städte mit Afrika vergleichst bist du wirklich völlig gehirngewaschen. Was soll man dazu noch sagen?
  3. Zeitschriften bzw. Magazine haben im Jahr 2024 einfach einen schweren Stand. Von denen wird so gut wie jede - ob Waffen oder Jagd oder ein völlig anderes Thema - auf dem absteigenden Ast sein.
  4. @JoergS Ich habe nicht die 33 Seiten gelesen, aber ich denke der VDB sollte, wenn möglich, einen eigenen Verein gründen in den Sportschützen eintreten können, wie der DSB, BDS, BDMP und Co. und wenn möglich gute Disziplinen anbieten. Dann werden Sportschützen beitreten und so kann man eine entsprechende Mitgliederzahl bekommen um seiner Stimme Gewicht zu verleihen. Die meisten Menschen sind faul und eine Petition die erstmal nichts für einen selber direkt bringt wird ignoriert - völlig egal wofür sie ist oder ob sie langfristig gut oder schlecht ist. Mit einem richtigen Sportschützenverein gäbe es aber einen Anreiz und der VDB könnte so wachsen. Die wahre Stärke würde dann darin bestehen, weiter für die Aufhebung des "Vereins-Zwang" sowie andere "Forderungen" zu kämpfen, obwohl man jetzt selbst tausende von Mitgliedern hat. EDIT: Wichtig wäre hier, dass gute Disziplinen angeboten werden, die Bürokratie schnell und unkompliziert bearbeitet wird, gute Angebote für Versicherungen (Haftpflicht, Rechtschutz und Co) etc. Super wäre es natürlich wenn man auch Jäger irgendwie mit ins Boot holen kann um so beide Seiten zu vereinen. Vielleicht hätte man als Verband Deutscher Büchsenmacher sogar Möglichkeiten hier z.B. preislich gute Waffenangebote für Mitglieder möglich zu machen. Das wäre so das erste was mir einfallen würde um entsprechende Anreize zu bieten und vermutlich sofort die Mitgliederzahl weit erhöhen zu können.
  5. Gab es nicht mal einen Leak der Waffenrechtsreform, also was dort genau drin stand? Hat das noch jemand? Würde gerne nochmal genauer nachlesen.
  6. Hey, wenn man in der Rechtsschutzversicherung ebenfalls im Bereich Waffenrecht abgedeckt sein möchte, d.h. z.B. für Fälle wo die Zuverlässigkeit angezweifelt wird, eine Kontrolle negativ ausfällt oder ähnliche Dinge, was für eine Rechtsschutzversicherung benötigt man dann? Fällt das alles unter den Baustein „Verwaltungsrecht“? Bezüglich Waffengebrauch selber ist man ja automatisch durch die Jagdhaftpflichtversicherung abgedeckt, aber ich denke die übernimmt keinen Rechtsschutz in Streitigkeiten mit der Waffenbehörde oder? Vielleicht hat sich hier ja schon jemand mit dem Thema auseinandergesetzt. Vielen Dank.
  7. Hallo @Tommie, hallo @gunvlog - genau das habe ich damals, als ich meinen letzten Schrank erworben habe, getan. Ich habe einmal bei dem Shop wo ich ihn gekauft habe angefragt, und zusätzlich bei dem wirklichen Hersteller der Tresore und habe von beiden die gleiche Antwort bekommen. Hier ein Auszug aus der Antwort des Herstellers des Tresors: Der von Ihnen erworbene Waffenschrank ist, auch ohne Verankerung, nach dem Widerstandsgrad 0 von ECB-S zertifiziert. Edit: Diese Antwort habe ich mir zur Sicherheit ausgedruckt und einfach mit zu meinen waffenrechtlichen Akten abgeheftet. Damit denke ich, bin ich meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und auf der sicheren Seite.
  8. Ich finde das ist (mal wieder) eine gute Aktion vom VDB. https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/02112023_deva-messung_widerlegt_these_des_gesetzgebers.html
  9. @Elo Ja, es geht mir um den rechtlichen Hintergrund der Befugnis der Person die mich kontrolliert, diese Waffen entgegenzunehmen, sowie mein Überlassen an diese Person. Ich denke das von @BlackFly gepostete macht aufjedenfall Sinn! Ggf. kann ja noch jemand was dazu ergänzen. Leider ist dieser Thread schon wieder völlig zugemüllt mit nonsense Kommentaren und „Ich mach das so!“ und „Bei mir fässt die niemand an“ - obwohl nichts davon irgendeine Relevanz hat. Das finde ich etwas schade…
  10. Was/Wo sind denn die relevanten Paragraphen? Das Thema scheint ja für jeden hier absolut klar zu sein, dann schreibt doch bitte auch einfach die relevanten Paragraphen rein, die es mir erlauben einem Kontrolleur die Waffe in meiner Wohnung zu übergeben, und dann ist der Thread abgeschlossen. Edit: ich vermute mal, dass WaffG §55, sowie die WaffVwV von 2012 Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 1/2/3 relevant sind?
  11. @Tatonka @Schartenegger Tut mir leid, falls die Frage doch schon mal gestellt und beantwortet wurde - leider findet man nur Unmengen an Threads in diesem Forum, die von der gleichen Art von nonsense Kommentaren wie euren ins Lächerliche gezogen werden, anstatt die Frage einmal vernünftig und mit entsprechenden rechtlichen Belegen zu beantworten.
  12. Hi, habe keine wirklich klare Antwort zu der Frage im Titel gefunden. Kann mir das jemand mit den entsprechenden rechtlichen Verweisen beantworten? Ich öffne den Schrank, ich hole die ungeladene Waffe aus dem Schrank und übergebe sie dem Kontrolleur und halte die Waffe dabei natürlich in eine sichere Richtung. Dabei verlasse ich zu keinem Zeitpunkt den Raum sondern stehe permanent daneben. Nach der Überprüfung der Seriennummer nehme ich die Waffe wieder zurück und lege sie zurück in den Schrank. Mache ich mich damit strafbar?
  13. Alles klar. Mein Fehler. Wollte noch schnell was ergänzen und habe den Text einfach bei einem Shop rauskopiert, ist natürlich falsch wie ihr richtig angemerkt habt. Sorry nochmal. Mein ursprünglicher Punkt, dass eine Verankerung nicht notwendig ist, bleibt aber bestehen.
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