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pescator

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  1. Siehe Beretta cx4 Strom. Schaut aus, wie eine spänemäßige Kriegswaffe, ist aber trotzdem zugelassen. Einfach weil es kein vollautomatisches Modell gibt, welches irgendwo militärisch genutzt wird.
  2. Vielleicht hat es nicht gefallen, das wir unser eigenes Bier und Brotzeit im Trolley mitgebracht haben? Außer dem horrenden Eintritt haben die an uns jedenfalls nix verdient!
  3. Mit seiner Meinung steht er leider nicht alleine da!
  4. Ist doch O.K. die Deckelung. EinJäger braucht sogar keine Repetierer, geschweige denn Halbautomaten. Für die Jagd sind kombinierte Kipplaufwaffen völlig ausreichend! Das sagt zu mindest mein Schwager. (Jäger)
  5. Der Fredstarter sollte sich hüten, da irgendwelche Experimente zu machen. Diese ganze Magazinreuliererei hat nur den Sinn, Waffenbesitzer zu kriminalisieren und ihnen dann die Zuverlässigkeit anzuerkennen! Einem Nicht-Waffenbesitzer passiert nämlich gar nix, wenn er mit einem großen Magazin erwischt wird!
  6. Aus einem Stück Wasserrohr mit Gewinden und zwei Verschlusskappen wurde auch schon Mal ein "Rohrbombengerät" . Der Durchsuchte war überigens Installateur!
  7. Da können wir ja froh sein, das Schland wieder ein Stück weit sicherer geworden ist!
  8. Das gesamte Waffengesetz ist übertrieben streng. Aber solange sich die Gesetzgeber von amerikan. Actionfilmen inspirieren lassen, wird das wohl so bleiben!
  9. Die ganze Diskutiererei ist so müßig wie ein Kropf, wenn man sich an zwei Dinge hält: Waffengesetz lesen und Pfoten weg von den asozialen Medien! Vor Allem keine Bilder veröffentlichen!
  10. pescator

    Halloween

    Schußwaffe ist übertrieben. Am Reformationstag halte ich für die kleinen Heiden immer Abführschokolade bereit. Ich gebe ja gerne was ab!
  11. Man darf alles. Man darf sich nur nicht erwischen lassen. Wird man erwischt, sollte man eine schlüssige Ausrede parat haben. Mehr habe ich dazu nicht beizutragen.
  12. Wenn den Steven richtig verstanden habe, wollte er hier Vorschläge bezüglich des Waffenrechtes lesen, welche ihm eine Grundlage für Gespräche mit seiner Parteiführung liefern sollen. Eine Grundsatzdiskussion über den Sinn und Unsinn der AfD oder über die Zuverlässigkeit ihrer Mitglieder war wohl nicht sein Ansinnen!
  13. Schaut euch die Waffengesetzgebung in der CZ an. Das könnte man als Plaupause für Deutschland hernehmen. Ist vernünftig und nicht über reguliert!
  14. Oh Weh! Keine Kontrolle ohne Anwesenheit des Besitzers. Da gemeinsam eingelagert ist, kann also auch nur in Anwesenheit BEIDER Besitzer kontrolliert werden. Wo kämen wir den hin, wenn Fremde an deine Waffen rumfummeln, wenn du nicht dabei bist? Also nur mit Termin, wenn beide anwesend sind! Da braucht es keine obskuren Konstrukte, die nur Verdacht erregen.
  15. Schuldig bei Verdacht! Gilt hierzulande aber schon immer. Ich hatte dieses Problem schon vor 25 Jahren. Ich könnte meiner Waffenbehörde einen Wisch von der Staatsanwaltschaft vorweisen, welcher belegte, das mein Verfahren eingestellt wurde wegen ERWIESENER UNSCHULD! Das hat den SB nicht interessiert! Der hat sich die Akten kommen lassen, um sich selbst ein Bild zu machen. WBK war natürlich weg. Seitdem ist mein Vertrauen in unser System nicht mehr besonders groß!
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