Habe Antwort von zuständigen CDU Mann bekommen:
danke für Ihre E-Mail. Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Waffen- und Sprengstoffrecht antworte ich Ihnen gerne.
Anlass für Ihr Schreiben sind die von der Ampel-Koalition geplanten Änderungen im Waffenrecht. Ziel der Neuregelung soll es, Rechtsextremisten und Reichsbürgern den Zugang zu Legalwaffen zu verwehren. Diesem Ziel fühlen wir uns als CDU/CSU selbstverständlich auch verpflichtet. Nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs der Bundesinnenministerin komme ich allerdings zu der Überzeugung, dass der Entwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird. Statt mehr Sicherheut schafft der Vorschlag von Frau Faeser nur mehr Bürokratie und stellt Legalwaffenbesitzer unter einen Generalverdacht.
Bereits auf Grundlage der aktuellen Gesetze ist eine effektive Entwaffnung von Reichsbürgern und Extremisten möglich. Hier braucht es keine weiteren Verschärfungen. Vielmehr müssen bestehende Gesetze konsequenter durchgesetzt werden. Die Attentate in Hanau und der Mord von Walter Lübcke können ebenfalls nicht als Beleg für die Notwendigkeit eines schärferen Waffengesetzes herangeführt werden, da die Behörden Kenntnis von den Tätern hatten und es im Vorfeld Möglichkeiten gegeben hätte, die Täter und ihre Waffen aus dem Verkehr zur ziehen. Meines Erachtens mangelt es also nicht an Gesetzen, sondern am Vollzug.
Die geplanten Gesetzesänderungen der Ampel verschlimmern das Vollzugsproblem, indem sie den kommunalen Waffenbehörden noch mehr Aufgaben übertragen. Es erschließt sich mir nicht, wie Mehrarbeit ohne eine bessere personelle Ausstattung die Arbeitssituation in den kommunalen Waffenbehörden verbessern soll. Statt neuer Gesetze bräuchten wir digitale Verfahren und bessere behördliche Vernetzung, so dass die kommunalen Waffenbehörden entlastet, statt belastet werden.
Aus meiner Sicht schafft ein Verbot von halbautomatischen Waffen, die medizinisch-psychologische Untersuchung oder auch die geplanten Einschränkungen beim Erwerb von Armbrüsten keine zusätzliche Sicherheit. Nach meinem Dafürhalten kranken unsere waffenrechtlichen Debatten an einer Stelle: Sie nehmen stets die Legalwaffenbesitzer in den Fokus, die sich an Recht und Gesetz halten. Der Gesetzgeber müsste sich vielmehr auf die illegalen Waffen und Straftäter konzentrieren. Statt neuer Verbote brauchen wir ein individuelles Waffenführverbot für Straftäter. Hierzu werden wir als Union Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren unterbreiten.
Ihre Kritik an dem von der Bundesinnenministerin angekündigten Referentenentwurf ist berechtigt. Bis dato liegt aber noch kein Gesetz vor, das mit den anderen Bundesministerien abgestimmt ist. Deshalb konnte das Gesetz auch noch nicht das Bundeskabinett passieren oder gar im Bundestag diskutiert werden. Über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und über die Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich Sie auf dem Laufenden halten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner ersten Einschätzung helfen, auch wenn ich nicht auf jeden ihrer Kritikpunkte eingehen konnte. Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Henrichmann