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floatwork

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  1. Habe Antwort von zuständigen CDU Mann bekommen: danke für Ihre E-Mail. Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Waffen- und Sprengstoffrecht antworte ich Ihnen gerne. Anlass für Ihr Schreiben sind die von der Ampel-Koalition geplanten Änderungen im Waffenrecht. Ziel der Neuregelung soll es, Rechtsextremisten und Reichsbürgern den Zugang zu Legalwaffen zu verwehren. Diesem Ziel fühlen wir uns als CDU/CSU selbstverständlich auch verpflichtet. Nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs der Bundesinnenministerin komme ich allerdings zu der Überzeugung, dass der Entwurf diesem Anspruch nicht gerecht wird. Statt mehr Sicherheut schafft der Vorschlag von Frau Faeser nur mehr Bürokratie und stellt Legalwaffenbesitzer unter einen Generalverdacht. Bereits auf Grundlage der aktuellen Gesetze ist eine effektive Entwaffnung von Reichsbürgern und Extremisten möglich. Hier braucht es keine weiteren Verschärfungen. Vielmehr müssen bestehende Gesetze konsequenter durchgesetzt werden. Die Attentate in Hanau und der Mord von Walter Lübcke können ebenfalls nicht als Beleg für die Notwendigkeit eines schärferen Waffengesetzes herangeführt werden, da die Behörden Kenntnis von den Tätern hatten und es im Vorfeld Möglichkeiten gegeben hätte, die Täter und ihre Waffen aus dem Verkehr zur ziehen. Meines Erachtens mangelt es also nicht an Gesetzen, sondern am Vollzug. Die geplanten Gesetzesänderungen der Ampel verschlimmern das Vollzugsproblem, indem sie den kommunalen Waffenbehörden noch mehr Aufgaben übertragen. Es erschließt sich mir nicht, wie Mehrarbeit ohne eine bessere personelle Ausstattung die Arbeitssituation in den kommunalen Waffenbehörden verbessern soll. Statt neuer Gesetze bräuchten wir digitale Verfahren und bessere behördliche Vernetzung, so dass die kommunalen Waffenbehörden entlastet, statt belastet werden. Aus meiner Sicht schafft ein Verbot von halbautomatischen Waffen, die medizinisch-psychologische Untersuchung oder auch die geplanten Einschränkungen beim Erwerb von Armbrüsten keine zusätzliche Sicherheit. Nach meinem Dafürhalten kranken unsere waffenrechtlichen Debatten an einer Stelle: Sie nehmen stets die Legalwaffenbesitzer in den Fokus, die sich an Recht und Gesetz halten. Der Gesetzgeber müsste sich vielmehr auf die illegalen Waffen und Straftäter konzentrieren. Statt neuer Verbote brauchen wir ein individuelles Waffenführverbot für Straftäter. Hierzu werden wir als Union Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren unterbreiten. Ihre Kritik an dem von der Bundesinnenministerin angekündigten Referentenentwurf ist berechtigt. Bis dato liegt aber noch kein Gesetz vor, das mit den anderen Bundesministerien abgestimmt ist. Deshalb konnte das Gesetz auch noch nicht das Bundeskabinett passieren oder gar im Bundestag diskutiert werden. Über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und über die Initiativen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich Sie auf dem Laufenden halten. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner ersten Einschätzung helfen, auch wenn ich nicht auf jeden ihrer Kritikpunkte eingehen konnte. Für Rückfragen und Anmerkungen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Marc Henrichmann
  2. Wenn die fdp hier tatsächlich standhaft bleibt werde ich die auch weiter wählen und empfehlen. Andernfalls sehe ich mich nach Alternativen um
  3. Wäre ich auch dabei. Kenne auch ein paar Leute die sich anschließen würden
  4. Eine Antwort von Frau Wegge (SPD) auf meine Mail: kriegswaffenähnliche Halbautomaten sollen verboten werden. Braucht weder Jäger noch Schütze. Folgender Absatz belustigt mich. Kommt die Verschärfung doch aufgrund der Reichsbürger: Das Problem des illegalen Waffenbesitzes werden wir mit einer Änderung des Waffengesetzes nicht bekämpfen können – und darum geht es bei der anstehenden Novelle auch nicht. Dafür brauchen wir gute Rechtsgrundlagen für unsere Sicherheitsbehörden und eine effektivere Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Und in diesen Bereichen sind wir auch nicht untätig. Wir werden beispielsweise das Bundespolizeigesetz erneuern und haben zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ein ganzes Bündel an Maßnahmen in Vorbereitung
  5. Ich habe neben den o.g. Personen auch eine persönliche Mail an die Abgeordneten der FDP verschickt (inspiriert durch den anderen Thread). Hier habe ich schon einige Antworten erhalten, die im wesentlichen alle identisch sind. Mit der FDP soll keine Verschärfung kommen. Warten wir mal ab.
  6. Ich würde dich nochmal bitten die Adressen und evtl eine Briefvorlage zur Verfügung zu stellen. Je mehr Leute der FDP das mitteilen, desto besser wird es sein. Danke
  7. Machts ja auch nicht besser, sind trotzdem ARs und AKs weg.
  8. würde mich anschließen. Evtl. wäre auch der Briefinhalt super. Würde ich abgewandelt mitschicken. Danke
  9. Danke schon mal für die vielen Antworten. Ich bin Mitglied im Bund Bayerischer Schützen. Vom Verein selbst werden keine Steine in den Weg gelegt. Also einzig evtl. vom BBS/BDS. Bin mit meinem Verein aber sehr glücklich und sehe aktuell nicht den Mehrwert von einer Doppelmitgliedschaft. Sportordnung an sich gibt es für die Waffen die für mich in Frage kommen, habe mit den Vereinswaffen auch bereits die Vereinsmeisterschaft mitgeschossen. Schießstand für die jeweiligen Waffen sind natürlich vorhanden, terminlich ist es teilweise nur für meine bessere Hälfte etwas schwer, da mit An/Abreise gleich mal ein Tag am Wochenende weg ist. Aber dann klingt es ja schon einmal so, als dürfte das kein Problem sein. Aktuell habe ich knapp 50 Termine für heuer zusammen.
  10. Schönen Sonntag-Mittag zusammen, seit kurzem bin ich Mitglied in einem Schützenverein und mir konnte im Verein bisher noch keiner eine richtige Antwort zu meine Frage geben. Evtl. könnt ihr mir hier weiterhelfen. Zur Beantragung der WBK benötigt man u.a. genügend Schießtermine/regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb. Hier zählt ja die 12/18er Regel. Soweit so klar. Nachdem ich neben einer Kurz- auch gerne eine Langwaffe anschaffen möchte habe ich noch die Frage inwieweit man für beide Waffengattungen jeweils die Termine benötigt oder ob sich die 12/18er Regel tatsächlich nur auf die Termine unabhängig der Waffenart bezieht? Kurzwaffentermine schaffe ich problemlos. 18 Termine für die Langwaffe würde nicht ganz so einfach werden. Das Gesetz spricht ja nur von einer regelmäßigen Teilnahme was auf Termine unabhängig der Waffenart zutreffen würde, hätte das ganze aber lieber sicher geklärt. Nicht dass des bei der Beantragung zu Problemen kommt.
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