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Ebert79

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Alle Inhalte von Ebert79

  1. Gerne mehr Berichte zu Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörde bei Euch. Mir wurde eine aktuelle Aufbewahrungskontrolle aus Köln (NRW) geschildert (ich war nicht dabei). Also alles folgende als angeblich betrachten: Aufbewahrungskontrolle in Köln ohne Ankündigung. 2x ZA12 Sachbearbeiter der WaffBehörde + 2x Streifenbeamte. Angeblich eine total schlampige und oberflächliche Kontrolle: Kurz in den Schrank geschaut, keine Seriennummern abgeglichen. Obwohl da mehr Waffen drin waren, als bei dem WaffBesitzer eingetragen sind, wegen des Mitbewohners (auch mit WBK). Kontrolle war kostenlos und dauerte nur 10 Minuten. Wie gesagt, alles angeblich. Falls das so stimmt, totale fehlerhafte Schwerpunktsetzung auf Eigensicherung anstatt auf die eigentliche Waffenkontrolle. Falls das so stimmt wäre meine These, die ziehen in Köln in sehr kurzer Zeit extrem viele "Aufbewahrungskontrollen" durch, um die Statistik zu schönen. Aber nur eine bescheidene Vermutung meinerseits.
  2. StA beantragt, Sekretariat legt Richter vor, Richter unterzeichnet und versucht in wenigen (einstellig) Minuten die Akte zu erfassen, Beschluss geht unterschrieben zurück zur StA, StA schickt an Polizei/Zentrale, dann an Kripo, dann Abstimmung mit SEK, dann Einsatz. Die StA bzw. der Richter wissen zu diesem Zeitpunkt gar nichts von dem SEK / der Verhältnismäßigkeit. Das Entscheidet die Polizei eigenverantwortlich. Beschlagnahme Computer+Handy wird heutzutage immer gemacht.
  3. Gerade von dem Kollegen mit der Aufbewahrungskontrolle aus Berlin erhalten: Man beachte die Kästchen Owi-Verfahren, Strafverfahren, Asservate, sonstiges (!!!) -> Kripo / weitere Ermittlungen. Aus einer einfachen Aufbewahrungskontrolle kann also ganz schnell sehr viel mehr werden, wenn diese Kästchen angekreuzt sind.
  4. Es gibt einen polizeilichen Grundsatz der besagt, dass bei polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung stets aus Eigensicherungsgründen das SEK hinzuzuziehen ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Zielperson Waffenbesitzer ist oder sein könnte. Ob der Waffenbesitz Legalwaffenbesitz ist, spielt keinerlei Rolle. Ob Waffenbesitz angenommen wird, wird stets vorher geprüft aufgrund von a) polizeilichen Datenbanken wegen Ermittlungsverfahren/Verurteilungen wegen illegalem Waffenbesitz in der Vergangenheit und b) dem Nationalen Waffenregister (NWR). Bedeutet im Klartext ein bis dato völlig „sauberer” Jäger beleidigt angeblich auf Facebook seinen Nachbarn als „Vollidioten”, der erstellt Strafanzeige. Es gibt einen Durchsuchungsbeschluss für die Beschlagnahme der Computer und Mobiltelefone, der Vorgang geht wieder zurück zur Kripo, die planen den Einsatz zusammen mit dem SEK um 06:00 Uhr morgens und rammen die Eingangstür auf. Als Extra gibt es hin und wieder noch einen Flashbang oder der Hund wird mit der Schrotflinte vom SEK erschossen. Da gibt es vorher ganz häufig kein Anhörungsschreiben. Kranke Welt, aber ich kenne bereits mehrere Verfahren/Akten, wo es so gelaufen ist. Häufig kommt dann noch die Waffenbehörde zur Hausdurchsuchung mit, um direkt im Anschluss eine Aufbewahrungskontrolle durchzuführen. Das gilt nicht für rein verwaltungsrechtliche Aufbewahrungskontrollen, da diese als Rechtsgrundlage nicht das Polizeirecht des jeweiligen Bundeslandes oder die StPO nutzen. Das sind jeweils nur Verwaltungsbeamte der Polizei ohne die Erlaubnis selbst Schusswaffen zu führen. Kann aber in einigen Bundesländern anders sein.
  5. Doch! Kenne die Aktenlage: Unangekündigte Kontrolle in NRW. Man vermutet die Ex-Frau hat ihn bei der Behörde angeschwärzt. Kurzwaffen+geladene Magazine hat der gelagert in einem nicht abgeschlossenen Plastik-Koffer im Schlafzimmer mit extra ausgeschnittenem Schaumstoff für Waffe+Magazin. Folge: Beschlagnahme + Ermittlungsverfahren. Ergebnis: Weil der schon so alt war Einigung mit Staatsanwaltschaft: Entzug WBK + Vernichtung der Waffen + Einstellung des Verfahrens.
  6. Schau mal hier - ein "vergleichbarer" Vorgang:
  7. Doch Verankerung wurde jetzt in Berlin kontrolliert und im Protokoll vermerkt.
  8. Musste er nicht. Aber es gab keine Beanstandungen. Und es war keine Konfliktsituation. In so einem Fall kann man das unterschreiben, um in Zukunft keinen Ärger zu provozieren. In allen anderen Fällen natürlich nicht unterschreiben.
  9. Rechtlich gesehen hast du recht. Es war uns beiden aber in dem Moment egal und deshalb hat der Kollege der Maßnahme nicht ausdrücklich widersprochen. Das ist die Rechtsgrundlage. Ich muss dazu auch sagen, dass die Kontrolleurin das absolut professionell gemacht hat, deshalb habe ich auch im Nachgang keine Bedenken nicht ausdrücklich widersprochen zu haben. Wenn du das bei einer Kontrolle durchziehen möchtest, dann solltest du in jedem Fall einen Zeugen haben, sonst könnte später im Protokoll stehen "Die Kontrolleure haben sich bedroht gefühlt" oder "Die Handhabung des WBK-Inhabers mit den Schusswaffen war unsicher".
  10. Alle Schränke standen im Schlafzimmer. Aber wegen dem Beispiel WC - damit kämen die dann in andere Räume. Ansage der Kontrolleurin zu Beginn der Kontrolle war "Sie schließen nur auf, den Rest erledige ich". Das war eher eine Durchsuchung des Waffenschranks. Alle Kartons, die nicht beschriftet waren bzw. offenen Munitionskartons wurden geöffnet und kontrolliert. Außer dem Zurücklegen der Waffen in den Schrank nach der Kontrolle haben die darauf geachtet, dass der gar nicht in der Nähe der Waffen ist. Warum sollte ich für alle Ewigkeit mit meinen Personalien einschließlich Geburtsdatum in seiner Waffen-Akte stehen? Auf dem Berichtsbogen gab es extra den Bereich für "Zeuge".
  11. Kurzfassung: Ich war bei einer angekündigten waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle in Berlin dabei. Keine Beanstandungen. Details: Ein Kollege wurde postalisch über eine bevorstehende waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle in Berlin benachrichtigt. Er hat mich informiert und ich war zu dem Termin anwesend. Obwohl es keine Beanstandungen gab, sind die Details wichtig. Mein Mantra lautet: Den Aufenthalt der Beamten so kurz wie möglich gestalten, keinen Kaffee anbieten, kein WC ermöglichen. Nicht "plappern". Dazu gehört auch, vorher nochmal selber alles zu kontrollieren und alle Waffen mit offenem Verschluss im Schrank liegen/stehen zu haben. Sinnvoll ist, alles was nicht im Schrank gelagert werden muss (Pornohefte), zu dem Zeitpunkt auszulagern, damit es nicht kontrolliert wird. Es klingelte wie vereinbart: In Berlin ist das LKA zuständig. Die Beiden Kontrolleure (männlich/weiblich) kamen pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Jeweils mit Unterziehschutzweste und folgenden Ausweisen um den Hals hängend: Wichtig: Verwaltungsbeamte - zu polizeilichen Maßnahmen nicht berechtigt. Der Kollege hatte vorher das Zimmer aufgeräumt, hier ist zu bedenken, dass ALLES was rumliegt, auch von den Beamten gesehen werden kann. Dazu später mehr. Die WBK war zusammen mit dem Personalausweis bereits auf dem Waffenschrank vorbereitet und die Kontrolle konnte starten. Die Kontrolle startete mit der Frage an mich: "Und Sie sind Zeuge?" Meine Antwort: "Offiziell bin ich kein Zeuge, sondern Gast". (Anmerkung: Im Protokoll wäre ich sonst mit Personalien im entsprechenden Abschnitt als Zeuge benannt worden). Langwaffen wurden kontrolliert. Positiv ist direkt aufgefallen, dass alle Verschlüsse offen waren. Sie hat alle Waffen herausgenommen, die Seriennummern abgelesen und ihr Kollege hat das Protokoll gefertigt. Ich empfehle immer in diesen Situationen die Munition vorher auszulagern, um bei der Kontrolle Zeit zu sparen, damit die nicht mit kontrolliert wird. Es war aber so eine Menge an Munition, dass das in diesem Fall nicht möglich war. Die Kontrolleurin hat jede Schachtel von außen begutachtet und die Kaliber vorgelesen. Dann ein Beutel mit loser Munition und Sie sagte "hier habe ich etwas gefunden" worauf ihr Kollege sofort abwinkte und sagte, es sei ein NATO-Kaliber, dass auch eine sportliche Bezeichnung hat, und daher auch von der WBK umfasst sei. Man beachte: Jede Munition wird kontrolliert: Ohne Erwerbserlaubnis wird die beschlagnahmt und es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Folge kann der Entzug der WBK sein. Dieser Schrank war nun fertig. Mein Kollege sollte alles zurück räumen und abschließen. Die Zeit nutzte die Kontrolleurin, um sich "dezent" im Schlafzimmer umzusehen, wobei ihre Blicke gezielt Nahrungsergänzungsmittel für Sportler "scannten". Die hat wirklich 1 Minute lang den Raum abgesucht (nach Zufallsfunden). Es kam der nächste Schrank. Kurzwaffen. Darauf stand eine unbeschriftete Glasflasche mit Wasser drin. Sie fragte, ob das Wasser sei und machte, weil die Flasche offen war mit der Hand wedelnde Bewegungen zu ihrer Nase hin, um den Inhalt weiter zu untersuchen (auf Alkohol). Kurzwaffenschrank wurde kontrolliert identisch wie Langwaffenschrank. Interessanterweise spielt in Berlin das NRW-Schlüsselurteil wohl noch keine Rolle. Dann kam noch eine Frage, ob ich in der Wohnung gemeldet sei. Meine Antwort: "Ich bin Gast". Daraufhin, dass ich doch sicher WBKs besitze. Meine Antwort: "Ich mache keine Angaben". Sie war sichtlich über die Antwort irritiert. Mein Verhalten hat jedoch rechtliche Hintergründe: Ohne "Zeugenstatus" keine Personalienfeststellung von mir. Ohne Antwort, "WBK-Inhaber" keine Zuständigkeit der Waffenbehörde, sonst kommt möglicherweise als nächstes, "Wir kontrollieren noch schnell Ihren Waffenschrank wenn Sie hier wohnen und wir schonmal da sind" oder "Wir fahren im Anschluss mit zu Ihnen zwecks Aufbewahrungskontrolle". Dann wurde mitgeteilt, es habe keine Beanstandungen gegeben, das Protokoll sollte durch meinen Kollegen unterzeichnet werden. Dann noch der Kommentar, er bekommt postalisch eine Kopie davon und einen Kostenbescheid, ca. 100 EUR. Dauer der Kontrolle ca. 15-20 Minuten. Im Ergebnis: Der Protokollant war komplett passiv und auf das Protokoll fokussiert, während Sie extrem gut ausgebildet war und keine Zeit ungenutzt gelassen hat. Es wurde das Zimmer "abgesucht" und es wurde versucht, meine Personalien indirekt festzustellen. Man darf nicht vergessen, dass eine Aufbewahrungskontrolle das Ziel verfolgt, etwas aufzufinden und im vorliegenden Fall keine Möglichkeit ausgelassen wurde, das zu tun. Vgl. nochmal oben das Beispiel mit der NATO-Patrone und der Wasserflasche. Bei einer Aufbewahrungskontrolle gilt: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. In einem anderen Fall, den ich nur aus Aktenlage kenne, führte die Absuche der Wohnung zum Auffinden vieler leerer Rotweinflaschen und Medikamenten, die dann von der Waffenbehörde genutzt wurden ein medizinisches Gutachten anzuordnen, natürlich auf Kosten des WBK-Inhabers.
  12. Zumindest waren diese Überprüfungen 2018 kostenfrei. In NRW/Köln habe ich bislang generell nichts von Kosten mitbekommen. Die WaffBehörde wollte damals dem Inhaber die Erlaubnisse widerrufen, weil die damalige Ehefrau "Anschuldigungen" erhoben hat im Rahmen des Trennungsverfahrens. Daraufhin hat die WaffBehörde dann scheinbar angefangen "zu suchen" (siehe Screenshot), aber nichts gefunden (vermutlich weil die Ex KEINE Strafanzeigen gestellt hat) und das Widerrufsverfahren hatte durchgehend nur den Status "Vorprüfung". Also das Vereinsmitglied hat davon erst Jahre später überhaupt Kenntnis erhalten aufgrund der Akteneinsicht nach DSGVO! Ob das für die Behörde NRW/Köln üblich ist, kann ich nicht sagen basierend auf meiner Datenlage (mehrere Akteneinsichten). Eher nicht. Generell sind Zuverlässigkeitsüberprüfungen komplett vollautomatisiert, und Sachbearbeiter müssen nur dann Zeit investieren, wenn besondere Erkenntnisse bekannt werden und nachermittelt werden muss. Daher sollten Zuverlässigkeitsüberprüfungen ohne Einschreiten von Sachbearbeitern kostenfrei sei.
  13. Aus einer Akteneinsicht von unserem Vereinsmitglied. Hier sieht man sehr schön, wie das in der Behörde läuft. Wie so eine Akteneinsicht kostenlos beantragt werden kann, habe ich in meinem anderen Thread beschrieben. 1. Datum der Anfrage und der Auskunft liegen nur wenige Tage auseinander. D.h. Bearbeitungszeiten von "Wochen" liegen an der Überlastung der Waffenbehörde, nicht am System der Zuverlässigkeitsüberprüfung. 2. Man sieht hier sehr schön, dass Mitarbeiter scheinbar Anfragen generieren können, wann sie möchten und so viele sie möchten. Hier wurde jemand innerhalb 1 Jahres 3x überprüft!
  14. @tt22 siehe hier: Wir können durch die vielen Akteneinsichten inzwischen die vollständigen Abläufe der Behörde in Köln nachvollziehen und prognostizieren. Eingeschränkt wird da nichts – die sollen mal für Ihr Geld arbeiten ..
  15. Ebert79

    Bedürfnisnachweis

  16. Wir handhaben das im Verein wie folgt: Alle Mitglieder haben die Anweisung, alle Schreiben der Behörde sofort als Scan oder Foto an den Vorstand weiterzuleiten. Dieser erstellt dann nach Prüfung teilautomatisiert die Anschreiben und Formulare und übergibt diese den Mitgliedern. Diese Vorgehensweise stellt auch ein Frühwarnsystem dar, da der Vorstand zu jedem Zeitpunkt über alle Vorgänge der Behörde informiert ist. Schießbücher werden in KEINEM FALL der Behörde übersandt. Diese Formulare haben in keinem einzigen Fall zu Rückfragen geführt. Als „Schmankerl“ haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, ein Anschreiben zu übersenden, mittels dem direkt eine kostenlose Akteneinsicht nach DSGVO angefordert wird. Formatvorlage: https://anonfiles.com/Hdr285ucz6/Vorgang_doc
  17. In seinem aktuellen YouTube-Video beschreibt der Waffenhändler Jörg Sprave, dass dieser von Dritten beim polizeilichen Staatsschutz diffamiert wurde, und es darauf eine "Fake"-Kontrolle der Waffenbehörde an seiner Anschrift gab: Den Sachverhalt beschreibt er in seinem verlinkten Dokument genauer: https://drive.google.com/file/d/1FdIUcMJnUt8ou9puwVkAhILPsMO2d8SM/view Es ist einfach unfassbar! Die Polizei hat in diesem Fall eine waffenrechtliche Aufbewahrungskontrolle vorgetäuscht, um sich ohne richterlichen Beschluss Zutritt auf das Grundstück zu verschaffen. Soviel zu dem Thema: 2 Sachbearbeiter von der Waffenbehörde und 2 Kriminalbeamte als "Begleitschutz". Er sollte nach DSGVO eine kostenlose Akteneinsicht in seine Waffenakte beantragen: Vermutlich findet sich dort ein Anforderungsschreiben des polizeilichen Staatsschutzes mit weiteren Details. Über dieses Aktenzeichen könnte er dann über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht in die polizeiliche Akte nehmen, um ggf. herauszufinden wer ihn diffamiert hat.
  18. Aus aktuellem Anlass (30. Januar 2023): Die Kreispolizeibehörde Olpe wird als örtlich zuständige Waffenbehörde im Bereich des Kreises Olpe die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in den Wohnräumen der Waffenbesitzenden zukünftig noch intensiver. https://olpe.polizei.nrw/presse/ueberpruefung-der-waffenaufbewahrung-vor-ort-kontrollen-auch-unangekuendigt Das ist scheinbar eine aktuelle Weisung vom Ministerium für das ganze Land NRW. Letzte Woche wurde in unserem Verein einer morgens um 0800 kontrolliert in Köln. Die standen da angeblich mit 2 Schutzpolizisten in Uniform und einem Mitarbeiter der Waffenbhehörde und haben um Einlass gebeten.
  19. Die Agenda ist klar: Halbautomaten = böse. Großkaliber = böse. Das hat der Anwalt für das PP Köln (NRW) in seinem Schriftsatz indirekt auch so formuliert. Ich finde den zeitlichen Zusammenhang interessant.
  20. Vorliegend hat das SEK einen nachweislich absolut Unschuldigen „zusammengeschlagen“, da Wohnung verwechselt. Hausdurchsuchungen sind inzwischen an der Tagesordnung z.B. bei Online-Beleidigungen: BKA: Bundesweiter Aktionstag gegen Hasspostings (30.11.2022) Das SEK wird hinzugezogen bei Legalwaffenbesitz (vgl. mein Beitrag ganz oben). Im Ergebnis: Legalwaffen + Anfangsverdacht für Online-Beleidigung = Hausdurchsuchung + SEK mit der Möglichkeit „zusammengeschlagen“ zu werden. Ohne Legalwaffenbesitz würde in diesen Fällen das SEK nicht hinzugezogen werden.
  21. Nachtrag dazu / Ablauf eines SEK-Einsatzes (SEK Köln): SEK-Opfer im Interview | Falsches Haus gestürmt und Unschuldigen zusammengeschlagen | André Miegel (21.11.2022) Legalwaffenbesitzer leben gefährlich in Köln.
  22. Ich habe die ähnliche Thematik bereits in mehreren waffenrechtlichen Akten gefunden: Bei Ehestreitigkeiten / Trennung / Unterhalt / Sorgerecht -> Häufig werden die meistens männlichen Legalwaffenbesitzer von der (Noch-)Ehefrau beschuldigt, gewalttätig zu sein oder gar einen "erweiterten Suizid" -also einschließlich der gemeinsamen Kinder- zu planen. Mir legte neulich ein Vereinsmitglied seine Akte vor und fragte mich, was ich davon halte. Dort ist ein 10-seitiger Bericht aktenkundig (in waffenrechtlicher Akte), indem genau eine solche polizeiliche Lage gemeldet wurde, allein auf Basis der Anschuldigungen der scheinbar psychisch labilen Ehefrau. Im Ergebnis ist dem Legalwaffenbesitzer nichts passiert. Diese polizeiliche Lage über 8 Stunden war aber wohl kurz vor einem SEK-Notfall-Einsatz. Es kam nicht dazu, weil der Legalwaffenbesitzer nach Feierabend in seiner Wohnung von der Polizei angetroffen wurde und sich die Lage dadurch als unbegründet erwiesen hat. Ich bin fast vom Glauben abgefallen, als ich das gelesen habe. Ich rate daher jedem, der irgendwann Beschuldigter war, seine waffenrechtliche Akte zu checken und solche Einträge löschen zu lassen.
  23. So abwegig ist der Wunsch nach einem GK-Verbot nicht:
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