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Ähm....Du merkst schon, dass Du Dir mit dem Beispiel so ziemlich widersprichst.....besonders weil sich ja Wilderer an das WaffG halten? Daher noch mal etwas anders formuliert: Was unterstellt ein Staat/Gesetzgeber einem Bürger der Gesetze befolgt wie z.B. nicht auf Polizisten oder andere Menschen zu schießen, mit den Vorschriften? Es ist doch unterm Strich (mal Diebstahl, Zugriff durch Unbefugte usw. außer acht gelassen) völlig egal ob das Teil sogar geladen im Auto auf dem Beifahrersitz liegt, wenn der Benutzer die Gesetze achtet....er wird diese never ever (§32 StGB mal ausgeklammert) schnell in den Anschlag bringen um auf jemanden zu schießen. bj682 Punkte
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Es ging hier ja (Threadthema!) ganz überwiegend um die Aufbewahrung "freier" / nicht waffenrechtlich erlaubnispflichtiger Waffen. Wer als Familienmitglied / befugter Mitbesitzer der Wohnung oder des Hauses (das ist wohl mit "von innen" gemeint) über 18 ist, und gegen wen kein Waffenbesitzverbot verhängt wurde, darf auf diese Zugriff haben.1 Punkt
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Das Beispiel mit der roten Ampel etc. ist sowas von "Äpfel mit Birnen" verglichen. Über rote Ampeln fahren ist schlichtweg (Ausnahmen für Feuerwehr etc mal außen vor) nicht erlaubt, das wird hier wohl keiner bestreiten. Es steht aber weder im Gesetz, noch in einer Norm, dass ein Tresor unter 1000 Kg verankert werden muss um die geforderte DIN/EN 1143-1 zu erfüllen. Die Norm fordert, dass der Befestigungspunkt vorhanden sein und dieser eine bestimmte Widerstandskraft haben muss. Damit verankert werden KANN und der Punkt, sofern verankert wird, nicht das schwächste Glied ist. Das jemanden ggf vor Gericht die "Empfehlung" eines LKA, Schränke unter 1000kg zu verankern, ggf vor Gericht auf die Füße fällt ist unbestritten. Aber weder Norm noch Gesetz schreiben es vor! Es folgt der berühmte Einzelfall .... "Warum haben Sie ihren 800kg Schrank nicht verankert?" / "Weil die Verankerung denjenigen, der den Aufwand betreibt das Ding aus meinem Keller zu entwenden auch nicht aufgehalten hätte"! Mann muss laut Gesetz die "erforderlichen Vorkehrungen" treffen. Was erforderlich ist, hängt davon ab, was ich an Aufwand für den Diebstahl als Otto-Normalbürger erwarten kann. 35-Kg Würfel im Erdgeschoss-Flur. Klar klemmt den sich jeder Beppo unter den Arm > Verankern. 800Kg-Tresor (+Inhalt) im Keller ... wie wahrscheinlich und realistisch ist es, dass Einbrecher sich diesen Aufwand machen das Ding komplett zu klauen ohne dabei bemerkt zu werden, um an ein paar Waffen zu kommen? Erforderlich ist, was vorhersehbar und erwartbar ist. Nicht, was alles möglich ist. Denn möglich ist fast alles und 100% Sicherheit gibt es nicht. Und weil es unbestimmt ist, kann man sich dann vor Gericht so schön darüber streiten. (Vor Gericht und auf hoher See...) Aber es ist nicht per se "vorgeschrieben" sondern lediglich einzelfallbezogen "erforderlich" (oder auch nicht). Und das ist das Blöde daran, das genau darüber Bürger und Verwaltung im Streitfall ggf unterschiedlicher Ansicht sein können! ... und jetzt gebe ich es auf und bin ab jetzt raus hier....1 Punkt
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@sidolin Von Einkleben mit Spezialmörtel war jetzt nicht die Rede, nur von einem "normalen" Schwerlastdübel, den @ASE als einzig seligmachende "einfachste Maßnahme" hier predigt. Und ja, da bin ich mir sicher, dass man sowas sehr schnell rausgehebelt bekommt. Stemmeisen von 1,50m sollten solch "einfachste Maßnahmen" schnell beseitigen können. @ASE Hast Du nicht auch beim Zahlenschloss Wechsel arumentiert, das dürfe nur ein VdS zertifizierter Fachbetrieb, selbst wenn das Schloss selber VdS zertifiziert ist, darf es kein Normalo ausbauen/wechseln? Beim Verankern sehen die VdS Richtlinien auch NUR VdS-zertifizierte Fachbetriebe vor und VdS-zertifizierte Materialien. Und da plädierst Du nun auf einfachste Maßnahmen im Do it yourself? Passt irgendwie nicht zusammen. Welches LKA hat denn welche Verankerungsrichtlinien erlassen? Oder verweisen die auch nur auf die VdS-Richtlinien zum Verankern? Dann wäre Dein Tipp nix wert.1 Punkt
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Habe da auch ein interessantes Youtube-Video dazu gefunden: Muss ein Waffenschrank nach DIN/EN 1143-1 verankert werden? Bitte auch unbedingt den ersten angepinnten Kommentar dazu lesen.... Den Urheber würde ich für meinen Teil als durchaus qualifiziert betrachten: Über Thomas Sadewasser So klingt das für mich alles logisch! Stichwort gesunder Menschenverstand (...und ja, ich weiß, der scheint in mancher Waffenbehörde zu fehlen) Die DIN definiert demnach welche Anforderungen der Befestigungspunkt am Tresor erfüllen muss (damit dieser eben nicht das schwächste Glied in der Kette ist). Sie definiert NICHT, das dieser auch genutzt werden muss um die Einstufung zu erfüllen. Was Versicherer, Waffenbehörden etc. fordern, hat damit nix zu tun. Daraus folgt für mich: Besteht die Gefahr, dass mein 35Kg Tresor einfach unter dem Arm rausgetragen wird > Verankerung erforderlich (Einleuchtend!) Machen potentielle Einbrecher/Räuber die halbe Nachbarschaft aufmerksam, weil sie schweres Gerät und 30 Minuten Zeit benötigen um meinen 250 Kg Tresor über zwei Holztreppen buxieren zu müssen, kann das auch unterbleiben, weil nicht gesetzlich gefordert. Stichwort: "Verhältnismäßigkeit" und "erforderlichen Vorkehrungen" Manchmal sind Gesetze bewusst nicht bis ins Detail geregelt um Spielräume zu haben. Das kann Vor- und Nachteile für Bürger wie Verwaltung haben. Leider tendiert der Deutsche dazu genau das Gegenteil zu tun (nämlich alles inkl. jeder möglichen Variante bis ins Kleinste durchregeln). Just my 2 cents!1 Punkt
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Vergrämung, mehr kann man dazu nicht sagen. Von Bürokratieabbau keine Spur. Das wäre die Quintessenz, wenn man eine Pflicht zum Verankern aus einer Norm herauslesen, dem ein oder anderen Hersteller folgen und der Gesetzgeber das konkretisieren würde. Ohne definierten Betonbau keine Chance. Das würde sicherlich Nancy und vielen anderen politischen Akteuren gut in den Kram passen, aber ob das alles so rechtmäßig wäre? Solider Menschenverstand ist hier eindeutig besser angebracht. Meine Schränke sind befestigt, weil sie mir zu leicht sind. Genauso kann man darüber nachdenken, wenn der 300Kg Safe ebenerdig aus dem Haus transportiert werden kann. Ich finde meinen 155Kg Holzspalter schon sperrig und muss aufpassen, wenn ich den von A nach B bewege, bin aber auch kein hochgerüsteter Profi. Hat man eine Alarmanlage, Hund, scharfe Nachbarn, ergibt sich aus der Wohnsituation bereits eine hohe Hürde für den unbemerkten Abtransport schwerer Schränke, ist es vielleicht etwas anderes. Dadurch, dass ich gerade selbst auf der Suche bin, beschäftige ich mich mit dem Thema. Was mir vor einigen Jahren noch als schwer und unüberwindbar wegzutransportieren erschien, sehe ich heute mit anderen Augen. Was ich nicht bewegen kann, muss nicht für jemand anderen gelten, besonders, wenn Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite habe ich keinen definierten Betonbau, somit kann es nur eine zusätzliche Erschwernis und Kippschutz darstellen. Aus dem Schlüsselthema könnte demnächst ein Verankerungsthema entstehen. Weitere Hürden bei der Aufbewahrung...1 Punkt
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Es gibt wohl nicht nur einen mit Fahrradhelm, gelben Klamotten und Schild am Dreirad "Polizfi"...1 Punkt
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Du fährst bestimmt mit 100 km/h auf der linken Autobahn Spur, damit keiner schneller fährt als du es für richtig hältst.1 Punkt
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Seit 01. Dezember 2023 gibt es auch in Mannheim eine Waffenverbotszone. (über den Sinn und Unsinn mag man - an anderer Stelle - streiten) Fakt ist jedoch, dass die Stadt Mannheim eine Regelung auf den Markt gebracht hat, die nur so von Formfehlern und Falschinterpretationen des Waffengesetzes strotzt. Von TACTICAL-DAD gibt es ein sehr schönes Video, dazu, wo die Fehler und der Irsinn der Komplexität aufgezeigt werden: Laut dem Flyer sind bspw. Schreckschusswaffen verboten - in der Verordnung jedoch nicht (sofern mit gültigem KWS geführt). Das ist ein heilloses Durcheinander, was selbst für Menschen, die sich in der Freizeit schon mit dem WaffG beschäftigen, kaum zu druchblickem ist, aber für Außenstehende/ Unwissende überhaupt nicht zu durchschauen ist. Auch würde mich mal interessieren, ob auf diese Verbote überhaupt richtig hingewiesen wird - also Mannheim richtig beschildert ist. In der Baden-Württembergischen Landeshauptstatt Stuttgart gibt es ebenfalls eine Verbotszone. Auch da weichen Flyer und Homepage voneinander ab, bzw. sind gespickt mit Fehlern. Wie will solch eine Behörde Recht durchsetzen, wenn sie von Recht keine Ahnung hat?! Darum unterstütze ich einmal mehr die Forderung 16/ 2023 des VDB, Operation #nextguneration: [url=https://next-guneration.de/forderung/16_aufhebung_aller_waffenverbotszonen.html]Aufhebung aller Waffenverbotszonen![/url]1 Punkt
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Somit kann man durch Beifang wunderbar die Verstöße dagegen und gegen das WaffG nach oben treiben, was dann zwangsläufig wieder zu Rufen nach Verschärfungen führt, womit sich das Rad neu zu drehen beginnt. Das WaffG gehört komplett resettet, überarbeitet, entschlackt, verständlich für alle formuliert. Und die Verbotszonen sind nur der Ausfluss, das Geschwür unserer seit Jahren andauernden Politik. Solche irreführenden, unverständlichen Anordnungen gehörten automatisch für ungültig erklärt.1 Punkt
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Und generell: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es nötig, kein Gesetz zu erlassen". Und wenn dann doch " mit aller Gewalt" etwas erlassen wird, machen sie's handwerklich auch noch miserabel... Häuft sich in letzter Zeit.1 Punkt
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Das passiert wenn Behörden völlig aus dem Ruder laufen. Nicht anders zu erwarten bei einer Regirung komplett verwirrt herum hampelt.1 Punkt
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