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IGNORED

Waffenbesitzkarte trotz Btm-Eintrag


dichter_denker

Empfohlene Beiträge

Das wird in erster Linie vom "Eintrag" abhängen, also von der Schwere der Tat, bzw. deren Verurteilung und davon, wie lange es her ist.

Beides kannst Du in einem offenen Gespräch mit Deinen zuständigen Sachbearbeiter klären, sofern Du heute damit nichts mehr zu tun hast.

Der Eintritt in einen Schützenverein geht sowieso, nur die eigene WBK ist eine andere Frage.

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So, und nun im Ernst:

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank

oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht

vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig

verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder

Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene

Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des

Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.

(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den

zuständigen Behörden zu erlassen.

Also ist das nicht so auf die SCHNELLE zu sagen.....

Nur einmal THC oder 2X ..... Coka usw...

Wende dich doch erstmal an deinen SB.

MfG Ice

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Warum denn nicht ? :D

Die ist dann nur Rosa ....

Und wenn mann sie aufklappt hörst du von Bob Marly GIB MIR DOOOP JOANAAA ! :P

http://www.marleysite.com/ :beach:

undabandenpoool :tramp4:

MfG

Ice

Dann klär erst einmal Dein Drogenproblem, Icy - selten so einen blöden 'Beitrag' auf eine Frage gesehen!

V

Sorry Icy - überschnitten :rolleyes:

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Kommt im wesentlichen,

auch darauf an, wie lange die ganzen Sachen her sind. Die definition dazu steht doch im Waffengesetz, unter persönliche Eignung:

Übrigens, einer Verurteilung hierzu bedarf es nicht, einzig und allein zählt für das Amt die Annahme. Deshalb vielleicht mal ein Vorgespräch führen, pauschal lässt sich dies nicht beanworten.

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ok... dann erst mal danke...

wie sollte man dann am besten vorgehen....

wo sitzt denn der sachbearbeiter in einem solchen fall? wie ihr merkt bin ich noch relativ uninformiert abe rich dachte erst mal schaun ob der aufwand evtl. was bringt oder sowieso für dir katz is...

Kommt darauf an, wo Du Wohnst?

Gib im Internet Deinen Kreisstadtnamen ein und schaue unter SICHERHEIT und ORDNUNG nach, oder gib WBK oder Jagtschein als Suchbegriff ein.

Mit freundlichen Grüßen

Ice

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@ dichter denker

solltest du tatsächlich offiziell beim Bananenschalen Rauchen, Schnupfen oder was auch immer erkrankt sein, dann wäre ein aktuelles Attest vieleicht nützlich. Hast Du tatsächlich offiziell Bananenschalen gestapelt, gepackt, verbracht, das erwerbsmässig oder zum Eigenverbrauch, dann würde ich mit 10-20 Jahren Sperrfrist rechnen. Hast Du offiziell wiederechtlich eine Banane besessen, z.B. weil die Bananenschalenwelt so gefährlich ist, dann wird es vermutlich keine WBK mehr geben. Denn der Schütze ist immer unbedenklich, er kommt nachweislich mit dieser Gesellschaft zurecht *g*

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Also es liegt keine Vorstrafe vor.... dafür aber Belege dass sich von solch früherem Verhalten distanziert wird (Abstinenzbelege)

Wenn du derartige Belege tatsächlich gebraucht hast, wird die Behörde sicher nicht von einer Kleinigkeit ausgehen, Du kannst dann von einer Bewährungsfrist von mind. 5 evtl. 10 Jahren ausgehen.

Genaues kann Dir nur dein zuständiger Sachbearbeiter sagen.

Karl

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(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

Ich schätze mal, dass es darauf hinauslaufen wird.

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ok... dann erst mal danke...

wie sollte man dann am besten vorgehen....

wo sitzt denn der sachbearbeiter in einem solchen fall? wie ihr merkt bin ich noch relativ uninformiert abe rich dachte erst mal schaun ob der aufwand evtl. was bringt oder sowieso für dir katz is...

Ich weiß ja nicht wie alt Du bist, aber unter 25 musst deine psychologische Eignung durch einen Test nachweisen.

Und bevor Du Dir Gedanken über eine WBK machst, solltes Du erst einmal aktiv in einem Verein schießen gehen und schauen ob Dir das was taugt. Die WBK bekommst frühestens nach 12 Monaten aktivem Training mit mindestes 18 Trainingsteilnahmen und der Befürwortung deines Vereins.

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Ich weiß ja nicht wie alt Du bist, aber unter 25 musst deine psychologische Eignung durch einen Test nachweisen.

nicht jeder muss mit GK einsteigen, wenn ein Test wegen der Vorgeschichte gemacht werden muss ist das Alter unwichtig.

und der Befürwortung deines Vereins.

seit wann?

Karl

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also ein entsprechender MPU wurde zwecks Führerscheinrückerstattung absolviert und beim ersten mal bestanden. Weiß natürlich nicht ob der auch Bedeutung für Waffenhandhabung hat.

Ich bin noch bei garkeinem Verein, weil ich mich vorher möglichst über die rechtlich Lage informieren wollte.

Wie ist es wenn ich keine WBK bekommen würde? stellt der Verein dann für den dortigen Gebrauch die Waffen oder wie wird das gehandhabt?

Danke

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also ein entsprechender MPU wurde zwecks Führerscheinrückerstattung absolviert und beim ersten mal bestanden.

und nicht vorbestraft wie Du oben schreibst bedeutet wohl dass es weniger als 90 Tagessätze waren?

Nachfrage beim zuständigen Amt und nur dort beantwortet Deine Fragen.

Ob der Verein Waffen stellt, erfährst Du bei dem entsprechenden Verein, viele Vereine haben Vereinswaffen die die Schützen nutzen können.

Karl

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Ich bin noch bei garkeinem Verein, weil ich mich vorher möglichst über die rechtlich Lage informieren wollte.

Wie ist es wenn ich keine WBK bekommen würde? stellt der Verein dann für den dortigen Gebrauch die Waffen oder wie wird das gehandhabt?

Danke

Als Tipp,

suche Dir einfach einen Verein, wo Leihwaffen und alles vorhanden ist (jeder vernüftige Verein, hat in der Regel Leihwaffen, wo so das gesamte Sortiment abdecken). Dann siehst Du auch am besten, ob Dir der Sport gefällt. Wenn´s dann so weit ist, bentragst Du einfach, und siehst dann, was kommt. Und sollte das ganze Negativ sein, dann bist Du immer noch in einem Verein, wo Du dein Hobby auch mit Leihwaffen ausleben kannst. Zudem vergeht bis zur Beantragung noch mal Zeit, und dein SB, wird deine Ernshaftigkeit zum Sport, unter Umständen auch positiv anerkennen.

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was auch gut so ist.

Bist du auch einer der Diamanten produzierenden Gutmenschen?

Rauche bitte nicht, trinke weder Alkohol,Kaffe,Tee, fahre nie Auto auf der Autobahn

oder fang das Schiessen an, Es könnte zur Droge werden!

Und vor allem: Verzeihe niemals irgendjemand einen Fehler!

Gruß vom angewiederten

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Fragen im Zusammenhang mit der WBK - Erteilung und evtl. vorliegenden Einträgen kommen öfters vor.

Z.B.:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352558

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=352648

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=346451

Leider enden sie alle gleich: in gegenseitigen Beschimpfungen und generellen Vorwürfen wg. des Deliktes..... :unsure:

Zwei gute Ratschläge findet man aber in allen Threads:

1. Gespräch mit dem Sachbearbeiter, in dem man einen guten persönlichen Eindruck macht

2. Beantragung eines kleinen Waffenscheins, da die Überprüfungsprozedur wohl ähnlich ist.

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@ dichter denker

da hier vermutlich keiner Bananenschalen verwertet, kann Dir vermutlich auch keiner sagen, was man in solchen Problemfällen macht. Traditionell gibt es Schützenheilige. Hier haben sich auf Holztellern oder Bildern traditionell durchgesetzt, die Gottesmutter Maria, Heiliger Hubertus sowie Dionysius. Weitere wären zum Beispiel, die Heilige Ursula, Heiliger Sebastian usw. Ich denke, ein Heiliger Hubertus würde Dich bestimmt mitschiessen lassen, wenn die Sache aus der Welt ist, Deine Kumpels am Strohalm nur noch Milchshakes trinken.

Auch wenn hier nicht mehr allzuviel Aliierte nach dem Rechten schauen, kannst z.B. mal die 2 + 4 Verträge lesen, gibt es eine deutsche Beamtensitte. Die Dein Verhalten garnicht verstehen würde. Gehst Du zum Ordnungsamt mit einem Abstinenzattest, dann war es das vermutlich schon. Die Ursache dafür ist relativ einfach. Es gibt keine Waffen für das Volk, Punkt Punkt Punkt. Man wird hier in den seltensten Fällen erschossen, so als wär man garnicht Pille Palle. Ob das so funktioniert, weiss ich nicht, aber keiner wollte das missen.

Gehst Du auf das Ordnungsamt, weil Dich ein SV Trainer als guten Schützen ausgelobt hat, der durchaus KK schiessen sollte, Du aber nicht weisst, ob das ein Problem ist, dann rede ruhig mit dem SB, schliesslich ist so eine Schützenleistung eine Menge Arbeit.

Wenn es für Dich völlig klar ist, dass Du ein guter Leistungsschütze bist, Dich nur zu den Waffen durchringen willst, dann probiere es halt. Aber ohne Attest, einfach ein Behördenführungszeugnis in das Amtsgericht zur Einsicht bestellen.

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da hier vermutlich keiner Bananenschalen verwertet, kann Dir vermutlich auch keiner sagen, was man in solchen Problemfällen macht. Traditionell gibt es Schützenheilige. Hier haben sich auf Holztellern oder Bildern traditionell durchgesetzt, die Gottesmutter Maria, Heiliger Hubertus sowie Dionysius. Weitere wären zum Beispiel, die Heilige Ursula, Heiliger Sebastian usw. Ich denke, ein Heiliger Hubertus würde Dich bestimmt mitschiessen lassen, wenn die Sache aus der Welt ist, Deine Kumpels am Strohalm nur noch Milchshakes trinken.

Oberstark!!! - Gibt´s das als Sammelband?

Grüße

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