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IGNORED

WBK Voraussetzung: "18 mal trainieren" im gleichen Kaliber ?


sgalbauc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

da ich gerade vor der Entscheidung des Vereinsbeitritts stehe und mich zwischen zwei Vereinen mit verschiedenen Vereinswaffen stehe eine Frage meinerseits.

Ist der für die Erteilung der WBK notwendige Nachweis über die mindestens 18 Trainigseinheiten Kaliberabhängig ?

Das heisst mit anderen Worten, wenn ich eine 9mm Para beantragen will muss ich dann min. 18 mal 9mm Para trainiert haben oder ist auch eine Kombination wie 8 mal .22 lfb und 10 mal 9mm Para möglich für die Beantragung ?

Diese Frage ergibt sich daraus das ich im einen Verein direkt mit 9mm trainieren könnte, in dem anderen aber nur eine .22 lfb als Vereinswaffe zur Verfügung steht und ich somit anfangs damit trainieren würde bevor ich ( nach ausgiebigem Rumprobieren bei Schützenkollegen welches Modell mir am ehesten liegt ) die Möglichkeit welche unterbreitet worden ist nutzen würde eine 9mm Para von dem Verein kaufen zu lassen können welche nach der Erteilung der eigenen WBK an mich abgegeben wird.

Habe leider keine eindeutigen Informationen dazu gefunden, wenn ich da was übersehen habe....seid gnädig mit mir ;).

Besten Dank und liebe Grüße

Geschrieben

Erlaubnispflichtige Waffe ist das entscheidende Kriterium.

Ich empfehle jedes Schießen im persönlichen Schießbuch eintragen zu lassen. Es dokumentiert auch das ernsthafte Interesse am Schießsport.

Geschrieben
Hallo zusammen,

da ich gerade vor der Entscheidung des Vereinsbeitritts stehe und mich zwischen zwei Vereinen mit verschiedenen Vereinswaffen stehe eine Frage meinerseits.

Ist der für die Erteilung der WBK notwendige Nachweis über die mindestens 18 Trainigseinheiten Kaliberabhängig ?

Das heisst mit anderen Worten, wenn ich eine 9mm Para beantragen will muss ich dann min. 18 mal 9mm Para trainiert haben oder ist auch eine Kombination wie 8 mal .22 lfb und 10 mal 9mm Para möglich für die Beantragung ?

Diese Frage ergibt sich daraus das ich im einen Verein direkt mit 9mm trainieren könnte, in dem anderen aber nur eine .22 lfb als Vereinswaffe zur Verfügung steht und ich somit anfangs damit trainieren würde bevor ich ( nach ausgiebigem Rumprobieren bei Schützenkollegen welches Modell mir am ehesten liegt ) die Möglichkeit welche unterbreitet worden ist nutzen würde eine 9mm Para von dem Verein kaufen zu lassen können welche nach der Erteilung der eigenen WBK an mich abgegeben wird.

Habe leider keine eindeutigen Informationen dazu gefunden, wenn ich da was übersehen habe....seid gnädig mit mir ;).

Besten Dank und liebe Grüße

Mehr Spass hast du mit 9x19 und kaliber .22 ist etwas günstiger !!

Geschrieben

:eclipsee_gold_cup: hola amigo sgalbauc,

es heisst eigentlich: mit erlaubnispflichtigen Waffen (WBK pflichtig) es hat aber schon SB gegeben die jemand eine WBK ausgestellt haben der nur Luftwaffen im Verein hatte, und als Gast nur ein Paar mal mit scharfen Waffen geübt hatte z.B. bei dem praktischen Teil der Sachkunde. Und sniper-K98 hat es schon geschrieben.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

War mal wieder zuuuuuuuuuuuuuuuuuuu langssaaaaaaaaaaaam

Geschrieben

Servus,

ich empfehle sehr das Studium der Befürwortungsrichtlinien des Verbandes dem der Verein angehört.

Beim BDS-Bayern musst Du 12x im Jahr regelmäßig, oder 18x in einer kürzeren Zeit mit einer erlaubnispflichtigen Waffe.

Hier ein Link zu den BDS-Verbandsrichtlinien: BDS-Richtlinien

Sieh im Absatz 2.2 nach.

Bei anderen Verbänden wird das anders gehandhabt da es hierfür keine gesetzlichen Vorgaben gibt. Du solltest also auch dies bei der Vereinswahl beachten und Dir immer die Richtlinien des Verbandes ansehen, dem der zukünftige Verein angehört.

`n abend

Tauschi

Geschrieben

Na das ging ja mal flott.

Vielen dank euch, ich denke das hat mir gerade maßgeblich bei der Entscheidung geholfen..perfekt !

Edit: @ Tauschi : Beide vereine gehören dem BDS an, dein Link also intuitiv Goldrichtig ;)

Geschrieben

 

mit dem beantragten Kaliber sollte man doch mehrmals/überwiegend geschossen haben

in deinem Falle die 9mm doch etwas öfter als .22 lfb

 

aber das hängt immer vom Sachbearbeiter/-in ab

 

 

 

Geschrieben
 

mit dem beantragten Kaliber sollte man doch mehrmals/überwiegend geschossen haben

in deinem Falle die 9mm doch etwas öfter als .22 lfb

 

aber das hängt immer vom Sachbearbeiter/-in ab

 

 

 

der / die SB hat doch gar kein Anrecht ins Schiesbuch zu sehen ! oder sehe ich das Falsch ?

Ergo ist es egal wie oft man mit .22 oder anderem Kaliber Traininert bzw. Schießt !!??

Gruß

Geschrieben
mit dem beantragten Kaliber sollte man doch mehrmals/überwiegend geschossen haben

Was für eine Aussage ist das? Persönliche Empfehlung? Die schießsportlichen Aktivitäten müssen sich auf erlaubnispflichtige Waffen erstrecken. Also immer schön .22lfB schießen und dann .44 Magn, beantragen, ist doch nicht verboten. Einzig der bedürfnisbescheinigende Verband kann hier die Trauben etwas höher hängen.

aber das hängt immer vom Sachbearbeiter/-in ab

Meinen SB bei der Waffenbehörde interessiert das 0,0. Der will nämlich nur eine Bedürfnisbescheinigung eines befugten Schießsportverbands sehen. Wie oft und was ich schieße interessiert den höchstens bei Fragen des Bedürfniserhalts.

Geschrieben
der / die SB hat doch gar kein Anrecht ins Schiesbuch zu sehen ! oder sehe ich das Falsch ?

Nein, das siehst Du nicht falsch.

Die Geschichte das man mit den Waffen in den Kalibern trainieren muss, die man beantragen möchte, ist genauso Legende wie die 18x/a. Klebt beides wie Cheisse am Schuh......

In deinem Ballerbuch muss auch nicht stehen, mit was Du geschossen hast. Du musst nämlich keines führen. Siehe Lanfear: Wenn Du dem Sachbearbeiter die Bedürfnisbescheinigung des Verbandes hinlegst, interessiert den anderes nicht die Bohne. Nach drei Jahren zur Regelüberprüfung legst du dann deinen Verbandsausweis mit ein paar eingetragenen Wettkämpfen/Jahr hin und gut isses.

Gruß Tauschi

Geschrieben

So ist es. Der Sportschütze weist sein Bedürfnis mit der Verbandsbestätigung nach und nicht mit seinem Schießbuch. Im Moment scheinen nicht alle Verbände eine einheitliche Regelung zu haben, was das regelmäßige Traning betrifft. So gibt es Verbände, die die Regelmäßigkeit mit midnestens einmal im Monat also 12 in der Zahl ansehen. Sind da Unregelmäßgkeiten, so kann das mit der Gesamtanzahl von 18 mal ausgeglichen werden. Dann gibt es Regelungen, wo eine gewisse Mindestanzahl im eigenen Verband absolviert sein müssen, wobei verbandsfremde Trainingseinheiten bedingt zur Gesamtzahl beitragen können.

Dennoch, die Zahl 18 scheint sich zu festigen und ist als immer ausreichend anzusehen. Letztlich sollte es für einen ernsthaften Sportschützen auch kein Problem darstellen, weil 18 Trainingseinhgeiten etwa einmal schießen alle 3 Wochen im Mittel bedeuten würden. Der Sportschütze - insbesondere am Anfang - geht ja normalerweise mindestens jede Woche hin.

Daher bleibe ich immer prinzipiell auf die Aussage - 18 Trainingseinheiten mit erlaubnispflichtigen Waffen über das Jahr verteilt.

Das persönliche Schießbuch ist auch keine gesetzliche Pflicht. Der Sposchü muss sein regelmäßiges Training nachweisen. Wenn der Verein das über die Schießkladde kann, reicht das auch. Mit einem persönlichen Schießbuch kann man aber zusätzliche Schießen, wie z.B. Gastschießen oder Wettkämpfe außerhalb des eigenen Vereins nachweisen. Das könnte mal wichtig werden. Aus diesem Grunde wird das Führen eines persönlichen Schießbuches empfohlen.

Wir wissen zudem auch nicht über die genauen Anforderungen des Nachweises für die späteren Nachweise zum Erhalt des Bedürfnisses. Da kann ein aktuell geführtes Schießbuch hilfreich sein.

Übrigens - was da im Schießbuch eingetragen wird, entscheidet ja der Schütze. Es müssen mindestens das Datum, die Disziplin bzw. Waffenart und die Unterschrift / Stempel der Aufsicht enthalten sein. Wer das noch zur Trainingskontrolle mit Ergebnissen versieht, kann das natürlich tun und macht zur Trainingskontrolle auch Sinn.

Geschrieben
Das persönliche Schießbuch ist auch keine gesetzliche Pflicht.

So isses.

Der Sposchü muss sein regelmäßiges Training nachweisen. Wenn der Verein das über die Schießkladde kann, reicht das auch.

Ich habe noch von keinem Fall aus meinem persönlichen Umfeld gehört, dass ein SB ein vom Schützen selbst geschriebenes Schießbuch sehen wollte.

Wir wissen zudem auch nicht über die genauen Anforderungen des Nachweises für die späteren Nachweise zum Erhalt des Bedürfnisses.

Die Regelüberprüfungen laufen ja nun schon geraume Zeit und wie schon geschrieben, ich hab noch nicht gehört das es für irgendeinen Nachweis fürs Amt benötigt worden wäre.

Da kann ein aktuell geführtes Schießbuch hilfreich sein.

Wo es sicher hilfreich ist, wenn einem der Vereinsfürst die Trainingsteilnahme aus irgendeinem Grund nicht Bestätigen will. Soll ja öfter vorkommen. Dann kann man es natürlich wunderbar als Trainingsnachweis für den Verband benutzen.

Übrigens - was da im Schießbuch eingetragen wird, entscheidet ja der Schütze.

Genau, es gibt ja keine gesetzliche Pflicht.

Es müssen mindestens das Datum, die Disziplin bzw. Waffenart und die Unterschrift / Stempel der Aufsicht enthalten sein.

Wieso gibt es Mindestanforderungen, wenn gesetzlich gar kein Buch gefordert wird?

Wer das noch zur Trainingskontrolle mit Ergebnissen versieht, kann das natürlich tun und macht zur Trainingskontrolle auch Sinn.

Die Trainingsergebnisse u.s.w. sollten nicht in einem Buch stehen das man eventuell an Dritte weitergibt. Meistens ist weniger mehr. Siehe oben: "Wir wissen zudem auch nicht über die genauen Anforderungen des Nachweises für die späteren Nachweise....".Was später eventuell mal gebraucht wird, interessiert mich heute noch nicht. Falls das Schießbuch mal gesetzlich gefordert wird, gilt das erst ab Bekanntmachung im Bundesanzeiger, nicht rückwirkend.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Das Waffengesetz kennt keine Zahl, wenn es um das Bedürfnis geht. Das Waffenrecht spricht von Regemäßig. Die Zahl stammt aus einer nihct verabschiedeteten Verwaltungsvorschrift, die gerne als Grundlage verwendet wird und die von den Verbänden umgesetzt wurde.

Das man 18 mal Trainiert haben muß kommt also nicht vom Gesetz, jedenfalls kein gültiges.

Auch steht im Waffengesetz nur drin, dass man in der Zeit mit Erlaubnispflichtigen Waffen geschossen/trainiert haben muß. Das man dasselbe Kaliber, die die beantragte Waffe geschossen haben muß, steht dort nicht drin.

Du beantragst in der Regel auf nicht eine spezielle Waffe, sondern auch nur einen Waffentyp in einem Kaliber.

Geschrieben
Ich habe noch von keinem Fall aus meinem persönlichen Umfeld gehört, dass ein SB ein vom Schützen selbst geschriebenes Schießbuch sehen wollte.

Ich wurde im Rahmen meines Erstantrages auf eine WBK nach Kopien von meinem Schießbuch gefragt.

Begründung: "Wir müssen ja sehen, ob Sie ausreichend oft mit jedem der beantragten Kaliber trainiert haben."

Erst meine Forderung nach einem diesbezüglichen rechtsmittelfähigen Bescheid beendete das Thema.

Geschrieben
Ich wurde im Rahmen meines Erstantrages auf eine WBK nach Kopien von meinem Schießbuch gefragt.

Begründung: "Wir müssen ja sehen, ob Sie ausreichend oft mit jedem der beantragten Kaliber trainiert haben."

Erst meine Forderung nach einem diesbezüglichen rechtsmittelfähigen Bescheid beendete das Thema.

Mein SB wollte die Schießbucheinträge, selbst als ich es angeboten hatte und das Schießbauch auf seinem Schreibtisch liegen hatte nicht sehen.

Das Bedürfnis wird vom Verband bescheinigt. Damit bescheinigt er, dass man alles erforderliche mitbringt, um das Bedürfnis zu erfüllen.

Das Schießbuch selber, wird beim Verein/Verband vorgelgt. Wenn aber mein SB das Buch tatsächlich mal sehen möchte, kann er es gerne sehen. Da stehen weitaus mehr Termine drin, als die 18 im Jahr.

Auch ist man nicht verpflichtet ein Schießbuch zu führen. Wenn ich z.B. immer im selben Verein schieße, reicht es, wenn ich mich in der dort ausliegenden Kladde eintrage. Wechsele ich aber hingegen den Verein öfters, macht es durchaus Sinn, ein Schießbuch zu führen.

Geschrieben

In dem Verein in dem ich gemeldet bin muss man 20 Mal das zur Beantragung gewünschte Kaliber schießen und einen Leistungsnachweis schießen.Das ist eine Vereinsinterne reglung und kommt nicht vom Verband.Soweit ich weis kann man dagegen auch nichts tun

Geschrieben
....Soweit ich weis kann man dagegen auch nichts tun

Doch, sich einen anderen Verein suchen, der nicht in dieser Form sein eigenes Süppchen kocht.

Geschrieben
.. muss man 20 Mal das zur Beantragung gewünschte Kaliber schießen ..

Was'n das für Unsinn,

wenn ich z.B. Rev.44Mag schießen will, der Verein aber keinen als Vereinswaffe besitzt,

werde ich mein Leben lang keinen schießen? :peinlich:

Wie will man denn dort neue Waffen/Kaliber bekommen, warten das eine vom Himmel fällt?

Mo

Geschrieben
In dem Verein in dem ich gemeldet bin muss man 20 Mal das zur Beantragung gewünschte Kaliber schießen und einen Leistungsnachweis schießen.

Sagt der Blockwart? Such Dir auf Dauer nen gescheiten Verein...

Geschrieben
Sagt der Blockwart? Such Dir auf Dauer nen gescheiten Verein...

Also die Zahl 18 ist bei mir im SV auch schon soweit in den meisten Köpfen. Da seh ich auf das Jahr gesehen aber kein Problem. Wer einigermaßen regelmässig den Schiessport ausübt erlangt recht schnell die 18 :rolleyes:

So wie Michael-Mo geschrieben hat sehe ich das auch ! Bei uns im SV gibt es einige .22er und einen (1) 9mm !

Wenn ich also nur die beiden Kaliber kaufen / Schiessen dürfte würde ich den Verein wechseln.

Gruß

Geschrieben

Das Thema hatte ich bereits breitgetreten: 18x im Jahr; zusätzlich Teilnahme an Wettkämpfen..

So unser Sportleiter... :gaga: auf einer Mitgliederversammlung..bereits bei Antrag/1.Waffe..

In einem meiner Verbände müssen Miglieder, die nach 04/04 eingetreten sind, ein

Schießbuch führen, laut Handbuch. U.a. für die Bedürfnisbeantragung als Nachweis.

Der Verband ist der Behörde gegenüber in der Nachweispflicht, was die befürworteten

Bedürfnisse betrifft; deshalb verbleiben die eingereichten Unterlagen beim Verband...

mein bescheidener Wissensstand..

Geschrieben
Also die Zahl 18 ist bei mir im SV auch schon soweit in den meisten Köpfen.

Deshalb Aufklärung betreiben... 12 Termine pro Jahr (also einer pro Monat) oder 18 Termine über einen Zeitraum von einem Jahr verteilt...

Archiviert

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