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IGNORED

zugriffsmöglichkeit waffenschrank


Stoppel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hi zusammen,

da ich mit hilfe der sufu nichts gefunden habe, hier eine kleine frage:

1 Waffenschrank Klassse A 2 Schlüssel, B Innenfach, 2 Schlüssel.

Inhalt Kurz und Langwaffen Menge nach gesetzlichen Reglungen.

Er: JS und Kurzwaffenwbk

Sie: JS und keine Kurzwaffenwbk, woraus sich ergibt, dass Sie keine eigentümerin einer KW ist:=))

verheiratet

>>>>

Frage hierzu:

ist es ihr gestattet zugriff auf das kurzwaffenfach zu haben, d.h. schlüsselgewalt für das innenfach??

für sachdienliche kommentare dankt

Stoppel

Geschrieben

Ja.

Denn es gibt keine "Kurzwaffen-WBK. Als JS-Inhaberin und WBK-Inhaberin ist sie berechtigt.

Auch wenn auf ihrer eigenen WBK keine KW steht.

Ausnahme: Sie hat keine eigene WBK, sondern nur den JS. Duerfte aber ne sehr seltene Kombination sein.

Ediht meint: Rechtsgrundlage §12(1) WaffG.

Geschrieben
Ausnahme: Sie hat keine eigene WBK, sondern nur den JS. Duerfte aber ne sehr seltene Kombination sein.

ist in diesem fall auch nicht zutreffend, da langwaffenwbk vorhanden

gruß

Stoppel

Geschrieben

Ergo greifen §12(1) WaffG und vor allem §13(10) AWaffV.

Die Unterscheidung zwischen LW und KW in der WBK und Ausleihe ist seit 2003 erledigt.

Geschrieben

Alternativ kann man die Waffen auch in beide WBKs eintragen lassen, somit entfällt auch das ausleihen. Allerdings hätte man evtl. somit auch kein Bedürfnis für KW mehr wenn man mal welche kaufen wollen würde.

Geschrieben
Ergo greifen §12(1) WaffG und vor allem §13(10) AWaffV.

Die Unterscheidung zwischen LW und KW in der WBK und Ausleihe ist seit 2003 erledigt.

Theoretisch ist das richtig.

Praktisch wird in noch in vielen Ordnungsämtern unterschieden, ob der WBK-Inhaber eine Sachkunde von vor oder nach 2003 besitzt.

Vor 2003 gab es keine einheitlichen Sachkunden.

So kann es sein, dass der Inhaber der waffenrechtlichen Erlaubnis nur einen Sachkundenachweis für z.B. Einzellader-Langwaffen vorweisen kann.

Inhaber solchen Sachkunden wurden und werden oftmals verpflichtend auferlegt, vor dem Erwerb einer Kurzwaffe / halbautomatischen Waffe eine neue Sachkunde nach aktuellem Waffenrecht abzulegen.

Bei WBK-Inhabern, die vor 2003 bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis für mind. eine Kurzwaffe besaßen, wird allgemein davon ausgegangen, dass sie in vollem Umfang sachkundig sind.

Aber auch selbst hier gibt bei manchen Ordnungsämtern gegenteilige Ansichten und Rechtsauffassungen.

Ich rate dazu den zuständigen Sachbearbeiter zu kontaktieren und den speziellen Fall zu erörtern – dies bevor von Amtswegen der detaillierte Nachweis der Aufbewahrung verlangt wird.

Geschrieben
Alternativ kann man die Waffen auch in beide WBKs eintragen lassen, somit entfällt auch das ausleihen.

Die Möglichkeit eine Waffe nach deutschem Waffenrecht auf zwei oder mehrere WBK eintragen zu lassen, ist mir nicht bekannt.

Geschrieben
Er: JS und Kurzwaffenwbk

Sie: JS und keine Kurzwaffenwbk, woraus sich ergibt, dass Sie keine eigentümerin einer KW ist:=))

verheiratet

ist es ihr gestattet zugriff auf das kurzwaffenfach zu haben, d.h. schlüsselgewalt für das innenfach??

Stoppel,

da hilft der §13(10) AWaffV:

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig

Gruß

Michael

Geschrieben

Was ist eine häusliche Gemeinschaft?

Wer kann diese eingehen?

Zumindest einige Behörde können dies noch nicht so recht beantworten...

Gast Nightingale
Geschrieben
Die Möglichkeit eine Waffe nach deutschem Waffenrecht auf zwei oder mehrere WBK eintragen zu lassen, ist mir nicht bekannt.

Aber umgekehrt geht es. Man kann mehrere Berechtigte in eine WBK eintragen.

Geschrieben
Was ist eine häusliche Gemeinschaft?

Wer kann diese eingehen?

Zumindest einige Behörde können dies noch nicht so recht beantworten...

Ehepaare sicherlich unstrittig

Anonsten alle dort polizeilich Gemeldeten (so sieht es meine Versicherung (nein, nicht Waffenrecht))

Michael

Geschrieben

hi zusammen,

danke für eure antworten. ich werde, um mich 100% abzusichern, nächste woche bei meiner sb'in anklopfen.

muss sowieso ne waffe eintragen lassen und dabei kann die selbige gleich ihre meinung schriftlich zum thema schlüsselgewalt kundtun.

Gruß

Stoppel

Geschrieben
Was ist eine häusliche Gemeinschaft?

Wer kann diese eingehen?

Zumindest einige Behörde können dies noch nicht so recht beantworten...

Das ist interessant. :huh:

Eigentlich sollte es nur Probleme bei der Abgrenzung zu WGs geben. ;)

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