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IGNORED

Umzug USA nach Deutschland 2/6 Regelung gültig?


Ballermann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

nach dem Umzug vor einigen Jahren hat unser deutsches Vereinsmitglied jetzt seine WBK ( Verbandsmitgliedschaft und Schießbuch geführt)beantragt.

Da er drüben 40Jahre Western- und Trappschütze war möchte er gerne seine eigenen Arbeitsgeräte aus den Staaten holen.

Es handelt sich um ca 8 Stück.Greift bei einem Umzug auch diese 2/6 Regelung?

Wer hat das schon mal gemacht? Gerne per PN.Die Suchfunktion hat mir schon geholfen aber zu diesem Thema nichts gefunden.

Danke

Geschrieben

2/6 ist ein SOLL (wenn auch ein sehr starkes) keine MUSS, ein Gespräch mit dem SB bringt wahrscheinlich mehr als jetzt 400 verschiedene Rechtsauffassungen a la "der hat sie ja bereits erworben/ gekauft/ besessen", "aber nicht nach deutschem WaffG" und und und... (meine wäre übrigens die letztere, wenn ich mich da allerdings auch gerne belehren lasse.).

Gast solideogloria
Geschrieben

Ich denke auch, dass liegt im Ermessensspielraum. Manche SB´s gewähren ja z.B. auch CAS´lern 4/12 auf einmal.

Geschrieben

Ein Umzug ist doch eine ganz andere Geschichte. Es geht darum, bereits vorhandene Waffen einem Ortswechsel zu unterziehen. Es wird ja nix neu erworben und schon deshalb kann 2/6 hier gar nicht einschlägig sein.

Man braucht lediglich eine Verbringungserlaubnis, die man erhält, wenn man Sachkunde und Bedürfnis (hier kann im Einzelfall auch § 8 WaffG weiterhelfen) zum weiteren Besitz der Waffen in Deutschland nachweisen kann.

Geschrieben

Na dann: Antrag für WBK-Erteilung sowie nach § 29 Abs. 1 WaffG stellen.

In der Verbringungserlaubnis wird dann übrigens anstelle eines Überlassers "Umzugsgut" oder dergleichen eingetragen.

Good luck und stets eine handbreit Luft hinter dem Blei. :)

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