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IGNORED

Neues Gesetz....ich blick da nich durch...


ElFunghi

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Folgendes,

ich werde in 2 Wochen 16 (wahnsinn schon so alt *lol*) und bin seit einiger Zeit Mitglied im Schützenverein, schieße dort momentan noch Luftgewehr/pistole, so, da mir das aber langsam zu langweilig wird oder eher unspannend...hab ich mich schon die ganze Zeit auf meinen 16en gefreut, denn nach altem Recht dürfte ich ja dann Großkaliber schießen. so nun hab ich mich mit dem neuen Gesetz schon ziemlich intensiv auseinander gesetzt, und irgentwie steht überall was anderes, so wie ich das jetzt verstanden habe muss man 21 sein um Großkaliber sportlich schießen zu dürfen??? stimmt das wirklich? oder iss das jetz nur wenn man damit durch die Gegend rennen will, aber dafür gibts doch nun den WBK?? also ich raffe nix mehr, das einzigste was ich ab 16 möchte ist das ich mit ner handelsüblichen 9mm meinen Schießsport ausüben will, oder muss ich jetz warten bis ich 30 bin um hier noch irgentwas zu dürfen?? crying.gif

THX

ElFunghi frown.gif

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Du wirst zum Großkaliberschießen nur bis zu Deinem 16. Geburtstag warten müssen. Ab da kann es dann losgehen.

Aber mit eigener Waffe und eigener WBK wird es eben vorläufig nix.

Vereinswaffen oder die Waffen der Schützenkollegen sind bis zu Deinem 21. Geburtstag angesagt.

Dieses Leben ist eines der härtesten!

MP

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War da nicht die Möglichkeit über ein Gutachten die persönliche Eignung auch ab 18 nachzuweisen?

Ich glaube 18 ist aber die unterste Grenze für privaten Waffenbesitz, nach neuem Recht dürfen ja auch Jugend-Jagdscheininhaber keine eigenen Waffen mehr besitzen wenn ich das noch richtig im Kopf habe. (Ich muß zugeben, daß ich den Altersregelungen seit dem ich nun auch die 33 vollendet habe nicht mehr meine volle Aufmerksamkeit geschenkt habe.)

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Hallo Rodney

Nun da mit dem Gutachten war was.... aber dieses Gutachten brauchst du wenn du mit 21 Jahren eine WBK möchtest bis 25 Jahre.

Und wer jetzt schon eine WBK hat der unter 25 Jahre ist, muß innerhalb eines Jahres dieses Gutachten nachreichen... da er ja mit Sicherheit jetzt viiieeellll unzuverlässiger ist als zur Austellung der WBK gaga.gif

Da wird ein Junior National Team Weltmeister und jetzt sollen sie nachweisen das sie nicht Banane im Kopf sind..... gaga.gif Armes Deutschland kann ich da nur sagen.

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In Antwort auf:

...so nun hab ich mich mit dem neuen Gesetz schon ziemlich intensiv auseinander gesetzt...

...oder iss das jetz nur wenn man damit durch die Gegend rennen will, aber dafür gibts doch nun den WBK??...


Als Sportschütze wird mit der Kanone nicht durch die Gegend gerannt. Das müßtest du aber eigentlich auch wissen. Vielleicht solltest du dich mit dem Gesetz nochmal intensiver auseinander setzen.

Gruß

Sentenced7

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Jo , also erstma danke für die gute und schnelle Hilfe!

Ich weis schon das man als Sportschütze nicht mit der Waffe rumlaufen daurf im dem Sinne sonsern nur von Daheim aus in einem Koffer getrennt von munition zum Verein transportieren darf, nur kam ich mit den ganzen altersbeschränkungen doch ziemlich durcheinander tongue.gif!

Also wenn ich ab 16 schiessen darf iss ja gut, ist es denn erlaubt das ich mir eine Waffe kaufen kann diese dann aber im Vereins eigenen waffenschrank bunkere?

Dann hab ich ja keine Möglichkeit an die Waffe ranzukommen nur wenn ich im Verein damit schiessen!?

Nochma THX

ElFunghi

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prinzipiell ein gute lösung!

der verein dürfte - soweit es sich im rahmen hält - keine grossen schwierigkeiten haben, eine "vereinswaffe" zu erwerben, die ein vereinsmitglied schießen möchte. der erwerb (im waffenrechtlichen sinn) erfolgt dann durch den verein, der erwerb im zivilrechtlichen sinne (eigentum) kann durch den alt-genug-für-drogen-und-alkohol-aber-viel-zu-jung-für-waffen-schützen (sorry!) erfolgen, mit der wirkung, dass der jungschütze seine waffe beim verein "lagert".

das ganze ist aber nicht ohne tücke (wenn ich so an die gutsherrenmentalität manches vereinsfürsten denke), so dass man dem verein schon vertrauen können muss und am besten wird die ganze angelegenheit durch schriftlichen vertrag fixiert (z.b. zahlt der schütze "lagergebühr", dürfen andere vereinsschützen die "vereinswaffe" benutzen, wie/wann kann der schütze die waffe auf seine wbk übernehmen, ...)

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Vergiß es, denn da fehlen dir noch 2 Jährchen, auch nach dem noch gültigen WaffG:

§ 30 Versagung.

(1) Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein sind zu versagen, wenn

1. der Antragsteller das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

color> 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5), Sachkunde (§ 31) oder körperliche Eignung nicht besitzt oder

3. ein Bedürfnis (§ 32) nicht nachgewiesen ist.

Tja, da bleibt wirklich nur der Kauf auf Vereins-WBK. Aber denk an das, was Uli Falk weiter oben gepostet hat!!! shocked.gif

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