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IGNORED

BKA Sondergenehmigung


MaD

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

wie läuft das eigentlich mit so einer BKA-Sondergenehmigung?

Wie groß ist der Aufwand (an Bürokratie)? Wie lang dauerts (bis die Jungs beim BKA in die Pötte kommen)? Ist die Genehmigung Personen oder Objekt bezogen? Und natürlich nicht ganz unwichtig: Wat kost der Spass?

Danke den Wissenden

MaD

Geschrieben

Hi,

Du solltest deine Frage genauer stellen, für was willst du eine Ausnahmegenhmigung nach §37? Ohne genaue Angaben was du willst, kann dir auch keiner was sagen...

Und immer schön langsam, es ist Weihnachten gaga.gif

Gruß HUGO

Geschrieben

Hallo Hugo Schröder,

das ist doch mal ein Anfang. Wie soll ich meine Frage genauer Stellen, wenn ich gar keine Ahnung hab? gaga.gif.

Das meinte ich mit Personen oder Objekt bezogen tongue.gif. Hätten wir das schon mal geklärt. Dann hilft ja der Hintergrund der Frage weiter: Habe mein Auge auf einen BM59 geworfen! Und Entschuldigung wegen der Hetze zu Weihnachten AZZANGEL.gif -bin halt ungeduldig crying.gif!

Gruss

MaD

Geschrieben

personen- und objektbezogen: einer person wird die erlaubnis für ein objekt (oder eine gesamtheit) erteilt

kosten: keine ahnung, aber wahrscheinlich deftig. könnte bei den in der nächsten zeit nötig werdenden bagatellanmeldungen (butterfly, wurfstern, kw leuchtspur,...) insoweit problematisch sein, als die gebühr den wert des neu verbotenen gegenstandes überschreitet; dann meines erachtens als enteignender eingriff nicht rechtmäßig...

dauer: das bka ist ein relativ keines amt: für die ausnahmegenehmigungen sind 4 oder 5 leute zuständig, wie die ab april tausende von anträge bearbeiten sollen ist mir schleierhaft; naja, vielleicht haben sie die dienstanweisung, einfach alles per formbrief abzulehnen...

was ist ein bm59?

Geschrieben

Ein BM59 ist die Beretta-Version des M14.

Die Frage ist natürlich: Braucht man ab April dafür überhaupt noch eine Sondergenehmigung oder aber steht so ein M14/BM59 nach wegfall des §37 auf der Kriegswaffenliste?

Dann hätte man nur die Alternative jetzt mit BKA-Erl. oder gar nicht? crying.gif

Vielleicht hat ja jemand im Forum Erfahrung mit der Sondererlaubnis?

Gruss MaD

Geschrieben

Kannste abhaken!

Sondergenehmigungen für 37er Anscheinwaffen gibt es beim BKA nur für vorhandene Waffen, damals als das SKS auf die verbotene Liste kam, kriegte man die Ausnahmegenehmigung sogar kostenlos, mittlerweile rangierte sie vor der EURO-EInführung so um die 250 Märker. Einzige Chance für die Genehmigung: 1. Verkäufer finden der Waffe und Genehmigung hat, und der zum Verkaufen bereit ist. 2. Der meldet sein Vorhaben nach WIesbaden, Du meldest geplante Übernahmeabsicht n. Wiesbaden (nebst WBK usw.) und dann kriegt Verkäufer die Verkaufsgenehmigung, Du die Erwerbs- und Ausnahmegenehmigung. Dauert aber zwei, drei Monate, da volle Abfrage im Zentralregister. Ein Schützenkamerad von mir hat mal diese Ochsentour für einen M 14 duchgeführt, danach war er sauer wie nr irgendwas. eek2.gif

Geschrieben

Hast du einen Verkäufer für deine Flinte - dann muss der den Verkauf beantragen

Da du wahrscheinlich der Käufer sein wirst musst du erst mal einen Voreintrag für das Kaliber haben und dann die "Ausnahmegenehmigung" für die verbotene Waffe !!! beim BKA beantragen

Ob das nach dem 01.04.2003 genauso sein wird weiss Gott - aber wahrscheinlich doch - man will doch die netten Kolleginnen/Kollegen nich arbeitslos machen.

Ich hab`so`n paar Dinger hinter mir.

Mail mich an

Gruss Klaus

Geschrieben

Wenn dieses Prozedere soooooo mühselig ist,dürfen "DIE" sich nicht wundern,das es Menschen gibt,die Waffen sammeln,ohne eben zu fragen:Duuu,...........darf ich das haben???

Ich werde NIEEEEEE verstehen,warum man auf der einen Seite Kleinwaffen besitzen darf,die man so gut verstecken kann,aber auf der anderen Seite den Besitz für Schnellfeuerwaffen so erschwert ,das es fast unmöglich ist,sie besitzen zu dürfen!!!

Eine AK kann man schlecht in die Hosentasche stecken!

MFG gaga.gifpissed.gifcrying.gifcool3.gif

Geschrieben

Ich habe drei davon: die ersten beiden, Anfang der 90er haben ca 6 Wochen gedauert, die letzte (1999) 1 Jahr! Sie kam (natürlich kostenpflichtig) als bekannt wurde, dass die betreffende Waffe von der Liste der §37-Waffen gestrichen werden sollte. Man wollte halt noch ganz schnell die Gebühren (damals 160.- DM ) abzocken.

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