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IGNORED

Stoßdolch - Faustmesser


Last_Bullet

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Kleine Frage: Sind diese Stoßdolche bzw. Faustmesser nach dem derzeitgen Waffengesetz eigentlich in Deutschland noch erlaubt? Darf man diese z. B. aus Amerika importieren? i-1.JPG

Danke für fundierte Antworten!!

Geschrieben

Soweit mir bekannt ist,sind diese Dinger noch erlaubt.

Ab 01.04.03 "verbotener Gegenstand" jedoch mit Ausnahmen

für Jäger,Kürschner,etc. confused.gif

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort smile.gif. Komisch, macht für mich irgendwie keinen Sinn, da diese Messer in den Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle spielen (genau wie Wurfsterne confused.gif). Ich kann mit jedem anderen vernünftigen Messer (z. B. Tanto) eine derartige Krafteinwirkung entwickeln, dass dieses einen großen "Schaden" verursacht. Damit soll ja wohl ein Verbot begründet werden, dass man genau dies mit dieser Bauart von Messer vollbringen kann (Stichverletzung). Gut zu wissen, das z. B. Jäger / Kirschner ausschließlich zu den "guten" Menschen gehören und somit ein solches Messer nach dem 01.04.03 noch legal besitzen dürfen (... gaga.gif).

Geschrieben

Mein Waffenhändler wollte mir noch schnell sowas verkaufen

mit der Begründung ab dem 01.04.03 zwar verboten der

Altbesitz soweit man es nicht führen oder verkaufen

will. ER hat mir etwas von Besitzstandwarung erzählt.

Hat er Recht oder will er nurnoch schnell etwas verkaufen ?

Geschrieben

Wenn Du keine historisch wertvolle Sammlung hast, dann wird es mit dem Altbesitz wohl schlecht aussehen. Im Zweifelsfall gibt es ja die Amnestieregelung und weiteres muß wohl ein hohes Gericht entscheiden (vor 2006 wird man aber wohl kaum mit einem Uteil rechnen können).

Geschrieben

Genau das wird wohl das Problem sein.

Ich hab auch noch ein Fallmesser(ca.40 Jahre alt),

das ich versuchen werde anzumelden. confused.gif

pissed.gif "anmelden" nicht "abgeben" pissed.gif

Wenn die Herren möchten können sie es ja auf meine

WBK eintragen (welches Kaliber ist das ???).

Ich bin jetzt schon gespannt gaga.gif !

Geschrieben

also ich warte jetzt schon 1 Monat auf Antwort auf meinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für mein altes Springmesserle (Klinge springt nach vorne heraus) vom BKA, obwohl ich extra um eine kurze schriftliche Bestätigung des Eingangs meines Antrags gebeten hatte.

(cool, wieviele Silben hatte jetzt mein Satz?) gaga.gif

Euer

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Ich werde den Antrag in den nächsten Wochen bei meinem

zuständigen Ordnungsamt stellen.

Ich bin schon mal auf die Gesichter gespannt ! gr1.gif

Vorher werde ich mal nachsehen,denn 2-3 Butterfly-Messer

dürften sich auch noch finden.

Wenn Du eine Antwort bekommst,sag mir bitte bescheid.

Geschrieben

Und wie schaut es mit den Kappmessern (Fallmesser) der Fallschirmjäger aus? Da war doch was wegen Klingenlänge und so, oder sind die generell verboten? confused.gif

In welchem Fall kann ich das Messer denn anmelden? Was kostet das? Und falls ich es abgeben muß, werde ich wenigstens entschädigt? (hm, warscheinlich ist die Entschädigung die aus dem Verbot resultierende STARK gestiegene Sicherheit in Deutschland... redface1.gif )

Geschrieben

Hallo Arne,

im Moment sind Fallmesser noch nicht verboten.(aber ab04/03)

Zum Thema "Entschädigung" dürfte Deine Antwort der Sache

sehr nahe kommen ! chrisgrinst.gif

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Leute!

Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" mad1.gif? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen mad.gif?

Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut?

Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten mad.gif.

Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude gaga.gif

Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!!

Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Moin,

ich habe Heute Post vom BKA bekommen. Nein, noch keinen Bescheid wegen meines Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Abs. 4 WaffG n.F. für mein Springmesserle, nur einen Hinhaltebescheid. Wesendlicher Inhalt: Das BKA hat das BMI gebeten, Angaben zur Verfahrensweise in Fällen des Altbesitzes zu machen. crying.gif

Na ja, als Nachweis für § 58 Abs. 7 Satz 1 letzter Halbsatz WaffG n.F. sollte das Briefle vom Amt ausreichen. cool.gif

Euer

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Ja, Mausebär, halt uns mal auf dem Laufenden!

Ich habe auch noch so ein kleines Spring-Spielzeug (ist wirklich zu nix anderem zu gebrauchen), das ich mir so kurz nach der Wende für wenig Geld in einem Army-Shop gekauft habe. Jetzt habe ich es erst mal in der Keller-Kramkiste rausgesucht, geölt und jetzt funzt es wieder. Schade, schade.

Aber wenn ich es wegwerfe - was erhöht das die Sicherheit? Dann nimmts ein anderer. Behalte ich es, Byebye Zuverlässigkeit.

Oder kennt jemanden einen "Berechtigten", dem ich das antike cool.gif Stück andrehen kann??? gaga.gif

Geschrieben

Also erstmal vielen Dank an Mausebaer für sein Engagement! icon14.gif Dass die vom BKA auch so "schlau" sind wie die meisten Waffenbesitzer, was das neue Waffenrecht angeht, läßt mir graue Haare wachsen. Wenn die es nicht wissen, wer denn dann? Was kommt da auf den Berechtigten zu? Muss ich demnächst, wenn ich ein Messer oder eine Gaspistole kaufen möchte mir erstmal eine Beratungsmarke im Waffengeschäft ziehen und auf den Aufruf warten? Benötige ich einen Psychotest für den Erwerb eines Kartoffelschälers? Werden demnächst Sylvesterböller nur noch gegen Vorlage einer Erlaubnis ausgehändigt, für die man einen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss? Könnte nicht etwa fast das gesamte Werkzeug im örtlichen Baumarkt demnächst unter das Waffengesetz fallen (dort soll es fürchterliche Äxte, Schneidbrenner, scharfe Schraubendreher und schwere Hämmer geben) shocked.gif

Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!

crying.gif

Geschrieben

Nur keine Panik, Last_Bullet!

*Im Gesetz steht, was erlaubt ist (Verbotsgesetz mit Genehmigunsvorbehalt)oder was verboten ist(Erlaubnisgesetz mit Verbotsvorbehalt) => is' da blush.gif

*In den Verordnungen steht wie etwas erlaubt oder verboten ist => is' nich' da confused.gif

*In den Dienstanweisungen steht, wie die jeweilige Genehmigung oder das jeweilige Verbot umzusetzen ist => is' auch nich' da confused.gifconfused.gif

=>=> also fragst Du Deine Vorgesetzen laugh.gif

=>=>=> Chef vom BKA ist das BMI chrisgrinst.gif

=>=>=>=> BMI muß jetzt entweder eine Einzelweisung erteilen oder mit der Verordnung rüberkommen chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Dein

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

ps: wenn's einer weiter oder besser ausführen will, nur zu, dafür ist so'n Forum da. icon14.gif

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!

crying.gif


Eben, mir geht es genau so, das wird ja immer schlimmer hier. gaga.gifgaga.gifgaga.gif

Geschrieben

Wo wir doch gerade beim Thema sind......? Wo kann ich genau nachlesen was an Schneidwerkzeug noch legal ist und was nicht? Vor allem, wie gehe ich vor wenn ich meine Messer, die gegebenenfalls ilegal sind, anmelden möchte? Wegwerfen, bzw. vernichten möchte ich eigentlich nichts, schon gar nicht bloß weil die von mir gewählten Gehirnakrobaten langeweile haben?? gaga.gif Mir fiel nämlich beim lesen dieses Threads ein das ich auch eine Kiste habe in der 7-8 Messer sind. Unter anderem auch 2 (!! Gott bin ich ein Schwerverbrecher!!) Faustmesser. Oder mein SOG Stiefelmesser, Spyderco Police usw. Klappmesser oder Butterflyer habe ich nicht, dafür mag ich meine Finger zu sehr und die Dinger taugen ja nun wirklich nicht viel.

Ich kann die nächsten Wahlen kaum abwarten!!!

Geschrieben

In Antwort auf:

Wo wir doch gerade beim Thema sind......? Wo kann ich genau nachlesen was an Schneidwerkzeug noch legal ist und was nicht?


Hi Dante,

im WaffG nF; Links dahin gint's hier im Forum fast schon wie Sand am Meer. smirk.gif

In Antwort auf:

Vor allem, wie gehe ich vor wenn ich meine Messer, die gegebenenfalls ilegal sind, anmelden möchte?


Formloser Antrag ans BKA. Ich habe einfach ein FAX an die allgemeine FAX-Nr. (06 11) 55 - 1 21 41 geschickt. Die §§, auf die Du Dich beziehen kannst, findest Du hier in meinem 2. Posting. cool.gif

Auf geht's, sei ein guter, gesetzestreuer, verantwortungsbewuster Staatsbürger und stelle auch Du Deinen Antrag!

chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Dein

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

Geschrieben

Sicher ´ne ziemlich dumme Frage: Wodurch wird ein Totschläger (ich meine den Knüppel, nicht den Kerl) definiert? Wo liegt da der Unterschied zum "Taktischen Einsatzstock" - und ist letzter eigentlich für Otto Normalverbraucher legal?

Archiviert

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