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IGNORED

Waffenschränke ?????


Ghostbuster

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Habe eben gehört daß man ab dem 01.01.2003 auch Langwaffen in einem "N" Schrank lagern muß ( gleicht dem jetzigen "B" )Nur wer noch vor dem 31.12.2002 einen "BE Schrank kauft kann ihn als gleichwertig mit "N" ansehen.

Wo muß nun die Munition gelagert werden ??

Reicht da auch nun nicht mehr ein verschloßener Stahlschrank ???

Ghost

Geschrieben

Ok,- ist ja alles sehr verwirrend.

Ich habe einen A-schrank mit B- Innenfach.

Meine Kurzwaffen kann ich ja hier im B- Fach weiterhin lagern ??!!

Langwaffen müßen nun auch in B-Schränke oder kann ich bis 10 Langwaffen den Schrank weiter verwenden ?

Munition getrennt verwahren,- OK, aber das muß doch nun nicht oin nem A oder B Schrank sein Oder.

ghost

Geschrieben

Hallo,

hier ein Auszug aus dem neuen derzeitigen Entwurf:

"Schusswaffen sind grundsätzlich in Schränken der neuen Euro-Norm 0 zu verschliessen,wobei Schränke der Sicherheitsstufe B per gesetzlicher Definition gleichwertig sind.Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen,die im Schrank der Sicherheitsstufe A erfolgen kann,sofern dieser vor dem 31.12.2002(!) angeschafft wurde.Munition ist in einem festen Behältnis,getrennt von den Waffen aufzubewahren."

Ich hoffe,ich konnte Dir damit weiterhelfen!

Gruß

Paras

Geschrieben

Also mein Stand ist vom 10.05.02. Drucksache 355/02

bzw. 14/7758

Zusaätzlich mit den aktuellen Neuerungen ( nach Erfurt )vom 12.06.02.

Demnach muß Munition in einem getrennten Behältniss aufbewahrt werden von jeglicher Waffe,-. Ausnahme: Waffen und Munition können ZUSAMMEN in einem Waffenschrank der Klasse 0 ( B )aufbewahrt werden. Schußwaffen sollen alle in einem 0 (B) Behälter aufbewahrt werden, jedoch ist für bis zu 10 Langwaffen ein Schrank der Klasse A ausreichend ( Kurzwaffen also wie bisher auf jeden Fall in B.

Dann würde sich für mich nix ändern denn das mache ich schon immer so. A Schrank mit B Innenfach langt für 10 Langwaffen und Kurzwaffen ( im B Innenfach ) . Mun habe ich in einem extra A Schrank ganz getrennt und in einem verschließbaren Stahlschrank.

Gibt es denn ne aktuellere Gesetzesversion ???

Ghost

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Ghostbuster:

Ausnahme: Waffen und Munition können ZUSAMMEN in einem Waffenschrank der Klasse 0 ( B )aufbewahrt werden.

nein! zusammenlagerung nur in 0, nicht in b! warum müssen wir das jetzt nochmal durchkauen, wenn im - inzwiwschen hier schon zweimal - "verlinkten" thema alles bereits erschöpfend diskutiert wurde?

Geschrieben

Sorry habe mich verschrieben.

Aber ich glaube wenn man sich die ganzen Postings so ansieht dann herrscht noch immer Unkenntniss und Verwirrung. Einige Händler schwatzen im Moment den Leuten "0" Tresore auf mit der Begründung die seien bald absulute Minimumpflicht für Waffe und Munition. Ich denke man sollte die Schützen da etwas aufklären damit hier nich Geld für Dinge ausgegeben wird die einfach nicht notwendig sind.

Ghost

Geschrieben

Hallo Ghostbuster,

der preisliche Unterschied zwischen A und B bzw.0 ist nicht sehr groß, der Unterschied im Widerstandsgrad ist beachtlich. Der Gewichtsunterschied allerdings auch...

Gruß Habakuk

im FWR

------------------

Nur gemeinsam sind wir stark

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Paras:

Hallo,

hier ein Auszug aus dem neuen derzeitigen Entwurf:

"Schusswaffen sind grundsätzlich in Schränken der neuen Euro-Norm 0 zu verschliessen,wobei Schränke der Sicherheitsstufe B per gesetzlicher Definition gleichwertig sind.Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung von bis zu 10 Langwaffen,die im Schrank der Sicherheitsstufe A erfolgen kann,sofern dieser vor dem 31.12.2002(!) angeschafft wurde.Munition ist in einem festen Behältnis,getrennt von den Waffen aufzubewahren."

Ich hoffe,ich konnte Dir damit weiterhelfen!

Gruß

Paras

Hi Paras, sach doch mal, wo Du Deine Infos herbekommen willst??? nenn doch bitte mal Deine Quelle (mit Link)

Wenn Du einen Verdacht ausschreibst, dann schreib es doch bitte dazu,ansonst ist das einfach nur Müll was Du schreibst!!!

Nicht fair, wenn jemand GENAUE Auskunft haben möchte

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Iss der im FWR? Klar!!!

Wer schiesst, trifft noch lange nicht ins Schwarze

Geschrieben

@ Habakuk

Hallo, mir ging es auch nicht so sehr um den Preis. Es ging mir darum daß man nix kauft wenn man evt. die Schränke welche man schon hat weiter verwenden kann ( auch wenn nur teilweise )

Ghost

Geschrieben

Lieber Maxe,

diese Info bezieht sich ganz einfach aus dem derzeitigen Frankonia Katalog Seite 486,die ja wie wir alle wissen mit Waffenschränken handeln.Auf dieser Seite steht genau das was Ich geschrieben habe als § was man in Zukunft beim Waffenschrankkauf zu beachten hat.Das mit dem "Müll schreiben" ganz Du Dir demnächst auch sparen,so gut kennen wir uns glaube Ich nicht.Immer schön sachlich bleiben,mein Freund.

Gruß

Paras

Geschrieben

Nun ist der Her K. von der Firma F. zwar Obermotz beim FWR. Das die Firma F. deswegen auch die Gesetze schreibt, wäre ggf. wünschenswert, aber eher unrealistisch.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Hallo,

wer sagt denn das Frankonia die Gesetze selber schreibt.Wo steht das?Wer sagt das?Was da steht,ist ein Auszug aus dem neuen Waffenrecht.Da sich aber das Waffenrecht im Monatsstakt ändert,kann es höchstens sein das es nicht mehr aktuell ist.Die Seite 486 im Katalog lesen und erst bitte dann mich beschimpfen (siehe "Maxe" mit Müll schreiben....).

Gruß

Paras

Geschrieben

Und Paras nimmt jetzt auch mal sein GALAMA, damit hier wieder Ruhe einkehrt.

*dermitdemschlüsselklappert*

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Hallo,

darf ich mich hier nicht verteidigen,wenn Ich beleidigt werde.Also Ich habe hier keinen beleidigt.Verstehe nicht warum mir hier jetzt der Mund verboten wird.Wahrscheinlich gehen die Argumente aus.

Geschrieben

Hallo Paras,

halbwegs intelligente User die Aufmerksam lesen

verstehen was Du mit Deinen Beiträgen meinst. Du brauchst dich nicht zu verteidigen, steh

drüber und lass dich nicht provozieren.

Vielleicht wollte man dich auch nur provozieren. Umso freundlicher du bist umso mehr " entwaffnest " du dein Gegenüber

Geschrieben

Also habe mir den neuen Gesetzestext runtergeladen ( 67 Seiten )+ 11 Seiten extra für die aktuellen Verschärfungen nach Erfurt.

Zwar sollen grundsätzlich Waffen in einem "0" Schrank gelagert werden, aber derzeite "B" Schränke sind als gleichwertig anzusehen.Für bis zu 10 Langwaffen sind die derzeitigen "A" Schränke weiterhin erlaubt.

Munition grundsätzlich getrennt von Waffen und verschloßen. Ausnahme ist ein "0" Schrank in welchem beides zusammen gelagert werden darf. Also ändert sich für mich nix.

Meine Mun war schon immer getrennt gelagert und in meinem "A" Schrank mit "B" Innenfach kann ich Kurz und Langwaffen weiterhin lagern.Leider finde ich den Link nicht mehr

Ghost

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Paras:

Hallo,

darf ich mich hier nicht verteidigen,wenn Ich beleidigt werde......

lieber Paras,

natürlich darf man dass. Dieser "Müll" entstand also nicht von Dir, sondern von Fr. ....mhhh.

Du solltes Deine Quellen besser aussuchen, denn Fr. hat mit der Gesetzgebung nix zu tun.

Es gibt Firmen (gerade in der EDV), die Lügen,dass sich die Balken biegen, nur um ein paar Teuros mehr einzunehmen!!!!

Persönlich (Beleidigend) wollte ich nicht sein- wenn Du dass so aufgefasst hast-sorry!!!

Ich ärgere mich immer über geschriebene Unwahrheiten und war da vielleicht ein wenig provozierend, aber ich sehe keine persönliche Beleidigung.

also mir ging es nur um die Quelle, und da stimme ich Mike zu.

Diese Quelle finde ich persönlich nicht zuverlässig, da JEDER was auf Papier schreiben kann -> siehe unsere allseits geliebte Presse!!!! die hat's wohl recht deutlich gezeigt!!!!!

------------------

Mit freundlichen Grüssen

Maxe2k

Iss der im FWR? Klar!!!

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