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IGNORED

Waffen und Muniaufbew. schon klare Aussage vorh.?


darkangel73

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ich könnte im Februar so weit sein das ich eine WBK beantragen kann und möchte schon jetzt anfangen das nötige Zubehör zu kaufen .Welchen Schrank muß ich für die Aufbewahrung von Lang/Kurzwaffen kaufen und für die Muni ?

Bei uns im Schützenverein kursiren verschiedene Auffassungen.

Matze confused.gif

Geschrieben

Tja,

für die KW`s `nen B-Schrank und für die Muni `nen einfachen Blechschrank, da liegste immer richtig.

Und wenn die LW`s nich in den B-Schrank passen dann noch `nen Blechschrank, aber ohne Muni.

Und wenn`s dann zu viele KW`s oder LW`s werden grin.gif dann musste umdisponieren.

Is aber schon viel hier darüber geschrieben worden, schau mal unter Waffenrecht nach.

z.Bsp.: http://foren.waffen-online.dehttp://foren....sb=5&o=&fpart=1

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo Klaus,

wo bitt steht explizit "B-Schank" für KW im WaffG ???!. BitteKeine Umschreibungen oder könnte-wenn-dann-soll ....

Bitte input ---- mn :-))


§36 Abs. 2 :

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht

freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens

in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad

0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen

Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere

ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach

VDMA2)3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen

gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem

Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A

nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit

gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates

entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als

gleichwertig anzusehen.

Gruß

Berettaman

Geschrieben

Bin zwar nicht Klaus...

(aber wir hatten eine ähnliche Anfrage eines Lesers, daher hab ich's griffbereit:)

"§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1)...

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach

VDMA2)3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen

gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem

Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A

nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit

gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates

entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als

gleichwertig anzusehen. "

(komplett nachzulesen bei http://www.bdsnet.de/pdf/abschrift.pdf)

Mit anderen Worten: Für bis zu zehn LANGWAFFEN reicht ein A-Schrank, alle anderen (und daraus ergibt sich eben "Kurzwaffen") brauchen Klasse 0 oder die bisherige, gleichwertige Stufe B.

Aber wie schon im ersten Entwurf der Verordnung zum WaffG angedeutet, kann das Bundesinnenmysterium strengere Maßnahmen anordnen (auch lockerere, aber davon ist wohl nicht auszugehen).

(oh, ein fixer Berettaman! Doppelt hält besser...)

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo waldfuchs,

ich habe einen kleinen B-Schrank Gewicht 35 Kilo, mit 35 Kilo Geschossen bestückt und einem Navy-Colt Vorderlader. Damals neu gekauft (ein richtiger B, DM 350.-, kein Baumarkt) keine Zeit zum verschrauben,der dann 2 Tage später, nach einem Einbruch im Garten lag.

Das verschrauben hat schon seinen Sinn!!!

Gruß

dr.magnum

Geschrieben

Hallo Waldfuchs,

ich hatte 4, sehr nette Grün Uniformierte Herren hier, obwohl da noch ein großer, voller B-Schrank (ca. 280 Kilo) und ein sehr großer, auch voller Munitionsschrank stand, wollte niemand eine WBK sehen.

Gruß

dr.magnum

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