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wer darf selber waffen herstellen? Vorgehensweise?


Gast Dr. Heckler

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Gast Dr. Heckler
Geschrieben

Wann darf man Waffen und Zubehör herstellen und bearbeiten?

Dürfens nur Büchsenmacheremeister? Wer entscheidet? Gewerbeamt? oder Ordnungsamt?

Ich bin zb. Maschinenbau-Meister. Und habe langjährige Waffenerfahrung!

Wo ist was geregelt?

Geschrieben

Hallo,

der von Astanase gepostete Link bezieht sich auf das gewerbsmäßige Herstellen nach §7 WaffG.

Daneben gibt es noch die Möglichkeit der nichtgewerbsmäßigen Herstellung nach §41 WaffG.

Gewerblich oder nicht war nicht aus Deiner Frage ersichtlich.

Zuständig ist für die Erlaubnis an sich, das Amt, welches bei euch die waffenrechtlichen Genehmigungen erteilt gr1.gif

Also: WBK, Waffenschein, §7- und §41-Genehmigungen...

Das Gewerbeamt ist zuständig für eine Waffenhandelslizenz. Die hat aber nichts mit einer Herstellungsgenehmigung zu tun.

HTH,

DS

Geschrieben

Hier werden mindestens zwei Rechtskreise berührt

1. Das Waffenrecht, geregelt in den §7 und §41 des WaffG

2. Die Handwerksordnung

Für die waffenrechtlichen Erlaubnisse ist das Ordnungsamt zuständig. Für die Belange des Handwerks die Handwerkskammer.

Geschrieben

Man glaubt gar nicht, wie schnell einem die Handwerkskammer die Gewerblichkeit unterstellt .....

Geschrieben

die kammern können viel wollen...

wie sollen sie denn spitz kriegen, dass einer waffen bastelt? wenn sein bauen größere kreise zieht, ist's wohl häufig wirklich mit gewerbsmäßiger absicht und dann ist ihm eh nicht mehr zu helfen.

Geschrieben

@Ulrich Falk

die Waffenbehörde meldet diese Anfrage (Waffenbau)an die Handwerkskammer. Zumindest in Hessen ist das so. Die gibt dann Ihren Senf (ok, mit Belehrung wegen gewerblich blah... blah....) dazu.

gruß wolli2002

Geschrieben

ist denn ein prototyp auch schon "gewerblich"? - wenn er zwecks evaluierung zur patentierung angefertigt wird?

schliesslich ist damit eine gewinnerzielungsabsicht verbunden.....

???

tabs

- oder eine "kleinserie" (unter 30 stück) - um sie vor der patentierung an ausgewählte schützen abzugeben, um deren verbesserungsvorschläge vor patenterteilung einzubringen?

Geschrieben

@Tabs

sofern Du eine Erlaubnis der Waffenbehörde hast, ist darin auch die Anzahl der Waffen, in der Regel eine, festgelegt.

Solange kein Verkauf getätigt wird, ist es kein Gewerbe. Sobald Du auch nur einen Cent daran verdienst, hast Du ein Problem.... (Waffenbehörde,Handwerkskammer,Gewerbeamt)

In Deinem Fall kannst Du davon ausgehen, daß die Behörde eine Verkaufsabsicht annimmt, da du ja die Waffe patentieren lassen willst. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn man anschließend mit dieser Waffe auf irgend eine Weise Geld verdienen will.

gruß wolli2002

Geschrieben

In Antwort auf:

für die Waffenhandelslizenz ist die Waffenbehörde zuständig und nicht das Gewerbeamt.


Hast recht, wolli.

Ich hatte es falsch in Erinnerung.

Richtig hätte es heißen müssen:

Das Gewerbe muss dann beim Gewerbeamt angemeldet werden. chrisgrinst.gif

DS

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