kyu Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 Yo y'all, wie wir ja alle wissen gibt es internationale Zahlen, die klar belegen, daß in Ländern, welche die Waffengesetze verschärfen, die Gewaltkriminalität stark ansteigt, während sie dort sinkt, wo die Waffengesetze liberalisiert werden. Für Deutschland liest man oft die Zahlen des BKA und anderer Behörden, die beweisen, daß der legale Waffenbesitz keinerlei Gefahr für die innere Sicherheit darstellt. Was ich mich nun aber in letzter Zeit schon öfters gefragt habe, ist folgendes: Gibt es eigentlich für Deutschland auch Zahlen darüber, wie oft durch legalen Waffenbesitz Straf- bzw. Gewalttaten verhindert werden? Die wären angesichts der derzeitigen Hexenjagd auf die gesetzestreuen Waffenbesitzer IMHO auch ein wichtiges Argument. ------------------ MtFbwy, Volkhart FWR #25434
clausi Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 Zitat: Original erstellt von kyu: Gibt es eigentlich für Deutschland auch Zahlen darüber, wie oft durch legalen Waffenbesitz Straf- bzw. Gewalttaten verhindert werden? Erstens dürften solche Zahlen nur sehr schwer zu erheben sein, denn wenn eine Waffe eine Straftat verhindert, dann ja oftmals schon durch die blosse Abschreckungswirkung. Zweitens wäre das der Diskussion m.E. eben gerade NICHT zuträglich, da es um den privaten Waffenbesitz für Sportschützen und Jäger geht. Diese Waffen sind nicht dazu gedacht, sich selbst zu verteidigen oder eine Straftat zu verhindern. Eine solche Anwendung "toleriert" das Gesetz quasi im Rahmen von Notwehr, Nothilfe und Notstand, mehr aber auch nicht.
Triceratops Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 @ Clausi Und WAS ist Deiner Meinung nach Verhinderung einer Straftat?? Außerdem ist es unbillig, auf diese Art und Weise an die Sache heranzugehen - schließlich dienen Waffen auch nicht dazu, Verbrechenzu begehen!!! Grrrruß Triceratops ------------------ Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!
Pit Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 Hallo Kyu, 1. Zahlen=Fakten jucken die maßgeblichen Leute nicht; ist gentechnisch nicht angelegt. 2. Die Frage stellt sich insofern nicht, als für zu viele von uns -vor allem unsere eige- nen Vertreter- Begriffe wie: Recht muß nicht dem Unrecht weichen, Recht auf die Verteidi- gung von Gesundheit u. Eigentum, Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, augen- scheinlich nicht zur Debatte standen!! Vor lauter "Hauptsache wir können unseren Sport ausüben" sind elementare Dinge auf der Strecke geblieben. M.E. hätten wir damit auch "Nichtschützen" wach machen können. Wenn ich von "Gartentörchendenken" sprach, war auch sowas gemeint. Bißchen zu spät jetzt. Vielleicht bin ich einfach zu alt oder erwar- tezu viel oder bin hoffnungslos naiv oder zu kritisch oder was auch immer. Gruß Pit Der Herr sollsie strafen.....
kyu Posted May 24, 2002 Author Posted May 24, 2002 Zitat: Original erstellt von clausi: Zweitens wäre das der Diskussion m.E. eben gerade NICHT zuträglich, da es um den privaten Waffenbesitz für Sportschützen und Jäger geht. Diese Waffen sind nicht dazu gedacht, sich selbst zu verteidigen oder eine Straftat zu verhindern. Eine solche Anwendung "toleriert" das Gesetz quasi im Rahmen von Notwehr, Nothilfe und Notstand, mehr aber auch nicht. Aber es geht doch hier um eine Verschärfung des Waffenrechts zur - angeblichen - Erhöhung der inneren Sicherheit, folglich also um - ebenso angebliche - negative Auswirkungen des legalen Waffenbesitzes auf die innere Sicherheit. In diesem Zusammenhang muß es erlaubt sein, dem positive Auswirkungen entgegenzustellen. Auch, wenn weder die positiven (die das Gesetz immerhin respektiert) noch die angeblichen negativen (bei denen es, wie wir alle wissen, weder etwas zu respektieren noch etwas abzulehnen gibt, da sie praktisch nicht existieren) den eigentlichen Sinn des privaten Waffenbesitzes darstellen.
clausi Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 Zitat: Original erstellt von Triceratops: Und WAS ist Deiner Meinung nach Verhinderung einer Straftat?? Verstehe die Frage nicht. Natürlich ist die Verhinderung einer Straftat in der Regel Notwehr/Nothilfe/Notstand und damit im Sinne des StGB völlig ok. Aber nochmal: Waffen in den Händen von Sportschützen und Jägern sind für solche Fälle nicht GEDACHT, die Verwendung ist lediglich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Angemessenheit, Notwendigkeit ...) toleriert.
clausi Posted May 24, 2002 Posted May 24, 2002 Zitat: Original erstellt von kyu: In diesem Zusammenhang muß es erlaubt sein, dem positive Auswirkungen entgegenzustellen. Auch, wenn weder die positiven (die das Gesetz immerhin respektiert) noch die angeblichen negativen (bei denen es, wie wir alle wissen, weder etwas zu respektieren noch etwas abzulehnen gibt, da sie praktisch nicht existieren) den eigentlichen Sinn des privaten Waffenbesitzes darstellen. Rein sachlich betrachtet, hast Du natürlich völlig Recht! Nur sollten wir nicht vergessen, dass der Staat das Gewaltmonopol für sich beansprucht und vielen Politikern es gar nicht passt, wenn sich ein Bürger selbst gegen einen Angriff verteidigt. Wenn man diese Selbstverteidigung befürworten würde, müsste man konsequenterweise das Waffenrecht ERHEBLICH lockern - schliesslich kann man Sportschützen und Jägern ja nicht ein Recht einräumen, das man dem Grossteil der Bevölkerung versagt!
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