Artiranmor Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 Hallo! Wie sieht es mit dem Kappmesser aus, das eine Klinge besitzt, die nach vorne aus dem Schaft herauskatapultiert werden kann (Schwerkraft / ohne Feder). Nach meiner Interpretation des Waffengesetzes wären auch diese verbreiteten und teuren (!!!) Messer vom Waffenrecht als verbotene Gegenstände betroffen. Ich kann mir vorstellen, das aufgrund der geringen Gefährlichkeit dieser Messer (Klingen gleiten bei Stoß selbständig in den Schaft zurück und sind nicht bombenfest arretiert) kaum zum Angriff gegen andere Menschen geeignet sind und nur als Funktionsmesser zur Anwendung kommen. Gibt es die Möglichkeit solche Messer legal weiter zu besitzen (es täte mir sehr sehr weh, wenn ich ein neuwertiges gutes Messer ohne triftigen Grund vernichten sollte....... ) Gruß, Artiranmor Link to comment Share on other sites More sharing options...
Asgard Posted September 20, 2002 Share Posted September 20, 2002 An Deiner Stelle wäre ich mir wegen des Fallmessers /FSJ nicht so sicher. Die Klinge arretiert, sobald diese komplett ausgezogen ist und gleitet nur dann in das Griffstück zurück, wenn Du die Entriegelungstaste drückst. Zudem ist an dem Messer ein grifflanger und ca. 7mm starker Stahldorn befestigt. Uns wurde zwar gesagt, das Ding wäre zum "Dosenöffnen" und das Messer insgesamt nur zum Leinenkappen gedacht... komisch nur, dass wir ausser diesem Messer kein anderes erhalten haben. Für mich ist das Fallmesser/FSJ ein nach dem neuen Waffengesetz verbotener Gegenstand. Näheres müsstest Du aber bei Deiner zuständigen Behörde erfragen können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted September 29, 2002 Share Posted September 29, 2002 Für mich hört es sich auch so an, als ob diese Art von Fallmesser in Zukunft verboten sind. Ggf. ist eine Sondergenehmigung seitens der Behörden allerdings möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
fordfocusfutura Posted October 1, 2002 Share Posted October 1, 2002 So, mein erstes Posting . Nach dem neuen Waffenrecht sind nur noch automatische Messer erlaubt, bei denen die Klinge aus der Seite herausspringt. Und sie müssen natürlich unter die Taschenmesserdingsbumsverordnung fallen, also maximal 8,5 cm lang, nicht zweischneidig, Höhe der Klinge im Verhältnis zur Länge mindestens 20 %; nach altem Recht genügten noch 14 %. Mein Microtech UDT darf ich also auch 2003 noch behalten. Fallmesser / OTFs sind nach altem Recht noch legal, falls sie als "Taschenmesser" durchgehen. Nach neuem Recht werden sie für Privatmenschen verboten sein. Im neuen Recht soll etwas von einem Ausnahmeantrag stehen. Ob das für dein Einzelnen etwas bringt oder ob nur Adressen gesammelt werden sollen bei denen man später die Messer abholen kann sei mal dahingestellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted October 2, 2002 Share Posted October 2, 2002 Egal! Jeder der mitmacht und einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellt und bei einem negativen oder nicht verständlichen Bescheid Einspruch einlegt, hilft mit, diese absurde Vorschrift wieder los zu werden. Also seit gesetzestreu, stellt die Anträge für Euer Eigentum und beschäftigt die Behörden, bis die so laut schreien, dass kein Politiker sie mehr überhören kann! Euer Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockman Posted October 2, 2002 Share Posted October 2, 2002 Die Kappmesser Bw sind auch nach dem alten Waffengesetz ein verbotener Gegenstand, weil die Klingenlänge bei den dienstlich gelieferten Messern zu lang (ich glaube 8,5 cm)ist und es daher NICHT unter die Ausnahme bezüglich der Taschenmesser fällt! Daher wird in den einschlägigen Läden das Messer auch nicht mit der Orginalklinge verkauft. Gruß Glockman Link to comment Share on other sites More sharing options...
Peter40 Posted October 3, 2002 Share Posted October 3, 2002 KOPFSCHÜTTEL! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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