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WSV warnt vor manipulierten Emails


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Geschrieben

Der Württembergische Schützenverband warnt aktuell vor manipulierten Emails. Es geht um Rechnungen für Bearbeitungsbebühren.

 

Zitat

Von unserer E-Mail-Adresse: waffenantrag@wsv1850.online versenden wir Zahlungsaufforderungen von Bearbeitungsgebühren für entsprechende Waffenanträge.
In einem Fall wurde eine E-Mail zwischen dem Versand und der Zustellung an das Mitglied abgefangen und nachträglich inhaltlich verändert.
Unsere Bankdaten, die das Mitglied für die Überweisung benötigt, wurden mit einer falschen ausländischen IBAN (z.B. beginnend mit LT… oder ES…) vertauscht, sodass das Geld an einen falschen Adressaten in der Regel im Ausland überwiesen wurde. Weiterhin wurden Prüfungshinweise herausgenommen.

Bitte beachten Sie daher:
Für unsere Bedürfnisanträge verwenden wir eine Bankverbindung, die immer mit DE…………. beginnt.
Bitte prüfen und vergleichen Sie vor einer Überweisung die Richtigkeit der IBAN ggf. mit den hinterlegten Daten auf unserer Homepage. https://www.wsv1850.de/waffenrecht/downloadbereich

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf dieses Problem nur begrenzt Einfluss haben und daher auf Ihre Mithilfe angewiesen sind.


Vielen Dank
Ihre WSV-Geschäftsstelle

 

https://www.wsv1850.de/?view=article&id=2569:gehackte-e-mails-bei-waffenantraegen&catid=2

 

Geschrieben (bearbeitet)

Das Problem liegt hier wohl auf der Rechnerseite des Empfängers.

 

Schon raffiniert: Mails im Posteingang nach IBAN scannen und dahingehend manipulieren. Wenn man nicht genau hinschaut, schickt man das Geld an die Gauner.

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

In einem Fall wurde eine E-Mail zwischen dem Versand und der Zustellung an das Mitglied abgefangen und nachträglich inhaltlich verändert.
Unsere Bankdaten, die das Mitglied für die Überweisung benötigt, wurden mit einer falschen ausländischen IBAN (z.B. beginnend mit LT… oder ES…) vertauscht, sodass das Geld an einen falschen Adressaten in der Regel im Ausland überwiesen wurde. Weiterhin wurden Prüfungshinweise herausgenommen.

 

 

Das spricht für eine empfängerseitige IBAN-Clipper-Malware 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb WOF:

zwischen dem Versand und der Zustellung ist
wohl kaum auf dem Rechner des Empfängers.

In diesem Fall muss ich mich der Meinung von ASE wohl anschließen …
 

Die Masche ist eigentlich altbekannt. Neu ist eher, dass sich Betrüger inzwischen offenbar auch mit vergleichsweise kleinen Beträgen beschäftigen. Vermutlich ist der Aufwand durch Automatisierung und KI deutlich gesunken.


Gerade bei Firmen lief so etwas früher häufig in deutlich größeren Dimensionen ab – mehrere Tausend oder sogar Hunderttausende Euro waren keine Seltenheit.

Typischerweise wurde zunächst ein Rechner oder E-Mail-Konto kompromittiert, zum Beispiel über präparierte Office-Dokumente. Als Bewerbungen getarnte Dateien mit schädlichen Makros waren dabei lange ein Klassiker.


Hatten die Angreifer Zugriff, konnten sie das Postfach nach Rechnungen und anderen Zahlungsanweisungen durchsuchen. Kam eine interessante Rechnung herein, wurde sie teilweise noch vor dem Öffnen abgefangen, die Bankverbindung im Dokument geändert und anschließend wieder ins Postfach gelegt.

Das Gemeine daran: Der Vorgang selbst war echt. Geschäftspartner, Namen, Anschriften, Artikel und Rechnungsbetrag stimmten. Nur die Zahlungsdaten waren manipuliert. Teilweise stand sogar ausdrücklich dabei: „Achtung, Bankverbindung geändert.“


Wenn bei größeren Beträgen dann kein Abgleich über einen zweiten Kommunikationsweg erfolgte – also Telefon, Messenger usw.; E-Mail eignet sich in so einem Fall natürlich nicht –, war das Geld schnell weg.

Der höchste mir persönlich bekannte Schadensfall lag bei rund 200.000 Euro.

In diesem Fall gab es sogar ein Warnzeichen: Die Rechnung stammte angeblich von einer bekannten Mitarbeiterin des Geschäftspartners, die sich bereits drei Monate zuvor von den Kunden verabschiedet hatte.
Man nahm einfach an, sie sei zu ihrem früheren Arbeitgeber zurückgekehrt.

 

Die Angreifer hatten offenbar schon einige Zeit mitgelesen und die Auftragsanbahnung verfolgt. Anhand älterer Rechnungen konnten sie das passende Rechnungsformular vermutlich schon vorab vorbereiten.

Auf dem Rechner der Buchhaltung wurde später tatsächlich Schadsoftware nachgewiesen.

Besonders ärgerlich: Die IT hatte zuvor mehrfach auf die notwendige Modernisierung hingewiesen. Die Geschäftsführung hatte die Umstellung der rund 30 Arbeitsplätze mit Office und direktem Aussenkontakt in der Fa. aus Kostengründen abgelehnt.
Office 2002 müsse schließlich reichen – und das war, wenn ich mich richtig erinnere, 2017 oder 2018.

Am fehlenden Geld lag es übrigens nicht …


Also, bis auf die eher lächerliche Summe, genau das Vorgehen was hier vermutet wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Stunden schrieb WOF:

zwischen dem Versand und der Zustellung ist
wohl kaum auf dem Rechner des Empfängers.

 

Jesus Christus.  :rolleyes: Da schreibt jemand eine gut gemeinte Warnung in vorleigender Form für alle. Jemand der sich mutmaßlich mit der Materie nicht so gut auskennt oder einfach nur höflich sein wollte. Anstatt einfach zu sagen: Dein Problem mit deinem Malware-Verseuchten Rechner.

 

Aber diese Art von Höflichkeit scheint manchen nicht mehr geläufig zu sein oder es geht halt um Stänkerei des Prinzips wegen.  

 

 

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden schrieb JFry:

In diesem Fall muss ich mich der Meinung von ASE wohl anschließen …
 

Die Masche ist eigentlich altbekannt. Neu ist eher, dass sich Betrüger inzwischen offenbar auch mit vergleichsweise kleinen Beträgen beschäftigen. Vermutlich ist der Aufwand durch Automatisierung und KI deutlich gesunken.

 

 

Früher gab es die plumpe Masche einfach vom Konto abzubuchen, häufig getarnt als Lotterie o.ä. Anders als es in häufig geglaubt wird, muss man sich bei der Bank nicht in jedem einzelnen Fall einer Einzungsermächtigung autorisieren. Man muss der Bank garnichts schicken oder so. Einzugsermächtigungen kommen erst a posteriori in Spiel. Hat man ein Konto, dass zum Einzug freigeschaltet ist, genügt die Kontonummer und los gehts.  Kleinbeträge sind da das Maß der Dinge, denn die fallen häufig nicht auf. Vviele Zeitgenossen kontrollieren nicht pedantisch ihre Kontobewegungen auf Beträge im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Bei sehr kleinem Einkommen (Student, Lehrling, Arbeitslos o.ä) fällt es eher auf als beim Normalverdiener. 

 

Der Vorteil der modernen Masche: Es ist der Kontoinhaber der überweist. Zurückholen ist nicht unmittelbar möglich.

Nachteil: Eindeutig Straftat. Bei der Abbuchungsmasche gab es Urteile, die noch nicht mal einen Betrug sehen wollten, da man das Geld ja einfach zurückholen könne.

 

Bearbeitet von ASE
Geschrieben

Dieser Thread ist exemplarisch für den Umgangston auf WO. Eine sachdienliche Information wird mit nicht zum Thema gehörende bösartige Kommentaren versehen. Damit ist hier Schluss.

 

Die Information wurde veröffentlicht, der nutzlose Rest gelöscht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ASE:

Vviele Zeitgenossen kontrollieren nicht pedantisch ihre Kontobewegungen auf Beträge im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich.

Viele dürften auch durch wiederkehrende Falschberatung ihrer hoch geschätzten Hausbank rundum verunsichert sein. Beispiele:

1. Ich wollte eine Überweisung nicht annehmen da bereits klar war daß der Überweiser (eGun Käufer) aus Dummheit (plus Beratungsresistenz) keine EWB hatte. Die junge Bankmitarbeiterin sagte mir im Videogespräch zu sich zu kümmern. Hat sie nicht. Einige Tage später dann  "Ja ... äh ... Jetzt ist die Frist rum".

2. Alte Schalter"beamtin" verweigerte die Ausführung eines Kreditkarten charge back Verfahrens weil "ihr" der Betrag um den es ging zu niedrig war.

Pech daß so was meinen sportlichen Ehrgeiz weckt. Beide male VR Bank Süd*****.

Bearbeitet von F0BOS

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