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Auf Verbrecher gezielt und vorbeigeschossen. Nun trifft es die Sportschützen. Der BDMP unterstützt das Ziel, die organisierte


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Geschrieben

Der BDMP unterstützt das Ziel, die organisierte Kriminalität wirksam zu bekämpfen, fordert zum Gesetzesantrag des Landes Berlin (BR-Drucksache 383/26) aber eine Ausnahme für legale Waffenbesitzer.

Der Bund der Militär- und Polizeischützen e.V. (BDMP) hat eine Stellungnahme zu dem Gesetzesantrag des Landes Berlin vorgelegt, der den unerlaubten Umgang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verbrechen heraufstufen will. Der Verband unterstützt das Ziel, dem illegalen Waffenhandel der Organisierten Kriminalität entschlossen entgegenzutreten, warnt aber davor, dass die geplante Regelung in ihrer jetzigen Fassung auch rechtstreue Sportschützen und Jäger trifft, die lediglich einen formalen Verstoß begehen.

Der Antrag sieht für den unerlaubten Erwerb, Besitz und das Führen halbautomatischer Kurzwaffen künftig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren vor und eröffnet die Telekommunikationsüberwachung. Damit würden jedoch nicht nur Täter aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität erfasst, sondern auch geprüfte, zuverlässige Erlaubnisinhaber – etwa, wenn eine geerbte Pistole noch nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen, eine Frist versäumt oder eine Vereinswaffe nur kurzzeitig geliehen wurde.

„Wer die organisierte Kriminalität bekämpfen will, muss die organisierte Kriminalität treffen – nicht den Sportschützen, der vergessen hat, eine geerbte Pistole umzumelden“, sagt David Brandenburger, Präsident des BDMP. „In der jetzigen Fassung wird aus einem Formfehler ein Verbrechen. Das trifft die Falschen und beschädigt das Vertrauen Hunderttausender rechtstreuer Waffenbesitzer in den Rechtsstaat.“

 

https://www.bdmp.de/aktuelles/neuigkeiten/detail/auf-verbrecher-gezielt-und-vorbeigeschossen-nun-trifft-es-die-sportschuetzen/

 

Geschrieben

Ich verstehe den Grundgedanken /Ansatz nicht. Aus meiner Sicht ist bereits jetzt alles  ausreichend geregelt, aber was vor und von den Gerichtes daraus gemacht wird? Ändert auch ein weiteres Gesetz wahrscheinlich nicht. 

 

Kurz gesagt: Unerlaubter Besitz von Schusswaffen wird in Deutschland in der Regel mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft; in minder schweren Fällen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. 


 Gesetzliche Grundlage

Die relevanten Normen sind:

- § 51 WaffG – Strafvorschriften für bestimmte verbotene Schusswaffen  
    
- § 52 WaffG – Strafvorschriften für unerlaubten Erwerb, Besitz, Führen, Handel  
  

Für die meisten Fälle des unerlaubten Besitzes einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe gilt:

> Regelstrafe: 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.  
> Minder schwer: Geldstrafe oder bis 3 Jahre.  
> Schwer: 1 bis 10 Jahre.

Schon der reine Besitz ist strafbar – eine Nutzungsabsicht ist nicht erforderlich.  

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