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IGNORED

Magtech 9mm mit Fehlladung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb F0BOS:

Bei mir schon, die  2. Hälfte der beiden Buchstaben-Ziffern-Kombinationen steht seit einigen Jahren auch auf der Umverpackung, wenigstens beim Inhalt meiner Kuchenblechdose.

Stimmt, gefunden: => LF: 8613
Da muss man aber schon genau abgleichen und wenn man´s weiß, ist´s ja einfach :shout:
Danke für den Hinweis

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb JoergS:

So, die Glock "Huddel" ist da (eigentlich eine echt schöne Pistole, Gen3 und in gutem Zustand - echt billig zu haben so ein älteres Modell). Aus der Hand "meines" Wiederladers "leere" Patronen (nur mit Zünder und Geschoss) sowie Patronen mit sehr wenig Treibmittel. 

 

Alle Tests eingespannt und mit Fernauslöser..

Ich bin zwar nicht von jedem deiner Beiträge begeistert, aber hier muss ich wirklich mal ein großes Dankeschön an dich schicken.

Also, danke das du dir die Mühe machst mit diesem Versuchsaufbau.

Abgesehen vom Geld, kostet so etwas vor allem Zeit. Ein seltenes Gut in der heutigen Zeit.

Ich bin wirklich gespannt auf das Ergebnis.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb F0BOS:

....

Seit wann fordert die TR der police academy denn die Steckschußfestigkeit, ...

 

in der TR findest Du den Verweis auf die ER (Erprobungsrichtlinie) und dort unter 3.8:

 

3.8 Geschosssteckerprüfung Die Prüfung soll nachweisen, dass der Schütze beim Aufschießen eines Geschosses auf ein bereits im Rohr steckendes Geschoss nicht durch abgesprengte Waffen- und/ oder Munitionsteile oder durch einen Gasschlag aus dem Verschluss gefährdet wird.

3.8.1 Prüfverfahren Die Geschosssteckerprüfung ist mit zwei dauerbelasteten Pistolen durchzuführen. Dafür ist die Prüfmunition mit dem schwersten Geschoss zu verwenden. Zu prüfen sind zwei Lagen des Geschosssteckers, nämlich

• einmal bei ordnungsgemäß verschlossenem Verschluss unmittelbar an der Spitze des Geschosses der in das Patronenlager zugeführten Patrone

• einmal mit der Geschossspitze mündungsgleich.

Folgender Versuchsablauf ist einzuhalten:

• Geschoss vom Patronenlager her einbringen

• Pistole mit Prüfmunition laden

• Pistole in einer geeigneten Vorrichtung aufnehmen und abfeuern

3.8.2 Bewertung Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn nachweisbare Absplitterungen vom Verschluss, Rohr bzw. Griffstück der Pistole auftreten.

3.8.3 Dokumentation Die an den Pistolen festgestellten Schäden sowie Splitterbildungen sind zu protokollieren und fotografisch zu dokumentieren.

 

Quelle: https://www.dhpol.de/microsite/pti/medien/downloads/richtlinien/technische-richtlinien/pistole/ER-zur-TR-Pistolen_9mmx19_Stand-24-06-2021.pdf

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