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IGNORED

Waffenschrank Aufstellort


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Geschrieben

Servus Forum,

 

wir hatten letztens im Verein eine Diskussion bezüglich des Aufstellortes von einem Waffenschrank und Behältnis für NC- Pulver.

 

Folgende Situation:

Sportschütze, bisher zwei Kurzwaffen in einem kleinen 1er Tresor im Schlafzimmerschrank, interessiert sich für Langwaffen. Wohnsituation ist zusammen mit seiner Frau in einer 3,5 Zimmer Mietwohnung in einem drei Parteienhaus. Das dritte Zimmer wird als Büro für Home Office, Stauraum u.ä. genutzt. Die Idee war jetzt, einen 1er Langwaffenschrank drin aufzustellen, evtl. auch das Behältnis für das NC Pulver bzw. das Pulver im Waffenschrank und die Munition im kleinen 1er KW- Schrank.

Das Besondere an der Situation ist, dieses dritte Zimmer hat die Eingangstür nicht in der Wohnung, sondern im Eingangsbereich, heißt, man kommt zur Haustüre rein, dann ist da die Tür zu eben diesem Zimmer, sowie die Wohnungstür. Wohnungsschloß und Zimmerschloß sind identisch.

Jetzt meine Frage:

Da der Eingang zum Zimmer nicht in der Wohnung ist sondern im Eingangsbereich, darf der Kollege darin einen Waffenschrank aufstellen + NC- Pulver lagern?

Wie seht ihr das, wie ist das rechtlich, wenn beide Schlösser den gleichen Schlüssel haben?

 

Grüße Andy

Geschrieben

Wenn die Tür abgeschlossen bleibt solange niemand drin ist, ist das genauso gut wie in der Wohnung. Im Gegenteil, die Diskussion ob es ein ständig bewohntes Zimmer ist (dann darf dort kein Pulver aufbewahrt werden) ist damit eindeutig beendet.

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Fyodor:

Wenn die Tür abgeschlossen bleibt solange niemand drin ist, ist das genauso gut wie in der Wohnung. Im Gegenteil, die Diskussion ob es ein ständig bewohntes Zimmer ist (dann darf dort kein Pulver aufbewahrt werden) ist damit eindeutig beendet.

Uns wurde zum Thema "ständig bewohntes Zimmer" im Wiederlade-Lehrgang vermittelt, dass sobald da ein Stuhl oder Tisch drin steht damit zu rechnen ist, dass das Zimmer als "ständig bewohnt" anzusehen ist. 

Wenn das Zimmer als Homeoffice genutzt wird gehe ich davon aus, dass sowohl Stuhl als auch Tisch vorhanden sind.

 

Ich glaube, am besten fragt man da tatsächlich mal bei seiner zuständigen Behörde nach um sich abzusichern ob das nun mit den gegebenen Randbedingungen für die NC-Lagerung geeignet ist oder nicht. 

Geschrieben

Stuhl und Tisch sind keine Kriterien. Ich habe nochmal nachgelesen, Hobby- und Arbeitszimmer scheinen aber als bewohnt zu gelten, egal wie selten sie genutzt werden. Badezimmer dagegen nicht.

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