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IGNORED

Verlängerung Jagdschein, Wohnsitz im Ausland


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Geschrieben

Servus zusammen, meine Frage passt nicht ganz ins Waffenrecht, eher Jagdrecht, aber vielleicht kennt sich ja jemand aus.

 

Ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren habe ich - damals noch in Deutschland wohnhaft - die Jägerprüfung abgelegt und den Jagdschein gelöst. Später bin ich dann ins europäische Ausland umgezogen. Zu dem Zeitpunkt war der Schein auch noch gültig. Da ich aber in Deutschland nicht mehr jagen ging und im Ausland vorerst keine Möglichkeit/Zeit dazu hatte, habe ich mich nicht um die Verlängerung gekümmert, wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da ich ja keinen Wohnsitz mehr in DE hatte.

 

So - nun möchte ich aber wieder jagen gehen. Ich dachte, die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses würde ausreichen um hier (Österreich) die Jagdkarte zu bekommen. Aber nix da - die wollen einen gültigen deutschen Jagdschein sehen. An den komm ich aber mangels Wohnsitz eben nicht dran, so zumindest die Aussage der UJB die zuletzt für mich zuständig war.

 

Um das Dilemma aufzulösen habe ich bereits folgende Optionen abgeklopft:
- Ausländerjagdschein: bekomm ich nicht, da kein Ausländer. Außerdem hat man in Ö noch nie davon gehört, würde denen wohl nicht reichen.
- Verlängerung über das Bundesverwaltungsamt: das ist (soweit ich das in Erfahrung bringen konnte) nur für die WBK, nicht aber für den Jagdschein zuständig.
- Wohnsitz in DE anmelden, Schein verlängern, abmelden. Eher nicht möglich, da ein Scheinwohnsitz happig bestraft werden könnte. Selbst wenn, könnte der Schein nach BJagdG §17 (2) 3 versagt werden.
- In Ö nochmal die Prüfung ablegen. Darauf bin ich natürlich auch nicht sonderlich erpicht, würde mir Zeit und Geld (und Nerven) gerne sparen. Scheint mir im Moment aber fast der einzige Weg...

 

Nun hoffe ich, dass es doch einen einfacheren Weg gibt! Wäre um jeden Tipp dankbar!

Geschrieben (bearbeitet)

Um in Ö eine Waffe der Kategorie C zu erwerben, bedarf es ab 2026 einer WBK (mit allem vorgeschriebenem Brimbaborium wie Psychotest) oder eines Jagdscheines. Bitte erkundige dich, ob es mit einem Jagdschein nach deutschem Recht zulässig ist, in Ö eine Waffe Kategorie C zu erwerben. Deutsche Jäger dürfen selbstverständlich in Ö mit ihren eigenen Waffen jagen. Wie und ob sie auch welche erwerben dürfen, außer zum Export, wäre zu hinterfragen.

Bearbeitet von Sonntag
Geschrieben

Bitte hängt euch jetzt nicht an dem Waffenthema auf - es gibt noch andere Möglichkeiten auf die Jagd zu gehen: ich bin Falkner. Es geht mir hier also wirklich vorrangig um die Verlängerung des Jagdscheins. WBK brauche ich daher nicht. Aber um weiteren Missverständnissen gleich vorzubeugen, ich habe mit Waffen keine Probleme und schließe auch nicht aus, in Zukunft so auf die Jagd zu gehen.

Gut, ihr fragt euch vielleicht warum ich dann ausgerechnet in einem Waffenforum frage. Ich bin beim googlen zufällig hier gelandet und hatte das Gefühl, dass es einige Leute gibt die sich gut auskennen.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Perdix:

Ich habe folgendes Problem: vor einigen Jahren habe ich - damals noch in Deutschland wohnhaft - die Jägerprüfung abgelegt und den Jagdschein gelöst. Später bin ich dann ins europäische Ausland umgezogen. Zu dem Zeitpunkt war der Schein auch noch gültig. Da ich aber in Deutschland nicht mehr jagen ging und im Ausland vorerst keine Möglichkeit/Zeit dazu hatte, habe ich mich nicht um die Verlängerung gekümmert, wäre ohnehin nicht möglich gewesen, da ich ja keinen Wohnsitz mehr in DE hatte.

Hast du denn schon persönlich mit dem BVA und/oder der ehemals für dich zuständigen UJB gesprochen?

Klar gibt es von Behörde zu Behörde Unterschiede, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass in den meisten Fällen doch gerne weitergeholfen wird, wenn man in vernünftigem Ton fragt.
In meinem Fall übrigens meistens, wenn man vorher zumindest einmal telefoniert hat.


Ein Bekannter von mir hatte ein ähnliches Problem (es ging um die erste reguläre Verlängerung nach Umzug ins Nachbarland).

Er hatte es dadurch gelöst bekommen, dass er – nach entsprechendem Hinweis durch die ehemals für ihn zuständige UJB (nicht meine) – sich eine aktuelle Version seines BGS hat ausstellen lassen und mit diesem sowie einer Bescheinigung des Wohnsitzlandes, dass dort nichts gegen ihn vorliegt (also unser Führungszeugnis), die Verlängerung beantragt hat.
In dem Fall hatte er ja einen BGS für ein Revier, der Umzug war ja nur 20 km, aber es wäre jedes andere Revier im Bereich dieser UJB gegangen sowie eine einfach Jagdeinladung.
 

Inwieweit das aber der grundsätzlich vorgesehene Ablauf ist und ob es da – selbst wenn es so vorgesehen war – durch Landesrecht Unterschiede gibt: keine Ahnung.
Ist zudem schon einiges über zehn Jahre her und fast so lange ist der Kontakt eingeschlafen.


Aber es gibt ja so einige Deutsche mit Wohnsitz im (nahen) EU-Ausland, die diesseits der Grenze legal jagen.
Falls die ehemals eigene UJB da nicht will oder mangels Wissen nicht weiterhelfen kann, vielleicht einfach mal bei einer „grenznahen“ UJB in einem Bereich, wo naturgemäß mit vielen Pendlern und Umzüge über die Grenzlinie gerechnet werden kann, anfragen – idealerweise natürlich bei einer, wo man dann auch eine schriftliche Jagdeinladung in deren Zuständigkeitsgebiet irgendwie bekommen könnte.


 

Am 14.11.2025 um 18:51 schrieb Perdix:

So - nun möchte ich aber wieder jagen gehen. Ich dachte, die Vorlage des Jagdprüfungszeugnisses würde ausreichen um hier (Österreich) die Jagdkarte zu bekommen. Aber nix da - die wollen einen gültigen deutschen Jagdschein sehen. An den komm ich aber mangels Wohnsitz eben nicht dran, so zumindest die Aussage der UJB die zuletzt für mich zuständig war.

 

Die Ausstellung und die Bedingungen sind in Österreich sehr viel mehr Ländersache als hier.
Daher wäre die Angabe des Bundeslandes hilfreich.

Vielleicht gibt es aber auch ein Bundesland in AT, das nicht den Jagdschein, sondern schon die vorhandene Prüfung als Grundlage akzeptiert und keinen Wohnsitz im Bundesland fordert.


Ein schneller beispielhafter Blick ins Tiroler Jagdgesetz zeigt, dass die für die Zuständigkeit entweder den Wohnsitz oder die Jagdgelegenheit fordern.

Allerdings erkennen die reine Prüfungszeugnisse außerhalb Tirols nur an, wenn diese aus einem anderen AT-Bundesland sind. (§28 Abs. 2c)
Ansonsten wird für die Anerkennung von Erlaubnissen anderer Staaten als Grundlage zur Ausstellung der Tiroler Jagdkarte der (aktuelle) Besitz vorausgesetzt, (§28 Abs. 2f)
Wobei zusätzlich noch diese Erlaubnis durch Verordnung anch Abs.3 anerkannt sein muss.
Also genau dein Problem. Aber vielleicht gibt es ja ein anderes Bundesland, das auch deutsche Zeugnisse anerkennt und zuständig sein kann, wenn du dir da eine Jagdeinladung oder einen BGS besorgst.


 

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