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IGNORED

Schaftwechsel beim Steyr AUG


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus Männer,

ich habe mich entschieden meiner alten Steyr AUG ein "Hinterschaftupdate" zu gönnen, sprich ich möchte meinen Original-Steyrschaft gegen einen Natoschaft tauschen. Der Vorteil für mich ist, dass ich endlich einen Verschlussfanghebel habe (die ersten von Waffen-Schumacher vertriebenen AUGs hatten noch keinen) und ich kann günstige AR15 Magazine verwenden (also auch die optisch schönen 10/30 OA Active Mags).

Der Tausch würde der deutsche Importeur AKAH vornehmen. Auch wenn die Kommunikation mit dem Service super ist, habe ich noch eine Frage, die die Forumprofis sicherlich mir besser beantworten können:

Ich gehen davon aus dass der AUG Schaft als führendes Waffenteil (analog zum Lower Receiver beim AR15) gilt. Ist es also rechtlich möglich einen neues führendes Waffenteil (also der neue Natoschaft) mit dem Rest von der Waffe "NWR technisch" zu verknüpfen? Gleichzeitig soll der alte Schaft vernichtet werden.

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben

Bist du schon mal einen Schritt weiter. Mir wurde telefobisch vom AKAH-Mitarbeiter mitgeteilt dass das waffenrechtlich in Deutschland nicht möglich wäre, und das Teil für den Export im Katalog abgedruckt wäre.

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