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IGNORED

Schaftwechsel beim Steyr AUG


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Geschrieben (bearbeitet)

Servus Männer,

ich habe mich entschieden meiner alten Steyr AUG ein "Hinterschaftupdate" zu gönnen, sprich ich möchte meinen Original-Steyrschaft gegen einen Natoschaft tauschen. Der Vorteil für mich ist, dass ich endlich einen Verschlussfanghebel habe (die ersten von Waffen-Schumacher vertriebenen AUGs hatten noch keinen) und ich kann günstige AR15 Magazine verwenden (also auch die optisch schönen 10/30 OA Active Mags).

Der Tausch würde der deutsche Importeur AKAH vornehmen. Auch wenn die Kommunikation mit dem Service super ist, habe ich noch eine Frage, die die Forumprofis sicherlich mir besser beantworten können:

Ich gehen davon aus dass der AUG Schaft als führendes Waffenteil (analog zum Lower Receiver beim AR15) gilt. Ist es also rechtlich möglich einen neues führendes Waffenteil (also der neue Natoschaft) mit dem Rest von der Waffe "NWR technisch" zu verknüpfen? Gleichzeitig soll der alte Schaft vernichtet werden.

Bearbeitet von zickzack
Geschrieben

Bist du schon mal einen Schritt weiter. Mir wurde telefobisch vom AKAH-Mitarbeiter mitgeteilt dass das waffenrechtlich in Deutschland nicht möglich wäre, und das Teil für den Export im Katalog abgedruckt wäre.

Geschrieben

Im Prinzip tauschst du doch ein „defektes“ Teil, welches vernichtet wird, gegen ein neues Ersatzteil aus. Habe ich grade mit einem AR 15 Upper durch. Begeistert war mein BüMa nicht, aber er hat es irgendwie hinbekommen.

Geschrieben

Primär wäre zu klären wie das Gehäuse eingestuft wird, das sollte Akah wissen. Wenn es das "führende" ist, entsteht durch Austausch eine neue Waffe, was im NWR entsprechend angelegt werdenm muss. Im dem Zusammenhang macht es auch Sinn, gleich alle wesentlichen Teile anzulegen.

 

  • Quelle NWR-Leitstelle:
  • Austausch eines führenden wesentlichen Waffenteils:
  • Durch den Austausch eines führenden Waffenteils gilt: Nach erfolgreicher Verarbeitung der Austausch-Meldung gibt das System dem Meldenden eine neue NWR-ID für die Waffe zurück, da in der Logik des NWR durch den Austausch eines führenden Waffenteils der Lebenszyklus der ursprünglichen Waffe/des Waffenteils endet und der Lebenszyklus einer neuen Waffe beginnt.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Oneshot:

Im Prinzip tauschst du doch ein „defektes“ Teil, welches vernichtet wird, gegen ein neues Ersatzteil aus. Habe ich grade mit einem AR 15 Upper durch. Begeistert war mein BüMa nicht, aber er hat es irgendwie hinbekommen.

Naja, Upper tauschen ist (NWR-technisch) ne andere SAche als der Tausch des führenden Waffenteils.

 

Nicht begeistert vermutlich weil halt die T-ID nicht angelegt waren.

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