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IGNORED

Armbrustschiessen: Wo, wo nicht und was ist überhaupt der aktuelle Stand?


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Geschrieben

Das Problem bei der Revo und dem 30er Wurfarm: Wenn man sehr schwere Bolzen nimmt geht sie über 7,5 Joule. Aber Du kannst eine längere Sehne basteln, dann sinkt die Leistung. Natürlich DARF ich ein Gutachten erstellen, aber Rechtssicherheit bringt Dir das nicht. Von daher wäre es eher rausgeworfenes Geld. 

Aber lass es mich mal so sagen: Wir verkaufen jetzt seit 12 Jahren Armbrüste und haben mit Sicherheit über 50.000 Exemplare allein in Deutschland verkauft. Auch Pfeilfangmatten sind heiß begehrt. Jede Menge Kunden üben mit den Waffen zu Hause, zugelassene Stände sind extrem selten. Wie oft haben wir nun von Kunden gehört, die vor Gericht mussten, weil sie im Garten geübt haben oder so? Genau NULL mal. 

Hier wird viel Lärm um nichts gemacht. 

Geschrieben

Wo kein Kläger, dort auch kein Angeklagter.

So lange sich Nachbarn nicht gestört fühlen und die Polizei rufen, wenn ein Nachbar oder Spaziergänger im Garten mit der Armbrust schießen, wird auch rein gar nichts passieren.

Wenn dann noch das Grundstück einigermaßen sichtgeschützt eingefriedet ist, werden es die wenigsten überhaupt mitbekommen.

Das bedeutet noch immer nicht, dass es erlaubt ist, egal wie viele Ihr davon verkauft habt und egal was Dein Jurist zusammengeschrieben hat.

 

Es reicht genau einer, der die Behörden einschaltet und der Tanz geht los. Und da wird das Schreiben Deines Anwaltes genau gar nichts bewirken.

 

Wenn ich nun @BJ68 richtig verstanden habe, geht es um eine Pfadfinderveranstaltung, wo er das Armbrustschießen für die über 18 Jährigen anbieten will, was ne coole Idee ist.

Sollte es sich um ein offizielles Pfandfinderlager halten, sprechen wir vermutlich über ein Privatgrundstück, wo gezeltet wird, Lagerfeuer gemacht werden etc.

Ich würde da kein Risiko eingehen und das ganze offiziell machen, mit Genehmigung der dort zuständigen Behörde oder anstelle der Armbrust auf Bögen umsteigen, die deutlich unkritischer sind. Regionale Schützenvereine oder Bogenshops können da bestimmt mit Ausrüstung aushelfen und das macht genauso Spaß.

Die Jugendherberge in meinem Wohnort hat einen großen Bolzplatz mit Bogenwiese. Pfeilfangnetze sind dort vorhanden und etwas größere Entfernungen sind da auch möglich, nur als Beispiel.

 

Wir hatten einmal als Abteilungsevent Bogenschießen gemacht und das mit einem lokalen Schützenverein aufgezogen, die sich dann vom Partnerverein ein paar 3D Tiere ausgeliehen und im Wald verteilt für uns aufgestellt hatten.

Das hat Riesenspaß gemacht und gab keinerlei Diskussion.

 

Vollkommen egal ob @JoergS und sein Anwalt recht haben oder nicht, oder @ASE richtig liegt. Es genügt ein links grüner Passant der die Polizei anruft, weil er/sie sich bedroht fühlen, die eine Gefahr vermuten, und der Tanz beginnt.

Geschrieben
5 minutes ago, whaco said:

Wenn ich nun @BJ68 richtig verstanden habe, geht es um eine Pfadfinderveranstaltung, wo er das Armbrustschießen für die über 18 Jährigen anbieten will, was ne coole Idee ist.

Sollte es sich um ein offizielles Pfandfinderlager halten, sprechen wir vermutlich über ein Privatgrundstück, wo gezeltet wird, Lagerfeuer gemacht werden etc.

Ich würde da kein Risiko eingehen und das ganze offiziell machen, mit Genehmigung der dort zuständigen Behörde oder anstelle der Armbrust auf Bögen umsteigen, die deutlich unkritischer sind. Regionale Schützenvereine oder Bogenshops können da bestimmt mit Ausrüstung aushelfen und das macht genauso Spaß.

 

 

Yep ist zwar kein Lager*, wäre aber unser Landeszentrum, wo es eine große Scheune gibt, d.h. abgeschlossener Raum, wo ich das machen möchte. U.U. auch mal bei unserem Stammesheim....für die Jüngeren gäbe es dann ein 625 Big Bore Blasrohr und Schleudern, sofern ich das überhaupt durchbekommen kann. 

Waffenbehörde mit Genehmigung ist auch ein Weg....und auch da würde es wahrscheinlich schon ein Proargument sein, wenn ich darlegen kann, dass das Teil unter 7.5 Joule hat....mal sehen....

 

*= mag zwar Privatgrundstück sein, aber meist ist das Gelände nicht umfriedet, sondern offen....weil z.B. Feld/Wiese vom Bauern. 

 

bj68

Geschrieben
4 hours ago, whaco said:

 

So lange sich Nachbarn nicht gestört fühlen und die Polizei rufen, wenn ein Nachbar oder Spaziergänger im Garten mit der Armbrust schießen, wird auch rein gar nichts passieren.

 

Es reicht genau einer, der die Behörden einschaltet und der Tanz geht los. Und da wird das Schreiben Deines Anwaltes genau gar nichts bewirken.

rmuten, und der Tanz beginnt.

Wir haben etliche Beriche über genau solche Vorfälle - Nachbarn rufen die Polizei. 

Die kommen dann vorbei und handeln. In allen Fällen war das "Gartenturnier" erstmal vorbei, in den meisten Fällen ohne Sicherstellungen etc.. Seltener wurden Armbrüste sichergestellt, aber in allen solchen Fällen (Monate später) wieder zurückgegeben. Eine Anklage ist in keinem bekannten Fall aktenkundig. 

Selbst im bekannten Fall des "Rehunfalls" wurde KEINE Anklage wegen des Armbrustschießens im Garten erhoben, sondern nur wegen des Lasers auf der Armbrust, der Überlassung der Armbrust an eine Minderjährige und der Wilderei. 

https://www.nachrichten-kl.de/2019/03/04/strafbefehl-nach-toetung-eines-rehs-mit-der-armbrust-strafbefehl-gegen-vater-erlassen-2/

 

Zumindest bislang sehen die Behörden das Schießen mit der Armbrust im eigenen Garten also eher entspannt. Was sich natürlich ändern kann, wie wir es bei den Waffentresor-Schlössern (KEY-Ception) gesehen haben. Ich höre nun schon, dass es sogar Fälle gibt, in denen man das Führen von Tierabwehr-Pfefferspray nur dort erlaubt, wo mit Tierangriffen verstärkt zu rechnen ist. 

Geschrieben

Nochmal, ob Du und Dein Anwalt oder @ASE richtig liegen, oder sogar beide Seiten ist erst einmal egal.

Wenn sich jemand beschwert hat man erst einmal die Lauferei und ggf. auch die Kosten an der Backe.

 

Ist man dann noch Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, WBK, Jagdschein, KWS, können wegen einem potentiellen Verstoß gegen das WaffG diese auch erst mal weg sein.

Das mag Dir und auch 90% Deiner Kunden, die keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen, egal sein, den meisten hier aber nicht.

 

Solche Themen sind eine Abwägungssache, deren Grundlage für eine Entscheidung jedenfalls nicht auf Grundlage einer Aussage eines Händlers für freie Waffen legen würde, sondern so etwas würde ich immer mit der zuständigen Waffenbehörde abstimmen.

 

@BJ68 Die sagtest, Du möchtest das Armbrustschießen in einer Scheune machen, richtig?

Damit wäre schon einmal sichergestellt, dass die Bolzen das Grundstück nicht verlassen können. Wenn jetzt noch ein Pfeilfang aufgestellt wird, also eine Pfeilfangmatte oder ein Pfeilfangnetz, sollte für eine temporäre Schießanlage der Sicherheit genüge getan sein und das als Konzept der Behörde vorgelegt und die Entscheidung abwarten und auf der sicheren Seiten sein.

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