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CZ Scorpion Evo 3 S2 Micro- BDS Freie Pistole


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ein Mitglied unserer BDS Gruppe ist mit einem Antrag an mich herangetreten für eine halbautomatische Kurzwaffe die er in der freien Klasse im BDS schießen möchte.

Die Waffe ist eine CZ Scorpion EVO 3 S2 Micro.

Das Mitglied plant die Waffe bei einem Büchsenmacher zu kaufen der die Schulterstütze entfernt was ein abfeuern der Waffe aus der Schulter unmöglich macht.

Laut technischen Spezifikationen hat die EVO Micro eine Lauflänge von 140 mm was innerhalb der Regularien des BDS liegt.

Bei Frankonia steht Die Pistolenvariante unterliegt dem Verbot der Schoesssportlivhen Verwendung.

Soweit klar…

Aber bezieht sich das auf die Schulterstütze ?

https://www.frankonia.de/p/cz/pistole-scorpion-evo-3-s2-micro/2021171
 

Ich bin geneigt zu sagen- das Ding ist nicht zugelassen- will aber nicht der ewige Neinsager sein…

 

Geschrieben (bearbeitet)

Speziell zu der nein zu sagen sollte Dich nicht zum ewigen Nein-Sager machen..🤣
 

Lese interessiert mit, da ich gerade eine BDS-Gruppe initiiert habe und mit solchen

Dingen zukünftig auch konfrontiert werden werde.

Und, offen gestanden, bei aller Begeisterung für Waffen und auch Besonderheiten, 

für solche Dinge dann doch eher weniger Verständnis habe. Jedenfalls, wenn ich

nicht im Ansatz eine schiesssportliche Sinnhaftigkeit erkennen kann.

Bearbeitet von MB69
Geschrieben

Rechtlich dürfte es unstrittig sein, dass es eine Kurzwaffe ist, da sie auch eingeklappt bestimmungsgemäß funktioniert und dann unter 60cm Länge ist.

Dann kommen wir zum Kern des Problems. Zulassung für die freie Klasse im BDS.

Beim kurzen lesen des Abschnitts K3 im KW Handbuch finde ich jetzt nichts, das diese Pistole ausschließt.

Da der Antrag sowieso durch den entsprechenden Verantwortlichen unterzeichnet werden muss, könnte man diesen im Vorfeld fragen, ob da was dagegen spricht.

Geschrieben (bearbeitet)

Das Thema ist alt:

 

A 11.03 Nichtzulassung von Anscheinswaffen
Kurzwaffenversionen von halbautomatischen Langwaffen und Kurzwaffen, die
den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe haben, sind ungeachtet
einer möglichen Freistellung durch das Bundeskriminalamt in allen BDSDisziplinen
nicht zugelassen.

Bearbeitet von CZM52

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