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IGNORED

Persönliche Eignung mit Medikamenten?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
  Am 6.6.2024 um 22:02 schrieb WOF:

Wie kommst du auf den Gedanken du seiest berufen

Gut- oder Schlecht zu heißen was jemand anderes tut?

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Hä?

Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?

 

Weil ich eine Meinung habe. Mit dieser Meinung versuche ich stets Ärger von mir und meinem Hobby fern zu halten.

 

Sollte jemand dazu raten, relevante angaben im Antrag zu verschweigen, wäre das eine eine Anstiftung zu....... keine Ahnung, auf jeden Fall zu einer Falschaussage. Als rechtstreuer Bundesbürger und besonders als Waffenbesizter kann ich das nicht gutheißen!

 

Das es unserer Sache (den Waffenbesitz auch weiterhin ohne weiterer Auflagen die die innere Sicherheit verbessern (grün)) schadet wenn dann doch jemand mit seinen Waffen, die er eigentlich nur hat weil er im Antrag unrichtige Angaben gemacht hat, Mist baut, sollte eigentlich selbst dem  jedem User hier logisch erscheinen.

 

Reicht dir  @WOF das als Begründung warum ich mir es anmaße meine Meinung kund zu tun? 

Geschrieben
  Am 7.6.2024 um 05:47 schrieb WOF:

Deine Meinung ist dir unbenommen.

Ob etwas gut oder schlecht ist evtl.

sogar legal/illegal ist keine Meinung.

 

Ob dir etwas gefällt ist eine Meinung.

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...sondern eine Rechtsauslegung - wären unsre Gesetze so eindeutig, bräuchten wir keine Anwälte :D  (warst du Schweizer? ist das bei euch einfacher?)

 

Und dein "ist keine Meinung" erinnert mich hart an die Phrase "Hass ist keine Meinung". Willst du das Konzept von Meinungsfreiheit wirklich so sehr einengen/Vorlagen zum Beschneiden liefern?

 

Und im Ernst: Wie wirkt es, wenn Waffenbesitzer empfehlen, der Behörde ggü. falsche Angaben mit Unterschrift im Formular zu bestätigen?

Geschrieben
  Am 6.6.2024 um 16:30 schrieb Gewehrgranate:

Wenn du dabei angibst dass du Leiden hast die deine Waffenrechtliche persönliche Eignung und / oder Zuverlässigkeit tangieren, kann bzw. wird deine Waffenbehörde von dir ein Gutachten verlangen.

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Wenn du dies machst solltest du keine Erlaubnis haben, denn du bist zu blöde um mit solchen Dingen umzugehen.

Geschrieben
  Am 7.6.2024 um 08:31 schrieb s_f:

Willst du das Konzept von Meinungsfreiheit wirklich so sehr einengen/Vorlagen zum Beschneiden liefern?

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Nein, ganz im Gegenteil. Ich halte die Meinungsfreiheit
für sehr wichtig. Andererseits ist das Recht auf die
Entscheidung ob jemand seine Krankengeschichte ans
schwarze Brett genagelt haben möchte oder nicht imho
höher zu bewerten.
Jemand der von selbst Hilfe in Anspruch nimmt und sich
Gedanken macht ob sein Handeln angemessen ist hat die
Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang
mit gefährlichen Gegenständen voll erfüllt. Denjenigen in
seiner Freiheit zu beschneiden weil jemand anderes eine
diffuse Angst hat ist nicht vertretbar.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 7.6.2024 um 10:59 schrieb WOF:

Jemand der von selbst Hilfe in Anspruch nimmt und sich
Gedanken macht ob sein Handeln angemessen ist hat die
Voraussetzungen für den verantwortungsvollen Umgang
mit gefährlichen Gegenständen voll erfüllt. Denjenigen in
seiner Freiheit zu beschneiden weil jemand anderes eine
diffuse Angst hat ist nicht vertretbar.

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Der vorige Beitrag gefällt mir gut.

 

Denn es gibt keine Gedankenverbrechen. Und Wortverbrechen gibt es auch nur in Extremfällen (die hier sicher nicht vorliegen). Aber die Regierung - die jetzige und vorige - hätte es gerne anders. Sie wollen uns einschüchten, nicht mehr die eigene Meinung zu äußern (im Widerspruch zu Art. 5 GG, die Nazikeule ist bei denen und ihren Massenmedien weiterhin sehr beliebt). Sie verfolgen und bestrafen friedliche Aufklärer (Michael Ballweg, Oliver Janich u. a.). Verbrechen fangen erst bei Taten an. Überlegen, Diskutieren, Beraten und Aufklären muss frei bleiben. Sonst ginge das zu Lasten der Qualität der Taten - im Extremfall bis hin zu echten Verbrechen.

Bearbeitet von mwe
Geschrieben
  Am 5.6.2024 um 21:33 schrieb WOF:

Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.

Von da erfährt keine Behörde etwas.

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Frag mal die Hinterbliebenen von Ante P., das ist der Psychiatriepatient der als freiwillig anwesender Patient doch lieber wieder nach Hause aufs Sofa wollte. Am 2.5.22 im ZI zu Mannheim. Leider kam ihm was auf dem Marktplatz (der in Mannheim, ich kann die Quadrate von Rheinau gerade noch unterscheiden, im Gegensatz zu diversen Edelfedern) dazwischen.

 

Aber mit der ePA wird das einfacher. Alles.

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 7.6.2024 um 20:27 schrieb Harry Callahan:

Deshalb unterschreibst Du ja beim Antrag, dass Du mit der Einholung entsprechender Auskünfte einverstanden bist. Rein freiwillig natürlich. 

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Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, so etwas unterschrieben zu haben. Ich meine etwas bei der Polizei, womit ich Ärzte von der Schweigepflicht entbinde. Welcher Antrag soll das sein?

 

Das wäre auch in ähnlich hochgradigem Maße fragwürdig bzw. verfassungswidrig wie die de facto Aufhebung der Unverletzlichkeit unserer Wohnungen (entgegen Art. 13 GG). Von letzterem weiß ich allerdings.

Bearbeitet von mwe

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