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IGNORED

Waffenbegleitschein - Was darf man damit alles?


Tier911

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden schrieb Schnuffi:

Abfragen kann ich nur meinen Bestand, sowie die Rep. und verwahr Waffen.

 

Fragst Du online direkt beim NWR ab (sollte eigentlich außerhalb einer Behörde nicht möglich sein) oder nimmst Du die Info aus Deinem eigenen Waffenverwaltungsprogramm?

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vor 18 Stunden schrieb Elo:

 

Das ist einer der bekannten Kritikpunkte.

Es läßt sich nur überprüfen, ob die WBK zum Zeitpunkt X gültig ist, nicht aber ob der konkrete Voreintrag Y gültig ist.

 

Da die Händler nicht mehr selbst die erworbene Waffe eintragen, wäre es sogar (theoretisch) möglich, auf einen Voreintrag bei unterschiedlichen Händlern mehrere Produkte einzukaufen.

Das sollte allerdings schnell auffallen.

Wenn ich eine Waffe an einen Sportschützen, die einen Voreintrag bedarf, die NWR Daten eingebe zeigt es entweder Rot oder Grün an.

Ich habe noch nicht versucht zwei Waffen auf einen Vorentrag zu überlassen. Ich kann nicht sagen,  ob die Erwerbsberechtigung nach dem 

überlassen gleich gelöscht wird.

Ich habe aber einem Händler,  der angeblich keine Erlaubnis mehr hat,  zu Testzwecken eine Waffe versucht zu überlassen. 

Da hat sofort die Rote Lampe ausgeleuchtet und ich habe den Vorgang abgebrochen/storniert. 

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vor 2 Stunden schrieb Schnuffi:

Ich kann nicht sagen,  ob die Erwerbsberechtigung nach dem überlassen gleich gelöscht wird.

 

Soweit ich weiß, wird bei dem Vorgang nur die Gültigkeit des Erwerbsdokuments geprüft - also nur die WBK als Gesamtwerk, nicht der einzelne Voreintrag.

In die Eingabemaske wird doch nicht eingegeben. daß die Überlassung einer Waffe der Art X im Kaliber Y beabsichtigt ist?

 

Bezüglich der theoretischen Mehrfachnutzung schrieb ich von unterschiedlichen Händlern, anders könnte so etwas kaum funktionieren.

 

Sind aber alles halt nur Einzelaspekte der Bestrebungen hierzulande, alles weitmöglichst zu regulieren, auch wenn ein nachgewiesener Nutzen nicht wirklich bestätigt ist?

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Am 12.1.2024 um 18:55 schrieb CZM52:

Nur im eigenen Programm, z.b. Waffenbuch des VDB

Und das läuft übers NWR-Meldeportal für die Waffenhändler. Die dortigen Daten werden dann von der Kopfstelle des NWR in Mecklenburg-Vorpommern ins NWR übertragen.

 

Im NWR selbst arbeiten sonst nur die Waffenbehörden.

 

Gruß SBine

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