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IGNORED

Der VDB und die Verfassungsklage


GermanKraut

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Der gutgemeinte Ansatz des VDB zum Entwurf eines neuen Waffengesetzes ist in den Orbit der Bedenkenträger geschossen worden und wird dort zerredet werden, und gleichfalls wird das öffentliche bzw. veröffentlichte Interesse daran wohl sehr bald verschwinden. Denn "Wir haben ganz andere Sorgen!": Ukraine, Israel, das Haushaltsloch und natürlich die immer wieder verfehlten Klimaschutzziele. Die Insolvenzen häufen sich, die Inflation schwebt wie ein Damoklessschwert über der Weltwirtschaft und Venezuela hat unlängst angekündigt, einen Teil eines Nachbarstaates annektieren zu wollen - der nächste Krieg. Von der aktuellen Ampel und der Opposition hat man für die Waffenrechts-Entschärfungen nichts mehr zu erwarten ausser "dummen Sprüchen".

Was also tun?

Viele Möglichkeiten gibt es nicht mehr, außer: Die verfassungsrechtliche Karte spielen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bislang noch nicht zu einer Waffenrechts-Entschärfung geäußert, man kann also bis nach Karlsruhe gehen. So einen Marsch durch die Gerichtsinstanzen muß man allerdings generalstabsmässig vorbereiten.

Es braucht gute Anwälte, die auf Verfasssungsrecht spezialisiert sind und die Gerichtsgebräuche in Karlsruhe kennen. Diese Anwälte sind teuer, die Honorare beginnen im fünfstelligen Bereich. Für einen solchen "juristischen Feldzug" muß man eine Kriegskasse anlegen und füttern, und dann mit einer verfassungsrechtlich versierten Kanzlei eine Strategie entwickeln.

Last not least braucht es "Betroffene" von Repressionsmaßnahmen, die bereit sind, die Rolle von Angeklagten, Verurteilten und Beschwerdeführern vor dem Bundesverfassungsgericht einzunehmen, was mit wirtschaftlich-sozialen Belastungen und medialem Interesse verbunden sein kann, die das weitere Leben in der einen oder anderen Richtung bestimmen können.

 

Im Extremfall könne diese desaströse Folgen haben: Der oder die Betroffenen müssen sorgfältig ausgesucht und auch begleitet werden, was auch finanzielle Aspekte haben kann.

Es geht also bei dieser Idee eines strategischen Marsches nach Karlsruhe also um ziemlich viel Geld. Insgesamt könnten wohl niedrige sechsstellige Beträge erforderlich werden.

Es wäre deshalb interessant, sich beim VDB darüber Gedanken zu machen, ob ein solcher Weg alleine von den finanziellen Möglichkeiten her gangbar wäre.

Bearbeitet von GermanKraut
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Ein solches Vorgehen ist (rechtlich) völlig sinnlos - so ähnlich, wie der Großteil deiner Posts.

 

Wer mehr wissen möchte, liest sich die erstrittene Entscheidung zum gegensätzlichen Verfahren (Verfassungsbeschwerde zur Verschärfung des Waffenrechts) durch und kehrt die Vorzeichen um. Kurzum: Das geltende Waffenrecht schränkt insbesondere das Freiheitsrecht in verhältnismäßiger Form ein.

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