Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Waffenkontrollen zur Datenbereinigung - und wenn der Waffenbesitzer dafür zahlen darf


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

 

Hier berichtet der YTuber von der Waffenkontrolle bei einem Bekannten, der die Kontrolleure mit der Begründung nicht einließ, er wolle einen Termin und einen Zeugen dabei haben. Der Ytuber war dann als Zeuge bei der Kontrolle anwesend. Nun folgt die aufgestellte provokative Frage, ob es hier noch um die sichere Aufbewahrung geht, oder letztendlich um Fehler in den Behörden aufzudecken und die Waffenbesitzer dafür noch zahlen zu lassen... und weswegen man seine Einzahlungsquittungen und Schriftverkehr aufbewahren sollte.

Geschrieben

Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen (entgegen dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers, s. Begründung zu § 36 Abs. 3 WaffG) ist ohnehin eine Sauerei. 

Egal, wie man es dreht und wendet. 

  • Gefällt mir 4
  • Wichtig 1
Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb karlyman:

Die Gebührenerhebung für die Aufbewahrungskontrollen (entgegen dem erklärten Willen des Bundesgesetzgebers, s. Begründung zu § 36 Abs. 3 WaffG) ist ohnehin eine Sauerei. 

Mußtest/solltest Du zahlen? Wenn ja: Rechtsmittel eingelegt, wenigstens gegen die Gebührenhöhe?

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Last_Bullet:

oder letztendlich um Fehler in den Behörden aufzudecken

Das Interesse daran hält sich gerne mal in sehr engen Grenzen. Bei mit hat die untere Waffenrechtsbehörde sich Jahre lang geweigert einen von einer Behörde verursachten völlig schwachsinnigen Eintrag (im NWR) zu korrigieren, trotz wiederholten sehr ausführlichen freundlichen Hinweises. Erst beim Verkauf des schlimmen corpus delicti wurde auf freundliches Drängeln der Behörde des Erwerbers (die hätten sich wohl mit der Korrektur schwer getan) durch meine Behörde der Fehler korrigiert. 

 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb Last_Bullet:

sogar Oberwaltungsgericht(e) haben das schon im Einzelnen bestätigt - es ist also koscher

 

was soll daran "koscher" sein wenn ein OVG ein urteil spricht welches "gegen die intension des gesetzsgebers" ausgelegt wird?!?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

was soll daran "koscher" sein

 

Ganz einfach. Der Kläger hat verloren und darf wie alle anderen, bei denen für Waffenkontrollen Gebühren erhoben werden, zahlen. Da anscheinend keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Ding erstmal durch. Die Behörde ist fein raus. Widersprüche kann man sich sparen, wenn einem da nicht eine ganz neue Begründung einfällt. Aber darum geht es in dem Video nicht.

Bearbeitet von Last_Bullet
Geschrieben

Wie ich es nenne oder definiere, spielt keine Rolle. Sie lassen sich die Datenbereinigung selbst verursachter Fehler über die Kontrollen dann auch noch entlohnen, das ist die Frage, die der YTuber aufstellt. Das wäre dann die doppelte Sauerei.

 

 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.