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Fight4right – für faires Waffenrecht


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VDB-Nachrichten, 19.04.2024:

 

Generelles Messerverbot in Österreich geplant

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/19042024_generelles_messerverbot_in_oesterreich_geplant.html

 

Zitat:

 

Entwurf für ein „Messertrage-Verbotsgesetz“ am 17. April bekannt geworden


Im März hatte der österreichische Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum angekündigt. Er beauftragte Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen mit der Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesvorschlags, der das Mitführen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände untersagt. Nun – am 17. April – ist der Gesetzentwurf, der offenbar bereits am 11. April ausgefertigt wurde, über die Presseagentur APA (Austria Presse Agentur) an die Öffentlichkeit gelangt.
Der Standard schreibt: „In der der APA vorliegenden Entwurfsfassung vom 11. April wird das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen bis auf einige Ausnahmen verboten.“
Eine Zuwiderhandlung stelle eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen sanktioniert werden könne. „Nicht verboten ist jedoch der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern dieses nicht griffbereit ist, auch Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schusswaffen führen dürfen (Jäger, militärische Bundesheer-Angehörige), sind von der neuen Regelung ausgenommen.“
Der Kurier ergänzt: „Am Nachmittag (des 17. April) präzisierte das Innenministerium, dass Taschenmesser bzw. sogenannte Schweizermesser, deren Klingen nur mit beiden Händen geöffnet werden können, nicht unter das Verbot fallen dürften. Auch wenn etwa ein „Hirschfänger“ mit Klingenlängen ab 20 Zentimetern und mehr in der Trachtenlederhose zum Kirtag mitgenommen wird, sollte das erlaubt sein, informierte das Innenministerium – denn in diesem Fall handle es sich um Brauchtumspflege und damit um eine weitere Ausnahme.“

 

Die Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) kommentiert das Gesetzesvorhaben folgendermaßen:
„Um es gleich vorwegzunehmen, das einzig Brauchbare an diesem neuen Gesetzesentwurf ist die Ausnahme für Inhaber von Waffenpässen, Waffenbesitzkarten und Jagdkarten. Der Rest des Gesetzes ist aber blanker politischer Aktionismus, der kein einziges Opfer einer Gewaltausübung verhindern wird“, so IWÖ-Präsident Andreas Rippel, Experte für Waffen-, Jagd und Strafrecht. Der Wiener Rechtsanwalt schreibt weiter: „Die Unsinnigkeiten, die dieses Gesetz produziert, sind nahezu uferlos und muß man den Herrn Bundesminister für Inneres (sagen Sie niemals Innenminister, denn das wäre nicht der korrekte Titel, seien Sie doch genau!) fragen, was er mit solchen Gesetzen verhindern möchte. Vielleicht die zahllosen Messerstechereien der Schwammerlsucher am Weg in den Wald zu den besten Schwammerlplätzen? Oder die schon legendären Duelle mit Stanley-Messern von Arbeitern am Nachhauseweg?“

 

Nach der Veröffentlichung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 am Dienstag, 9. April, hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bundesvorsitzende des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, eine ähnliche Gangart für Deutschland befürwortet. „Das Führen von Messern muss klar und offiziell geächtet werden“, erklärte er laut Münchner Merkur. Er wünscht sich ein bundesweites Messerverbot, da es seiner Meinung nach das Bahnfahren „deutlich sicherer machen“ würde.

 

(Zitat Ende)

 

Gibt dazu im Forum einen eigenen Diskussionsfaden:

 

https://forum.waffen-online.de/topic/477060-messerverbote-in-österreich/

 

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VDB: Webseminar Europawahl

 

Dienstag, 28. Mai 2024, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr

 

Kosten (je zzgl. MwSt.):
VDB-Mitglieder: kostenfrei
Nicht-Mitglieder: 29,- € pro Teilnehmer

 

Weitere Bedingungen und Anmeldung auf der VDB-Webseite:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/fortbildungsangebote/aktuelle/08052024_europawahl.html

 

 

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VDB-Nachrichten, 17.05.2024:

 

https://www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/17052024_eu-feuerwaffenverordnung_abstimmung_erst_im_herbst_2024.html

 

Zitat:

 

EU-Feuerwaffenverordnung: Abstimmung erst im Herbst 2024

 

Erneute Überarbeitung macht nochmalige Abstimmung im Parlament erforderlich

 

Mitte März hatten sich die Verhandlungsteams der Rates, des Parlaments und der Kommission in den interinstitutionellen Verhandlungen (dem sogenannten Trilog) über den Inhalt verständigt. Am 23. April 2024 stimmte das Europäische Parlament für die überarbeitete EU-Feuerwaffenverordnung – offiziell bekannt als Verordnung 258/2012 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Transitmaßnahmen für Feuerwaffen, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition.

Ursprünglich wurde erwartet, dass der Rat in der auf die Abstimmung folgenden Woche ebenfalls zustimmte, hier wurde jedoch kein Zeitpunkt bekannt, ebenso erfolgte keine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (siehe unseren Bericht vom 21.03.2024).

Wir haben nun erfahren, dass die Neufassung der Verordnung ins Corrigendum-Verfahren gegangen ist. Infolgedessen wird der überarbeitete Text noch einmal in die Abstimmungsrunde ins EU-Parlament gehen. Aufgrund der Europawahl wird die Abstimmung erst im Herbst 2024 erfolgen. Ob die Neuwahlen das Ergebnis beeinflussen werden, bleibt abzuwarten. 

Die Novelle wurde grundlegend überarbeitet und neu formuliert. 
Wesentliche Änderungen sind die geplante Einführung eines elektronischen Lizenzierungssystem (ELS), über das Ein- und Ausfuhrgenehmigungen zukünftig elektronische erstellt werden sollen. Ebenso wurden die betroffenen Waffen konkretisiert und u.a. um Schalldämpfer, SRS- und Dekowaffen ergänzt. 

Der VDB arbeitet bereits umfangreiches Informationsmaterial zur Neufassung aus und wird diese in Kürze auf der Homepage zur Verfügung stellen. 

Pressemitteilung des Europäischen Rates 

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments

Den jetzigen Stand der neuen Fassung der können Sie hier (auf Englisch) einsehen: https://www.europarl.europa.eu/RegData/commissions/inta/inag/2024/03-20/INTA_AG(2024)759983_EN.docx

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