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IGNORED

Erwerb und Besitz ... von Munition durch Jäger, WaffenG §13: (5)


P 8X

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Ich habe vor kurzem meine bisher einzige EWB für .22 lr in Form eines WS verkauft. Antrag auf Voreintrag .22 lr (neu) liegt seit Anfang Mai,

noch nicht bearbeitet, dem Amt vor (WBK für Sportschützen, Grün).

Möchte .22 lr in lang und kurz erwerben, bin außerdem im Besitz des Jagdscheins.

Frage an SB, was mit vorhandener Muni in .22lr?

--> Kein Bedürfniss, also keine Besitzerlaubnis. Auch nicht auf JS!

Meine Konsequenz: alle Muni in .22 lr weitergegeben bzw. verkauft.

Denn man stellte die Möglichkeit einer Hausdurchsuchung im diesem Zusammenhang in den Raum.

Ich habe in der Jagdschule (2021) gelernt, daß der Jäger jegliche jagdwaffentaugliche Munition erwerben und besitzen darf, ohne dafür

die passende Waffe im entsprechenden Kaliber besitzen zu müssen ( WG §13, 5).

Frage an die Gemeinschaft:

Wo finde ich dafür die rechtliche Grundlage, wenn das Amt den §13 WaffenG anders auslegt (Kommentar, Urteil etc.)?

 

 

 

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Im Grunde hast Du schon alles geschrieben:

Grundlage § 13 (5) WaffG, sofern Munition für Langwaffen und nicht nach Bundesjagdgesetz verboten.

 

Nichts anderes auch in der WaffVwV:

13.5 Für Langwaffen geeignete Munition kann ein Jäger allein auf Grund eines gültigen Jahres- oder Tagesjagdscheines erwerben, sofern diese zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht nach dem BJagdG verboten ist.

 

Für z. B. den Einsatz auf Raubwild ist die .22 lr. nicht gem. BJagdG verboten.

 

Daß es eine Langwaffenpatrone ist, kannst Du auch über die langjährige Bezeichnung .22 lfb (für Büchsen) herleiten.

 

Bezüglich .22 kurz könnte die Argumentation möglicherweise schwierig werden.

 

Ich sehe aber schon die Diskussion am Horizont, wo die Behörde nun auch bei Munition nach erlaubtem Erwerb im Anschluß das Bedürfnis zum weiteren Besitz prüft ...

Edited by Elo
  • Important 1
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Am 3.7.2022 um 04:24 schrieb Elo:

Ich sehe gerade, Du hast das Thema bei Waffenrecht und bei Jagd aufgemacht - wäre wohl sinnvoller, beide Fäden zusammenzulegen.

Ja, weil ich mir nicht sicher war, wo das Thema besser aufgehoben ist.

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Am 3.7.2022 um 09:27 schrieb JuergenG:

Eben, deswegen geht es auch da weiter 

 

Vielen Dank, daß du die Entscheidung für mich getroffen hast, wo das Thema besser aufgehoben ist.  :smile:

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