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IGNORED

AR 15 Wechselsystem und Lower Konfiguration


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Geschrieben

Ich hätte mal eine Frage auf die das Affengesetz mit Sicherheit eine Antwort hat- ich bin auch nicht zu faul zum Suchen.

Ich würde aber gerne fragen ob mein Gedankengang korrekt ist.

Ausgangslage

Ich besitze eine Waffe Typ AR 15 20

Zoll Lauflänge mit Schubschaft.

Ich würde mir gerne ein kompaktes Wechselsystem in 7,5 Zoll kaufen ( nicht weil es sinnig ist sondern weil

es erlaubt ist und Spaß macht ) das es als Komplettwaffe mit Feststellungsbescheid gibt allerdings mit Festschaft.

Ich habe einen Festschaft mit rifle Tube etc und würde die Waffe vor dem

Schiessen mit dem Wechselsystem 

umbauen.

Wäre das korrekt im Sinne des Affengesetzes oder gibt es da irgendwo Probleme die ich nicht sehe - zB das der Feststellungsbescheid des BKA nur für den spezifischen Lower in diesem Fall von Hera gilt ?

 

Vielen Dank und habt ein schönes Wochenende!

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Tarabano:

Ich besitze eine Waffe Typ AR 15 20

Zoll Lauflänge mit Schubschaft.

 

vor 3 Minuten schrieb Tarabano:

Ich habe einen Festschaft mit rifle Tube etc und würde die Waffe vor dem

Schiessen mit dem Wechselsystem 

umbauen.

du willst jedes mal die buffertube umbauen?!?

das kurze 7,5" system mit einer rifle tube mit dem entsprechenden buffer und der dazugehörigen feder nutzen?

 

rechtlich sollte das gehen solange der "anschein gewart" wird"!

ob das mit den komponenten aber wirklich läuft is ne andere frage!

Geschrieben

das geheimnisvolle 20" AR-15 hat also eine Carbine Tube mit Schubschaft.

 

Um die Idee bezüglich BKA und des 7" Wechselsystems mit Festschaft, ohne Tube Umbau zu realisieren, schlage ich einen Magpul MOE Fixed Carbine Stock, oder den neuen Magpul PRS Lite, da diese Beiden technisch unumgänglich Festschäfte sind und beide einen MilSpec Carbine Tube nutzen!

 

 

Geschrieben

Achtung Nachtrag.

 

Ich erinnere mich an den Bescheid der 7" Hera Gesamtwaffe als .223 Rem. Dieser Bescheid war quasi Wasserdicht und erlaubt gar keine äußerliche Modifikation.

Nun handelt es sich hier um ein Wechselsystem. Wie genau (Spielraum/Festschaft) dem Bescheid jetzt zu folgen sei, ist mir unbekannt.

Jedenfalls sind die von mir o.g. Schäfte, beides Festschäfte.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb Tarabano:

Ich habe einen Festschaft mit rifle Tube etc und würde die Waffe vor dem Schiessen mit dem Wechselsystem umbauen.

 

Zum Rechtlichen kann ich Dir nichts sagen, aber diese Idee erscheint mir nicht weise. Die Mutter sollte bei einem normalen AR recht fest sitzen und "properly staked" (wie auch immer das auf Deutsch heißt) sein. Bei Verwendung einer anti-tilt tube kann man darauf verzichten, aber das Wechseln wäre trotzdem eine Viecherei. Verhindern Dein Körperbau oder Nutzungsprofil die Verwendung eines Festschaftes? Wenn nicht, liegt die Lösung ja auf der Hand. Dann noch auf die eine oder andere Weise das Gas in beiden Upper so regeln, dass sie mit demselben Lower (bezüglich buffer tube, buffer, Feder, etc.) funktionieren, und gut ist.

Geschrieben (bearbeitet)
16 hours ago, Speedmark said:

Ich erinnere mich an den Bescheid der 7" Hera Gesamtwaffe als .223 Rem. Dieser Bescheid war quasi Wasserdicht und erlaubt gar keine äußerliche Modifikation.

 

Die Entfernung oder das Ersetzen eines nicht relevanten Teils, ist immer i.O. (wurde so auch schon in bestehenden Bescheiden so erklärt/begründet)

 

Z.B. BKA Bescheid sagt nur ein bestimmter Schubschaft sei erlaubt, ist auch jeder Festschaft erlaubt.

Ist nur ein Festschaft erlaubt, sind grundsätzlich alle Festschäfte erlaubt, da Festschäfte keinen Anschein herstellen.

 

 

Beim 9" Schmeisser ist auch ein Schubschaft von Schmeisser erlaubt.

Bearbeitet von sniperd
Geschrieben

Hey, das ist nicht so wie von Dir beschrieben!

 

Das es sich technisch um Festschäfte handelt, hat nur die mechanische Funktion eines Schubschafts ausgeschlossen. Man kann das nicht verallgemeinern. Es zählt was im FB steht. Wird da namentlich ein Schaft erwähnt, dann ist Feierabend. Wird darin „einFestschaft oder „eine feste Schulterstütze erwähnt, hätte man Spielraum. Den Du bei einer Waffenkontrolle wirksam verteidigen musst, sofern man Dir überhaupt die Gelegenheit dazu gibt.

 

Und all das ist immer noch kein sicheres Indiz bezüglich einer folgenden Gesamtschau durch das BKA. Daher sind Deine und meine Wünsche und haste gelesen, haste gehört, vom Büxer gesagt, vom Kollegen oder sonst wem gesagt, völlig gegenstandslos.

 

Es ist daher nicht ganz so einfach wie wir es gerne hätten.

Deshalb und nur deshalb habe ich für meine .22 und .9er beim BKA je einen persönlichen Antrag auf eine Beurteilung in meiner Sache gestellt. Meine Bescheide mit meinem persönlichen Aktenzeichen, führe ich daher seit Erhalt als laminierte Version in meiner Schießtasche mit mir. Es ist schön und beruhigend Rechtssicher und zusätzlich Reglement-Konform lt. Techn. Spezifikation, der Waffenkontrolle gegenüber zu treten. Man kann sich also stressfrei auf sein Match konzentrieren.

 

Nochmal zurück zum Kern.

Man sollte also unbedingt die FBs der Hersteller ganz genau lesen und nicht in seiner eigenen Sache verallgemeinert betrachten.

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