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IGNORED

Bedürfnisantrag - Vereinszugehörigkeit berechnen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Astanase:

Nur im Vorstand seid Gründung und unser Vorsitzender wird sich hüten der Behörde irgendwas von sich aus zukommen zu lassen was nicht zu seinen Aufgaben / Pflichten gehört.

Ich stimme dir voll zu das keine Behörde etwas von einem Vorsitzenden zu bekommen hat was ihr nicht zusteht.

Ich sehe meinen Posten als Vorsitzender so das ich für den Verein und die Mitglieder da bin und sie daher mit meinem Wissen und Können unterstütze und leite.

Da ich den direkten Draht zum Kreis- und Landesverband sowie der Behörde habe und die Anträge auch über meinen Schreibtisch laufen sehe ich mein Vorgehen

als Hilfe für meine Mitglieder. Anfänger und Neulinge sind bei uns gerne gesehen sie müssen sich natürlich an die Regeln der Sportordnung und des menschlichen Miteinander halten.

 

Es soll aber auch Vereine mit Vorsitzenden geben bei denen die Schützen alles in Eigenregie machen müssen und sich dann ärgern wenn ihnen ein Fehler unterlaufen ist den

ein Kontrollblick eines "Freundes" verhindert hätte. Meine Vorgehensweise, den SB im Vorfeld um die Überprüfung des Antragstellers zu bitten, wurde vom SB befürwortet

er und die andere Behörde hätten so etwas mehr Zeit.

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Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb JPLafitte:

Ich sehe meinen Posten als Vorsitzender so das ich für den Verein und die Mitglieder da bin und sie daher mit meinem Wissen und Können unterstütze und leite.

👍

Perfekt! 

Was kann einem Verein besseres passieren, als einen Vorstand, der für die Sache brennt und nicht nur verwaltet, weil es halt sonst keiner macht...? 

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb MAHRS:

Meine vorletzten Voreinträge dauerten in der Corona-Zeit sieben (Wochen)Tage inkl. Postversand zurück. Vorletzte Woche hat es dann vier Tage inkl. Post zurück gedauert.

Ländersache? Behördenunterschiede? Oder wird doch nicht jedesmal überprüft?

 

Jede Behörde definiert für sich behördenintern eine Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung, in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten

Bei meiner aktuellen Waffenbehörde sind es exakt 6 Monate, damals bei meiner alten waren es 12 Monate.

Manche Behörden sind bei bekannten regelmäßigen Kunden wohl kulanter, d.h. es gibt den Voreintrag, bevor die Überprüfung wieder alle Stationen durchlaufen hat.

 

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