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IGNORED

Als Deutscher mit Wohnsitz in Österreich Waffe erwerben.


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

ich wohne berufsbedingt als Deutscher derzeit in Österreich, habe aber auch noch eine Wohnung in Deutschland. Ich war in Deutschland 2 Jahre Sportschütze hab mir aber nie eine WBK geholt. 

 

Ich bin erst seit kurzem darauf aufmerksam geworden wie liberal eigentlich die Waffengesetze hier in Österreich sind.

 

Darf ich hier als Deutscher eine Schusswaffe kaufen und besitzen solange diese in meiner österreichischen Wohnung verbleibt?

 

Viele Grüße,

 

Harald

Bearbeitet von Sile810
Geschrieben (bearbeitet)

Da du dich vor Antragstellung bzw. Waffenerwerb ja sicherlich nochmal rechtlich einwandfrei kundig machen wirst, hier nur kurz und bündig meine Einschätzung: JA.

 

siehe hier:

 

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10006016

 

§§ 21 und 28

 

Allerdings gilt natürlich auch in Österreich die Bedingung, dass du als Sportschütze aktiv sein musst (s. §11b) - und deinen Lebensmittelpunkt in Österreich hast, die Frage ist also, wie "dauerhaft" der "berufsbedingte Aufenthalt" ist.

Bearbeitet von Sgt.Tackleberry
Geschrieben

Sollte dies mittlerweile eigentlich nicht allgemein bekannt sein? Nach Heidelberg haben doch eigentlich genug Medien darüber berichtet. Da war genau das zu lesen: Ein Wohnsitz in Österreich kann dort ausreichend sein um nach dem geltenden Recht dort bestimmte Waffen zu kaufen. Diese nach Deutschland zu verbringen ist natürlich nicht legal ohne nach Deutschem Recht die entsprechende Berechtigung zu besitzen.

Geschrieben
Am 19.5.2022 um 11:30 schrieb Sgt.Tackleberry:

 

Allerdings gilt natürlich auch in Österreich die Bedingung, dass du als Sportschütze aktiv sein musst (s. §11b) - und deinen Lebensmittelpunkt in Österreich hast, die Frage ist also, wie "dauerhaft" der "berufsbedingte Aufenthalt" ist.

 

 

Nein. Du musst NICHT als Sportschütze tätig sein. Mit Hauptwohnsitz in AT bist du als Deutscher Inländern gleichgestellt.

 

Also Langwaffen Kat C frei ab 18 Jahre.

 

Kat B: FFW und Halbautomat-LW ab 21, nach Absolvierung Psychotest.

 

Du hast dann GESETZLICHEN ANSPRUCH auf zwei Stück Waffen Kat B für SELBSTVERTEIDIGUNG und/oder Sport.

 

Unbedingt beim Antrag Selbstverteidigung auch angeben.

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