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IGNORED

Erbwaffen und Alttresor


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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Nicht nur die, mit der ich früher mal gearbeitet habe. In kommunalen GebVO, von denen ich schon sehr viele durchgelesen habe, habe ich den von Dir dargelegten Passus aber noch nie bemerkt. Interessant. Diese Unterscheidung ist aber ganz schön wirr, denn auch bei Aufgabe des gesamten Waffenbesitzes entsteht ja der selbe Aufwand wie bei sonstigen Überlassungen nach Verkauf.

Gilt nur für Erwerber. Das ist in dem Fall erst mal der vorübergehende Verwahrer der Waffen.

Bundesland?

 

In BW geht das wohl auf Initiative der Landesregierung zurück, so vermute ich, auf jedenfal gibt es behörden, die bei Aufgabe des Waffenbestandes 0€ verlangen.

 

Zitat

Abgabe von Schusswaffen oder Munition Waffenbesitzer haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Waffen oder Munition bei der Waffenbehörde abzugeben. Sie leisten damit einen vorbildlichen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Nach Abgabe der Gegenstände unterliegen die bisherigen Besitzer nicht mehr den strengen Vorschriften und Kontrollen des Waffengesetzes. Insbesondere können Sie sich die erheblichen Aufwendungen für die Aufbewahrung und Sicherung der Waffen, die nach den Absichten des Gesetzgebers in Zukunft weiter verschärft werden sollen, ersparen. Die abgegebenen Gegenstände werden grundsätzlich vernichtet. Bitte beachten Sie, dass auch beim Transport von Waffen oder Munition zur Waffenbehörde die in Nr. 6 erläuterten Transportvorschriften eingehalten werden müssen. In begründeten Fällen (z.B. hohe Anzahl an Waffen oder Munition; keine Transportmöglichkeit) können Sie bei der Waffenbehörde na

 

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