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IGNORED

Frage zu Vereinswaffe / Lagerung / Ausleihe


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 36 Minuten schrieb Marko alt:

Nur wäre für mich mal interressant , wer ist rechtlich für die Waffen verantwortlich.

Da musst du BGB(Eigentum) und Waffenrecht(Besitz) trennen.

 

Waffenrechtlich sind alleine die verantwortlichen Personen nach §10 Abs 2 verantwortlich und dürfen den Besitz(WaffG) abseits von §12 ausüben. Darum heissen die auch so.

 

Über das Eigentum(BGB) entscheidet letztendlich der vertretungsberechtigte Vorstand, wofür er sich vor der Mitgliederversammlung rechtfertigen muss (Entlastung)

 

Das kann natürlich zu gewissen Komplikationen wenn BGB-Vertretungsberechtigte und 10/2-Verantwortliche  nicht in der selben Person zusammenfallen, was sie Kraft WaffG nicht  müssen.

In so einem Fall darf der 10/2-Verwantwortliche die Waffen zwar im waffenrechtlichen Sinne verwalten(lies besitzen) aber ohne Erlaubnis des BGB-Vertreters keine eigentumsrelevanten Handlungen vornehmen, wie z.B. die Waffen verkaufen oder neue Ankaufen, da Verträge im Sinne des BGBs nur vom BGB-Vorstand rechtswirksam geschlossen werden können. Andersherum darf der BGB-Vorstand zwar den Verkauf oder Ankauf von Waffen entscheiden und vertraglich in die Wege leiten, aber die waffenrechtlich relevanten Tätigkeiten( tatsächlicher Erwerb der Waffen etc) darf dann nur der 10/2-Verantwortliche ausführen.

 

Natürlich kann der BGB-Vorstand sich jederzeit gegenüber der Behörde zu einer 10/2 bestellen, muss aber die Eintragung in die Vereins-WBK abwarten, bis er waffenrechtlich handeln darf.

 

Bearbeitet von ASE
  • 2 Monate später...
Geschrieben

Hallöchen,

 

ein Verein erfüllt alle Bedingungen zur Waffenlagerung, wenn man nun seine Waffen (mal die eine mal die andere) nicht zuhause sondern auch im Verein lagern möchte, wäre das nur Meldepflichtig? 

Geschrieben

Ist nur vorübergehend zulässig, da keine häusliche Gemeinschaft. Für wie lange, bedarf einer Absprache mit der zuständigen Waffenbehörde. Im Grundsatz soll diese Option vermieden werden, da es sich in aller Regel nicht um dauerhaft bewohnte Gebäude handelt.

 

Gruß

SBine

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