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IGNORED

Kauf von Griffschalen führt zu Hausdurchsuchung


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Geschrieben
Am 25.2.2022 um 16:19 schrieb chapmen:

Vermutlich wird es sich bei den Griffschalen nicht um zeitgenössische Orginale handeln,

 

a) wir wissen es nicht

 

b) kriegt er die vermutlich wieder, weil er sie nie öffentlich zeigen wollte (sondern zu Dokumentationszwecken, Blah und blubb)

 

Nützt ihm aber hinsichtlich der erlaubnispflichtigen Waffen nix.

 

Die sind weg.

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb heletz:

 

Nützt ihm aber hinsichtlich der erlaubnispflichtigen Waffen nix.

 

Die sind weg.

a) wissen wir nicht

b) wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.

 

Also insgesamt eher Blah und blubb?

Geschrieben
Am 27.2.2022 um 18:53 schrieb chapmen:

wenn die Vorwürfe den Tatsachen entsprechen.

 

Nein, die mangelhafte Aufbewahrung ist Tatsache.

 

Dazu der Erwerb von Nazidevotionalien.

 

Daher liegt die Vermutung nahe, der betreffende werde die Prinzipien der Völkerverständigung nicht akzeptieren.

 

Was nach § 5 WaffG zur Unzuverlässigkeit führt.

 

Die Behörde wird sich nichts nachsagen lassen und den Widerruf der Erlaubnis veranlassen.

 

14 Tage später hat er keine erlaubnispflichtigen Waffen mehr.

 

Er kann natürlich Rechtsmittel einlegen, aber die Waffen sind erstmal weg.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb heletz:

Nein, die mangelhafte Aufbewahrung ist Tatsache.

Warst du bei der Kontrolle anwesend?

Oder Glaskugel poliert?

 

 

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
Am 25.2.2022 um 03:27 schrieb Andreas181:

Die Einfuhr ist nach 86 (3) StGb verboten. Von daher hat der Zoll richtig gehandelt.

Nur wenn sie "zur Verbreitung im Inland oder Ausland" erfolgt. Bei der Einfuhr eines einzelnen Paares erscheint die Absicht einer "Verbreitung", wie auch immer definiert, eher unplausibel. Die Lebenserfahrung und die Umstände legen doch nahe, dass das für den Eigenbedarf war. 

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