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IGNORED

Wer hat schon DEKOS beim BKA angemeldet?


Quetschkopf

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Am 9.6.2021 um 10:55 schrieb Sachbearbeiter:

Unbrauchbarmachung nach der ersten dazu eingeführten WaffG-Regelung erfolgte, waren diese Art Dekos immer schon WBK-pflichtig

Theoretisch richtig,  praktisch ist jedoch der Zeitpunkt der Abänderung in vielen Fällen nicht feststellbar.

Mir sind mehrere Verfahren bekannt bei denen aus eben diesem Grund eine Einstellung erfolgte.
Bei diesen Waffen ging es um das "Dauerhaft verschlossene Patronenlager" bei im Wortsinn  "Altdeko" Langwaffen als alleiniges Abänderungsmerkmal.

 

 

Bearbeitet von chapmen
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Am 9.6.2021 um 11:08 schrieb WOF:

Ich kenne mindestens ein Urteil in dem das Gegenteil steht.

Kannst du das weiter erläutern?

 

Siehe oben: Deren Unbrauchbarmachung entspricht nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 der 1. WaffV vom 24.05.1976.

 

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Deren Unbrauchbarmachung entspricht nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 der 1. WaffV vom 24.05.1976.

Was am realen Objekt zu überprüfen ist.

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Siehe oben: Deren Unbrauchbarmachung entspricht nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 1 der 1. WaffV vom 24.05.1976.

 

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Dazu gibt es eine Menge mehr zu sagen.

 

 

 

 

Bearbeitet von WOF
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