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ZG2 mit AR15, Fragen


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Geschrieben

Habe da mal ein paar Verständnisfragen. Ich ziehe in Betracht, mein AR15 für die BDMP ZG2 Disziplin zu nutzen. Hauptsächlich aus Spaß, also bitte nicht über die Sinnhaftigkeit streiten. Es geht hier nur darum, ob ich das laut SpO. darf.

 

Vorgeschrieben sind Dienstgewehre. Ein AR15 kann sicherlich ein Dienstgewehr sein, aber zählt mein Sportgewehr auch dazu? 24 Zoll BB, PRS Hinterschaft usw.

 

Falls es nicht als Dienstgewehr durch geht, gelten ja die vorgeschriebenen Schaftmaße. Hab da mal kurz drüber gemessen und sehe vor Allem den Pistolengriff als Problem. Der ist 15cm unter der Laufachse. 14cm wären erlaubt. Dann einfach einen passenden Griff anbauen? Gibt es andere Maße die mich definitiv ausschließen, die ich aber übersehen habe?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb Der Kraken:

aber zählt mein Sportgewehr auch dazu? 24 Zoll BB, PRS Hinterschaft usw.

Nein!

 

vor 5 Minuten schrieb Der Kraken:

Gibt es andere Maße die mich definitiv ausschließen, die ich aber übersehen habe?

Zitat

D.12.3 Schäftung

Für dienstlich nicht eingeführte ZG 2-Waffen gelten folgende Bestimmungen:

Vorderschaftbreite: max. 60 mm

Höhe vorderes Ende: min. 30 mm unterhalb der Laufachse

Tiefster Punkt vor dem Abzugsbügel: max. 90 mm unterhalb der Laufachse

Pistolengriff: max. 140 mm unterhalb der Laufachse

Schaftende: max. 190 mm unterhalb der Laufachse

Schaftbacke: max. 40 mm von hinten aus der Schaftmitte heraus gemessen

Höhe der Schaftkappe: max. 153 mm

Tiefe der Krümmung der Schaftkappe: max. 20 mm

Die Schaftkappe darf nach oben oder unten verstellt werden. Die Schaftkappe darf zusätzlich um 15 mm nach rechts oder links aus der Schaftmitte oder um bis zu 15 Grad schräg gestellt sein.

Hakenkappe, Daumenauflage, Handstopp, Handballenauflage und Handstütze sind nicht gestattet.

Ich sehe erstmal nix. Aber die ganzen Futzeldetails musst Du besser selber nachmessen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn kein Ausschlusskriterium zu entdecken ist, ist alles paletti.

Mit der neuesten Sportordnung wurde das Maß "Höhe vorderes Ende: min. 30 mm unterhalb der Laufachse" geändert. Soweit ich mich erinnere, lag dieses vorher bei mindestens 60mm; ein AR15 wäre damit mit handelsüblichen Vorderschäften ausgeschlossen.

Bearbeitet von Raiden

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