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Frage zum Erwerb KW Wechselsystem von kompletter Pistole


Siggi Ramone

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Angenommen jemand bietet eine komplette Pistole zum Kauf an von der ich jedoch nur den Verschluss

und Lauf als Wechselsystem für ein bestehendes Griffstück erwerben bzw. eintragen und nutzen möchte.

Gibt es da eine wie auch immer geartete Möglichkeit ?

Edited by Siggi Ramone
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Ich habe vor Jahren bei egun eine Baugleiche 9mm gekauft wie ich sie schon habe.Der Verkäufer war Händler. Habe von der Waffe alles bis auf das leere Griffstück abgenommen, der Rest verblieb beim Händler. Das " Waffenoberteil " wurde als kalibergleiches Wechselsystem in meine WBK eingetragen.

Ist der Verkäufer kein Händler kannst du den Kauf über einen Händler deines Vertrauens abwickeln. Der Überlässt dir dann das WS und verwertet/entsorgt den Rest der Waffe.

Ich habe zu Zeiten der konvertierten 4mm Waffen ähnlich agiert. Eine GK Kurzwaffe gekauft,die Abwicklung dem Händler überlassen der sie mir in 4mmM20 Konvertieren sollte und von dem dann die umgebaute Waffe in meine WBK übernommen.

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Am 27.5.2020 um 07:50 schrieb erstezw:

Ein Händler oder Büchsenmacher kauft und verkauft 

 

Am 27.5.2020 um 09:30 schrieb PetMan:

den Kauf über einen Händler deines Vertrauens abwickeln

 

Wäre es auch durchführbar, wenn ich die Waffe kaufe/ersteigere, den Kaufpreis begleiche und die Waffe nach Absprach direkt zu einem Händler oder Büchsenmacher schicken lasse ?

 

 

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vor 2 Stunden schrieb Siggi Ramone:

Wäre es auch durchführbar, wenn ich die Waffe kaufe/ersteigere, den Kaufpreis begleiche und die Waffe nach Absprach direkt zu einem Händler oder Büchsenmacher schicken lasse ?

Das habe ich , nach absprache mit dem Verkäufer, mehrfach gemacht. Der Händler muss seine Lizens dem Käufer nachweisen, weil ja an den überlassen wird. Das kostet natürlich extra Geld. Ich glaube mich zumindest in einem Fall an 40 Euro erinnern zu können . Ich hatte 9mm Pistolen gekauft und hatte nur Voreinträge für 4mm Waffen. Der Händler konvertierte die und hat mir dann die Waffen in 4mm überlassen . Der Sonderfall geht heute nicht mehr, im Prinzip geht der Kauf über den Händler aber auch nach aktuellem Waffengesetz. Z.B wenn du günstig an eine Waffe kommen kannst, aber noch keine Berechtigung hast, der Verkäufer aber nicht einlagern kann oder will. Das würde ich aber IMMER VORHER mit dem Händler und dem Verkäufer absprechen.

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vor 18 Stunden schrieb Siggi Ramone:

 

 

Wäre es auch durchführbar, wenn ich die Waffe kaufe/ersteigere, den Kaufpreis begleiche und die Waffe nach Absprach direkt zu einem Händler oder Büchsenmacher schicken lasse ?

 

 

Ja. Die Kosten wird er natürlich umlegen und natürlich einen kleinen Betrag für den Aufwand erheben.
Man sollte tunlichst im Vorfeld alle Absprachen getroffen haben.

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