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IGNORED

Lagerung Wechselsysteme


sniper69

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Guten Abend Schützenkameraden,

 

ich habe eine Frage zur Lagerung von Wechselsystemen für Lang- und Kurzwaffen

 

Wird ein Wechselsystem für Lang- oder auch Kurzwaffe für die Aufbewahrung als eine Waffe betrachtet?

 

Beispiel:

 

B Schrank (Kurzwaffen) Schrank ist Altbesitz

Lagerung bis 5 Kurzwaffen

Heißt dies 5 Kurzwaffen und Wechselsysteme oder nur 5 "Waffen" gesamt?

 

A Schrank (Langwaffen) Schrank ist Altbesitz

Lagerung bis 10 Langwaffen

Heißt dies 10 Langwaffen und Wechselsysteme oder nur 10 "Waffen" gesamt?

 

Danke für eure Antworten.

Sollte ich etwas im Forum übersehen haben, bitte ich um einen Link zum Thema.

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Da steht:

Zitat

Hinsichtlich der Zahl der Waffen [, die in einem Waffenschrank aufbewahrt werden dürfen,] ist auf die Neuregelung in § 13 Abs. 3 AWaffV hinzuweisen, wonach wesentliche Teile bei der Bestimmung der Zahl der Waffen außer Betracht bleiben – mithin zählen insbesondere Austausch- und Wechselläufe nicht mehr mit.

Das habe ich auch erst vorgestern erfahren (hier im Forum, paar Beiträge darunter habe ich die DSB-Seite als Quelle ergänzt).

Bearbeitet von mwe
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vor 15 Minuten schrieb Lochstanze:

https://www.dsb.de/recht/wichtigstes-zum-waffenrecht/aufbewahrung/

 

...hier zum Beispiel 😎

 

Gruß, 

Lochstanze

@Lochstanze

danke, diese Übersicht kenne ich.

 

 

@mwe

mithin zählen insbesondere Austausch- und Wechselläufe nicht mehr mit.

 

Ist damit auch ein Wechselsystem als Wechsellauf gemeint?

 

 

Also heißt es 10 Langwaffen im A Schrank und 5 Kurzwaffen im B Schrank und beliebig viele Wechselsysten

 

Wie sieht es mit Kurzwaffen Griffstücken aus?

 

Nochmal  Danke für eure Antworten

 

 

 

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