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Waffenerwerb und sofortige Verschrottung innerhalb Anmeldefrist ?


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Geschrieben

Servus  Leute,

 

angenommen ich erwerbe zwecks Ersatzteilgewinnung eine Langwaffe

und übergebe die EWB-pflichtigen Teile sofort nach Erhalt und innerhalb

der Anmeldefrist meiner Behörde zur Verschrottung, muss die dann trotzdem in meiner

WBK ein- u. ausgetragen werden ? Vermutlich ja, wegen der Nachvollziehbarkeit / Dokumentation

der Waffenhistorie … ?

Hatte hier schon mal jemand so einen Fall ? Dachte ich frage erst hier mal nach, bevor ich direkt meine

Behörde kontaktiere.

 

Danke und Gruß

 

Svenni

Geschrieben

Das musst Du mit der Behörde absprechen. Manche Behörden lassen zu, dass ein Erwerb der innerhalb der Frist rückgängig gemacht wird, nicht eingetragen werden muss. Wenn sie Behörde das nicht so macht, würde ich sie zu einem Büchsenmacher schicken lassen, der sie dann über das Handelsbuch als zerstört austrägt. Ist am einfachsten.

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